Seit Beginn dieses Jahres gelten erhöhte Freibeträge für die Renten. Es ist wichtig, dass jeder überprüft, ob diese Änderungen wesentliche Auswirkungen auf seine Bezüge haben.
Der Hintergrund: Mit Beginn des neuen Jahres hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wieder millionenfach die Einkommensanrechnung bei Senioren geprüft.
Mit der Neuberechnung haben sich die Rentenbezüge entscheidend verändert. Einige Rentner können durch Freibeträge profitieren, bei anderen kann es zu Kürzungen kommen. Gut zu wissen: Wer möchte, kann seinen Ruhestand durchaus aufschieben – und damit sein Einkommen in der Rente erhöhen. Denn mit Beginn des Jahres 2025 wurde das Eintrittsalter erneut angehoben.
Warum gibt es überhaupt eine Neuberechnung der Rente?
Grundsätzlich geht es laut DRV und Bundesministerium für Arbeit und Soziales darum, mit der Einkommensanrechnung zu gewährleisten, dass bei Grundrenten- oder Hinterbliebenenzuschläge nur die Senioren profitieren, die tatsächlich finanzielle Hilfen benötigen.
WICHTIG: Die Berechnungen basieren immer auf dem Einkommen des vorletzten Jahres. Für die Rentenabrechnungen ab Januar 2025 wird dementsprechend das Einkommen aus 2022 herangezogen. Die Daten werden dafür durch das jeweils zuständige Finanzamt ab Herbst an die Rentenversicherung übermittelt.
Das Problem: Liegt dabei das Einkommen über der festgelegten Grenze für Freibeträge, dann werden diese Anteile auf die Rente angerechnet. Allerdings steht bereits fest, dass die Beträge zum Januar 2025 steigen werden.
Berechnung der Rente: Wer bekommt mehr Geld und bei wem wird gekürzt?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gab es noch bis Ende 2024 den vollen Grundrentenzuschlag bei einem monatlichen Einkommen von 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Seit 2025 gelten folgende Freibeträge: Alleinstehende bis zu 1.437 Euro beziehen, Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften bis zu 2.242 Euro.
Sollte das für die Berechnungen entscheidende Einkommen über den Freibeträgen liegen, kommt es zu Kürzungen. Dann werden 60 Prozent des darüber liegenden Betrags auf die Grundrente angerechnet. Ausgehend von einem Einkommen über 1.795 Euro bei ledigen Personen, wird der übersteigende Betrag sogar komplett angerechnet – bei Paaren passiert dies bei über 2.529 Euro. Unser Amazon-Buchtipp: Ruhestand? Nein, danke! *
Mehr Geld in der Rente kann zu Problemen führen
Neben der Einkommensanrechnung kann sich auch durch die geplante Rentenerhöhung 2025 einiges ändern. Wie neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen, steigt die Steuerlast der Rentner weiter an. Rund 73.000 Senioren sind davon betroffen.
Wichtig: Man sollte seine Einkünfte in der Rente im Blick haben – sonst droht die Steuerfalle.
Laut einer Vorsorgeexpertin können mit jeder Erhöhung plötzlich auch Steuern anfallen, die man vorher gar nicht in Betracht ziehen musste. Laut dem Bundesfinanzministerium waren es 2024 etwa 114.000 Ruheständler.
Grundrentenzuschlag: Welches Einkommen wird angerechnet?
Zur Frage, welches Einkommen beim Grundrentenzuschlag angerechnet wird, gibt die DRV eine klare Antwort: "Bei dem Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge angerechnet."
Unter diese Kategorien fallen: Gehälter, Kapitaleinnahmen, Mieten oder Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch einmalige Zahlungen oder rückwirkende Erhöhungen können zum Problem werden. Die Geld-Überraschung im Dezember durch den Staat sollte man sich genau anschauen.
Nicht durch Freibeträge betroffen sind die Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II. Als steuerfreie Einnahmen bleiben sie unberührt.
Wichtig: Die DRV weist darauf hin, dass Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages (2024: 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro) von den Rentnern der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen sind, sofern sie nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.
Wie du dich auf die neuen Änderungen vorbereiten kannst
Rente bedeutet für viele nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Planung. Um gut vorbereitet ins Jahr 2025 zu starten, gibt es einige wichtige Schritte, die du beachten kannst:
- Einnahmen prüfen: Überprüfe deine Einnahmen des letzten Jahres. Wenn du mögliche Überschreitungen der Freibeträge siehst, könnte es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.
- Zusätzliche Einkünfte: Überlege dir, ob zusätzliche Einkünfte, wie zum Beispiel durch Vermietung oder Verkauf von Aktien, in deinem Fall sinnvoll sind oder ob sie zu einer ungewollten Kürzung deiner Rente führen könnten.
- Kapitalerträge optimieren: Nutze den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) optimal aus, um eine höhere Steuerlast zu vermeiden.
- Ruhestand aufschieben: Wenn möglich, ziehe in Betracht, deinen Ruhestand um ein Jahr zu verschieben, um höhere Rentenansprüche zu sammeln.
- Leistungen anpassen: Überlege, ob es sinnvoll ist, bestimmte Versicherungsleistungen anzupassen, um Beiträge zu optimieren.
- Individuelle Finanzberatung: Eine Beratung durch einen unabhängigen Finanzexperten kann helfen, maßgeschneiderte Lösungen für deine persönliche Situation zu finden.
Übrigens dürften die Renten dürften ab Juli 2025 wieder etwas steigen. In unserer großen Renten-Tabelle siehst du, was das für deine Altersbezüge bedeutet.
Wegen gestiegener Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen Rentner ab März 2025 mit weniger Geld rechnen. Doch es gibt Möglichkeiten, die finanzielle Belastung im Alter zu verringern. Die Verbraucherzentrale hat vor wenigen Tagen ein neues Buch veröffentlicht, das sich speziell an Rentner und Pensionäre richtet, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 vorbereiten müssen. Der Ratgeber mit dem Titel "Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2024/2025" soll helfen, den Durchblick im komplexen Steuerrecht zu behalten und mögliche Steuervorteile zu nutzen. Erhältlich ist er im Buchhandel und unter anderem bei Thalia* oder bei Amazon*.
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