Es ist sehr wichtig zu wissen, dass auch im Ruhestand eine Steuererklärung fällig werden. Hierbei sollte man einiges beachten. Das Thema Rente ist immerhin sehr vielfältig und nicht immer ganz leicht zu durchschauen. Nur wenige wissen vermutlich, dass man sich unter gewissen Umständen sein Auto durch die Deutsche Rentenversicherung finanzieren lassen kann

Und auch bei der Steuer lässt sich für Rentner einiges an Geld sparen – wenn man weiß, wie es geht. 

Viele Rentner durch Erhöhung 2023 erstmals steuerpflichtig

Mit der Rentenerhöhung seit Juli 2023 müssen sich einige Rentner mit einer Steuerpflicht beschäftigen. Sie sind mit dem etwas Mehr an Geld, welches sie bekommen, hineingerutscht. 

Das Finanzamt bei der Steuer in der Rente

Bei der Deutschen Rentenversicherung heißt es dazu: Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Diesen müssen Sie in der Anlage „R“ zur Einkommensteuerklärung zusätzlich zur Jahresbruttorente eintragen.

Gegenüber dem Nachrichtenportal t-online hat sich Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix ausführlich zu den Möglichkeiten geäußert, die man hat, um bei der Steuer in der Rente zu sparen. 

In der Rente – Ehrenamt unbedingt angeben für die Steuererklärung

Als einen ersten wichtigen Punkt nennt die Expertin die ehrenamtlichen Tätigkeiten, die viele Rentner ausführen. Demnach könnte die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Und weiter: "Ausbilder, Pfleger oder Künstler in Vereinen oder der Kirche können sogar bis zu 3.000 Euro zusätzlich absetzen – dank der sogenannten Übungsleiterpauschale". Und das Beste, so wird es im Beitrag beschrieben, die beiden Pauschalen lassen sich sogar addieren.

Neben einem Ehrenamt, können Senioren auch durchaus einen Minijob ausüben, ohne die Einnahmen von bis zu 520 Euro pro Monat in der Steuererklärung angeben zu müssen. Einzige Bedingung dafür: Der Arbeitgeber muss den Minijob pauschal versteuern.

Geld sparen bei der Steuer im Ruhestand

Was bietet sich laut t-online und der Finanz-Expertin für Rentner noch an, um Geld zu sparen bei der Steuererklärung in der Rente?

Kein Vertrauen mehr in die Rente? So sieht es die Deutsche Rentenversicherung

  • Altersbedingte haushaltsnahe Dienstleistungen
    Eine dringend benötigte Pflege- oder Haushaltskraft lässt sich absetzen. Auch die Kosten für die Installation eines Hausnotrufsystems sollte man angeben - 20 Prozent der Ausgaben werden vom Finanzamt erstattet.
  • Kosten für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder einen Autoumbau
    Es gibt nicht nur Zuschüsse. Unter Umständen kann man auch einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Zuschüsse der Pflegeversicherung müssen dann aber von den absetzbaren Kosten abgezogen werden.
  • Weiterbildungskosten in der Rente
    Wer sich im Ruhestand weiterbilden möchte für eine qualifizierte Tätigkeit, der kann dem Bericht nach die Weiterbildungskosten hierfür von der Steuer absetzen.

Und auch beim Portal finanztip.de als Geld-Ratgeber, mit Artikeln zu Verbraucher- und Finanzthemen, geht es darum, Tipps für die Steuererklärung im Ruhestand zu geben.

Werbungskosten in der Rente – was man bei der Steuer angeben sollte

Die Finanz-Seite weist darauf hin, dass auch Rentner durchaus Werbungskosten gelten machen können. Kosten, die man dann angeben kann, sind demnach die Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen.

  • Gebühren für einen Rentenberater
  • Kon­to­füh­rungs­ge­bühren für ein Girokonto auf das die Rentenzahlungen eingehen
  • Gewerkschaftsbeiträge, die man als Rentner zahlt
  • Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die man im Zusammenhang mit dem Rentenantrag selbst übernommen hat

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In der Steu­er­er­klä­rung müssen dann die Werbungskosten in Anlage R eingetragen werden. Im Beitrag von finanztip.de wird noch darauf hingewiesen, dass das Finanzamt ohne weitere Angaben einen Pauschbetrag von 102 Euro berechnet. Der bleibt demnach für Alleinstehende und Menschen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gleich.

Der Ratgeber der Stiftung Warentest bei Amazon: 'Früher in Rente und Ruhestand' - Mit Tabellen, Checklisten und Tipps

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