Mit dem Jahreswechsel gab es auch einige Änderungen rund um den Renteneintritt – auch wenn das Rentenpaket 2 in der geplanten Form nicht zur Umsetzung kommt und das Ampel-Aus Folgen für die Rente hat.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der nächste Schritt bei der Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand.
Renten-Eintrittsalter jetzt zwei Monate höher
Mit dem neuen Jahr hat sich das Eintrittsalter in die Rente um weitere zwei Monate erhöht. Wie die DRV aufzeigt, wird die Altersgrenze bis zum Jahr 2031 damit auf 67 Jahre angehoben.
Ab jetzt gilt, dass Personen des Jahrgangs 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten ihre reguläre Altersgrenze erreicht haben.
Ebenfalls angehoben wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – bekannt als Rente mit 63. DRV: "1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahre und 6 Monate erhalten. Für später Geborene erhöht sich hier die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze."
Folge des höheren Rentenalters – steigende Abschläge bei Frührente
Was sich ab 2025 rund um den Renteneintritt auch noch verändert, sind die zu erwartenden Abschläge für Personen, die früher in Rente gehen wollen. Grundsätzlich gilt: Wer mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und 63 Jahre alt ist, kann in den Ruhestand gehen – mit Abschlägen.
Bisher galt: Jeder Monat, den man früher in den Ruhestand geht, kostet 0,3 Prozent von der Rente. Mit der Anhebung des Rentenalters verändert sich auch die Höhe des Geldverlustes bei einer Frührente.
Bei der Rentenversicherung heißt dazu: "Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent." - im Jahr 2024 lag der Wert noch bei 12,6 Prozent.
Forderung und Kritik: Rente erst ab 68 - hitzige Debatte
Eine deutlichere Änderung des Eintrittsalters in die Rente fordert die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Die Rente mit 68 Jahren sollte "kein Tabu" mehr sein, so die Ansage von Wolfram Hatz, Präsident der vbw.
Zudem sollte die Politik die Frührente, Rente mit 63, sofort abschaffen. Massive Kritik an diesen Plänen kommt vom Sozialverband VdK. Verena Bentele, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern attackiert die Aussagen von Hatz scharf. Man könnte damit nicht "die bayerische Wirtschaft aus der Misere retten".
Laut VdK sind die Voraussetzungen in den Unternehmen für ältere Arbeitnehmender noch immer extrem schlecht.
Früher in Rente oder später? Finanzielle Folgen
Zum Thema früher in Rente gehen oder doch etwas länger arbeiten, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erst zum Jahreswechsel wieder einen wichtigen Hinweis gegeben.
Mit jedem Monat, den man nach Erreichen der Regelaltersgrenze später in den Ruhestand geht, bekommt man einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Bei einem ganzen Jahr bekommt man so sechs Prozent mehr Rente pro Monat.
Zum Vergleich: Für jeden Monat, den man früher in die Rente geht, muss man eine Rentenminderung von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.
Altersgrenze bei Rente für schwerbehinderte Menschen
WICHTIG: Bei der Altersgrenze bei der Rente für schwerbehinderte Menschen gilt die Regelung laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
- Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenzugang ab Geburtsjahrgang 1952 stufenweise auf das 65. Lebensjahr und für die vorzeitige Inanspruchnahme stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Damit beträgt der maximale Abschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin 10,8 Prozent.
Altersgrenzen Rente ohne Abschläge – Tabelle
Wer also Abschläge vermeiden möchte, der sollte sich gut über die entsprechenden Altersgrenzen und die Anhebung informieren. Alle Jahrgänge haben wir dafür in einer Tabelle zusammengefasst:
Jahrgang | Renteneintrittsalter ohne Abschläge |
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab dem Jahrgang 1964 | 67 Jahre |
Eine Besonderheit gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung bei Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Renten-Pläne der Politik
Zuletzt hatte die CDU für ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahlen im Februar die sogenannte Aktiv-Rente ins Spiel gebracht. Damit wolle man die Menschen dazu bringen über das Renteneintrittsalter hinaus im Beruf zu bleiben.
Im Dezember, beim CDU-Renten-Check, war die Partei noch etwas vage geblieben, wie hoch die Vergünstigungen ausfallen könnten. Inzwischen ist klar: Rund 2000 Euro vom Verdienst sollen dann monatlich steuerfrei bleiben.
Bei der SPD hält man für die Neu-Wahlen weiter an der Frührente und einem festen Rentenniveau fest. Über das Rentenniveau wird es mit Olaf Scholz nach eigenen Angaben "keine Debatte über das Renteneintrittsalter geben".
Definition zur Anhebung des Eintritts in die Rente laut Bundesministerium
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Anhebung des Renteneintrittsalters auf der eigenen Internetseite definiert:
- Regelaltersrente: Die Regelaltersgrenze wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Stufen der Anhebung betragen zunächst einen Monat pro Jahrgang (Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre) und dann ab Geburtsjahrgang 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Regelaltersgrenze von 66 auf 67 Jahre).
- Für alle nach 1963 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Eine Tabelle mit den einzelnen Anhebungsschritten für jeden Jahrgang finden Sie am Ende des Artikels.
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