Im Juli wird die nächste Rentenerhöhung umgesetzt. Am 13. Juni hatte der Bundesrat endgültig zugestimmt. Doch was bedeutet es, wenn die Rente um 3,74 Prozent erhöht wird? Wie viel mehr Geld habe ich? Und durch die Erhöhung können auch Probleme entstehen. 

Eine Vorsorgeexpertin erklärt, dass mit jeder Erhöhung plötzlich auch Steuern anfallen können, die man so gar nicht auf dem Schirm hatte. 

Steuer-Problem durch höhere Rente? 

Gegenüber der Berliner Morgenpost stellt Sandra Klug in einem Interview aber auch klar heraus, dass es nicht heißt, "dass man plötzlich Hunderte von Euro pro Monat an den Fiskus zahlen muss". Klug: "Da brauchen Rentnerinnen und Rentner keine allzu große Angst zu haben."

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Wer eine Rente bezieht, muss demnach grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, "wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet". Doch wie hoch fallen diese Freibeträge eigentlich aus?

Hier muss man nach den Renten-Jahrgängen unterscheiden. Klug: "Für Personen, die 2005 bereits in Rente waren oder in Rente gegangen sind, sind 50 Prozent der damals bezogenen Altersrente steuerfrei. Hat man zum Beispiel 1000 Euro Rente bekommen, müssen nur 500 Euro davon versteuert werden." Ab dem Jahr 2015 bleiben 30 Prozent steuerfrei, wer 2024 in Rente gegangen ist, hat nur noch 17 Prozent ohne Steuern und ab dem Jahr 2058 muss die gesamte Rente versteuert werden. AKTUELL liegt laut der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro.

Was du bei der Steuererklärung machen kannst

Für Rentner ist es wichtig zu wissen, dass man zahlreiche Dinge von der Steuer absetzen kann, sodass die Steuerlast geringer ausfällt:

  • Für Werbungskosten gibt es eine Pauschale
  • Kranken- und Pflegeversicherungskosten
  • Kirchensteuer 
  • Spenden
  • Aufwendungen für Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Pflegedienstleistungen

Gegenüber dem Nachrichtenportal t-online nennt Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix als einen ersten wichtigen Punkt die ehrenamtlichen Tätigkeiten, die viele Rentner ausführen. Demnach könnte die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Rente: Die Ausnahme von der Steuerregelung

Die sogenannte Öffnungsklausel aus Ausnahme

Laut der Deutschen Rentenversicherung sieht eine sogenannte Öffnungsklausel eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“ vor. Dazu heißt es: "Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse".

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Wer diese Öffnungsklausel anwenden und davon profitieren möchte, der muss entsprechende Angaben in der Einkommensteuererklärung nachweisen, dass man den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West) vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten hat. Eine entsprechende Bescheinigung gibt es beim zuständigen berufsständischen Versorgungswerk oder bei Ihrer landwirtschaftlichen Alterskasse.