Die angekündigte Erhöhung der Rente zum Jahreswechsel 2025 wird wohl nur kurz für Freude bei den Senioren geführt haben. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt, müssen sich einige Rentner darauf einstellen, dass ihre Rente ab März schrumpfen wird.
Der Grund: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 1. Januar 2025 gestiegen. Und das hat laut DRV Folgen.
Rente ab März geringer- Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt
Allerdings sind die Folgen der Zusatzbeitrags-Steigerung für Rentner nicht sofort spürbar. Bei der Rentenversicherung heißt es dazu, dass für Senioren, "die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind", sich Änderungen des Zusatzbeitrages erst zwei Monate später auswirkt.
Heißt laut DRV: "Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus."
Für die Rente in den Monaten Januar und Februar werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Als Grund für das Vorgehen nennt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzlichen Vorgaben, die bei Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Neuerungen: So werden Senioren informiert
Ob man von dem höheren Zusatzbeitrag betroffen ist, erfährt man mit dem Kontoauszug der jeweiligen Bank. WICHTIG: "Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide, zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen, aber auch in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt."
Stellt man beim Blick auf den Kontoauszug fest, dass die Rente kleiner ausfällt, sollte man sich bei seiner Krankenkasse über den aktuellen Zusatzbeitrag informieren.
Was neben des gestiegenen Zusatzbetrags auch nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass auch die Pflegeversicherung zum Jahresbeginn 2025 ihren Beitragssatz angehoben hat.
Rente auch durch erhöhte Pflegeversicherungsbeiträge belastet
Der Bundesrat hatte beschlossen, dass der Satz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte, von bisher 3,4 Prozent auf dann 3,6 Prozent steigt.
Das Problem: Diesen Beitrag und die Erhöhung müssen Senioren alleine tragen. Wie es bei der DRV nachzulesen ist, wird das Geld direkt von der Rente einbehalten und an die soziale Pflegeversicherung abgeführt.
Ähnlich wie beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Folgen aber nicht gleich spürbar sein. Dazu heißt es bei der Rentenversicherung: "Im ersten Halbjahr 2025 wird bei Rentnerinnen und Rentner zunächst noch kein höherer Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt werden. Bei ihnen wird die Erhöhung in Umsetzung der Verordnung nachträglich im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 vollzogen."
Informiert werden die betroffenen Senioren automatisch mit der Rentenanpassungsmitteilung. Der Versand der Mitteilungen erfolgt automatisch voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli 2025.
Sorgen der Senioren um die Rente
Auch das Portal gegen-hartz.de hat sich mit der Problematik rund um steigende Beiträge für Krankenassen und Pflegeversicherungen beschäftigt. Hier weist man darauf hin, dass es sich zwar meist nur wenige Euro bis einige Dutzend Euro handeln würde, die grundsätzliche jährliche Entwicklung aber "für wachsende Unzufriedenheit unter den Rentenbeziehenden sorgen würde".
Häufig, so heißt es weiter, "erhöhen sich die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge schrittweise in jedem Jahr, während die gesetzliche Rente in der Regel nur einmal jährlich zum 1. Juli angepasst wird".
Wer unterm Strich nur ein kleine Rente hat, für den sind dann auch nur kleine Beitragserhöhungen spürbare Einschnitte im alltäglichen Leben.
Weniger Geld in der Rente: Abzüge der Pflegeversicherung in Zahlen
Das Portal gegen-hartz.de hat zum Ablauf mit den sich verändernden Abzügen für die Pflegeversicherung ein Beispiel erstellt:
- Bis Juni 2025: Es gilt der Abzug des alten Pflegeversicherungsbeitrags (z. B. 3,4 Prozent oder 3,05 Prozent aus dem Vorjahr, je nach Familienstand)
- Im Juli 2025: Einmaliger Nachschlag um zusätzliche 1,2 Prozentpunkte (0,2 Prozentpunkte * 6 Monate). Heißt: Für diesen Monat werden 4,8 Prozent (statt 3,6 Prozent)oder eben 5,4 Prozent (statt 4,2 Prozent) fällig.
- Ab August 2025: Ab jetzt wird der neue reguläre Beitrag von 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent abgezogen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat Pflegeversicherte die Aufwendungen für die Pflegeversicherung selbst tragen und zahlen.
Zusatzbeiträge drohen noch weiter zu steigen
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte Jens Bass, Chef der größten deutschen Krankenkasse TK, was passieren wird, wenn sich die Politik nicht bald auf entsprechende Reformen einigen kann. Für Bass ist dann ein Anstieg der Beiträge auf 20 Prozent nicht mehr ausgeschlossen.
Bass: "Das wird in diesem Jahrzehnt noch passieren, wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert." Der TK-Chef spricht davon, dass eine Veränderung des Gesundheitssystems für die Politik "eben alles andere als bequem" sei und daher nicht umgesetzt werde. Fast alle gesetzlichen Krankenkassen haben Anfang 2025 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Hier ein kleiner Überblick zu einigen Kassen und den Erhöhungen aus einer Liste des Portals krankenkassen.de:
- Techniker Krankenkasse (TK) von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent
- Barmer von 2,19 Prozent auf 3,29 Prozent
- Audi BKK von 1,0 Prozent auf 2,4 Prozent
- DAK-Gesundheit von 1,7 Prozent auf 2,8 Prozent
- IKK classic von 2,19 Prozent auf 3,14 Prozent
Warum wird ein Zusatzbeitrag fällig? Der Zusatzbeitrag wird als Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet. Laut dem Portal liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent und ist für die Krankenkassen nicht kostendeckend. Deshalb, so wird es erklärt, "müssen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag berechnen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Zusatzbeitrag".
Hinweis für die Wahl der Krankenkasse in der Rente
Die gute Nachricht, ein Wechsel der Krankenkasse ist relativ einfach möglich. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Jede Kasse erhebt unterschiedliche Zusatzbeiträge, und hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Einmal im Jahr kann man die Krankenkasse wechseln und so möglicherweise Beiträge sparen.
Wer in Rente geht, ist bereits meist Mitglied einer Krankenkasse. Laut der Deutschen Rentenversicherung kann man "anlässlich des Beginns einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner oder einer Rentenantragstellermitgliedschaft eine andere Krankenkasse wählen". Folgende Möglichkeiten gibt es:
- die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst
- die Krankenkasse des Ehepartners
- die Krankenkasse, bei der ein Elternteil versichert ist (zum Beispiel, wenn du als Student eine Halbwaisenrente beziehst)
- die AOK deines Wohnortes
- eine Ersatzkasse
- eine Betriebskrankenkasse
- eine Innungskrankenkasse
- die Knappschaft
Hat man sich für eine Krankenkasse entschieden, muss man demnach mindestens 12 Monate an diese Wahl gebunden.
Gesundheitssystem: Finanzielle Schieflage droht
Eine erneute Erhöhung 2026 würde alleine schon für die Krankenhausreform notwendig sein, die die Kassen mitfinanzieren sollen. Im Gespräch mit der Rheinischen Post zum Jahreswechsel, hatte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV‑Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) die erneute finanzielle Belastung der Beitragszahler herausgestellt: "Ich bin optimistisch, dass die Erhöhungen zum Jahreswechsel in der Krankenversicherung dann für das Jahr 2025 ausreichen. Aber schon heute ist klar, dass es 2026 weitere Erhöhungen geben muss."
Dass die Kassen die Krankenhausreform mitbezahlen sollen, ist in ihren Augen falsch. Pfeiffer: "Wir halten diese Regelung insgesamt für verfassungswidrig und prüfen gerade die Möglichkeiten einer Verfassungsklage dagegen." Und auch auf der Internetseite des GKV, sowie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur legte die Vorsitzende im Januar 2025 mit mahnenden Worten nach: "Die Situation der Pflegeversicherung ist sehr ernst, denn mit der Beitragserhöhung zum Jahreswechsel wurde das Finanzierungsproblem nicht gelöst, sondern lediglich aufgeschoben. Der höhere Beitrag wird bestenfalls ausreichen, um die Ausgabensteigerungen in diesem Jahr auszugleichen. Aber für 2026 reicht das dann keinesfalls mehr."
Das Defizit 2024 beträgt demnach voraussichtlich 1,55 Milliarden Euro. Für dieses Jahr, so heißt es weiter, "wird zum jetzigen Zeitpunkt ein kleines Minus von 300 Millionen Euro erwartet". Pfeiffer: "Die Situation spitzt sich zu, denn bereits im Februar könnten erstmals einzelne Pflegekassen eine Liquiditätshilfe benötigen." Kein Wunder also, dass die Forderungen nach einer einheitlichen Rente - und damit nach einem Ende der Beamten-Pensionen – immer lauter werden. Auch der Expertenrat sieht enorme Kosten für Kommunen.
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