Mindestlohn, Tanken, Energiepreise, Deutschlandticket und Krankenkassenbeiträge: Zum Jahreswechsel 2024/2025 stehen in Deutschland eine Vielzahl von Änderungen an. Auch im weiteren Jahresverlauf sollen noch einige Regeln und Gesetze angepasst werden.

Mehrere Änderungen betreffen Arbeitnehmer, Haushalte, Patienten und Co. ganz direkt - andere wie technische Vorgaben für Hersteller wirken sich vielleicht nur indirekt auf die Menschen aus. Dennoch: Sie alle haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf unser Leben. 

Überblick: Das sind die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2025

Höherer Mindestlohn 

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland eine Erhöhung des Mindestlohns - von aktuell 12,41 Euro auf dann 12,81 Euro brutto pro Stunde. Allen Beschäftigten, einschließlich jener in Minijobverhältnissen, muss dann mindestens dieser neue Stundenlohn gezahlt werden. Besonders für Minijobber hat diese Erhöhung direkte Auswirkungen: Die monatliche Verdienstgrenze wird von 538 Euro auf 556 Euro angehoben. Über das gesamte Jahr hinweg ergibt sich dadurch ein maximaler Verdienst von 6672 Euro.

Bis zu 20 Prozent: Preis bei Kfz-Versicherungen steigt deutlich

Autoversicherungen werden im neuen Jahr teils deutlich teurer: Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen - je nachdem, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist - um bis zu 20 Prozent. Grund dafür sei laut Verbraucherzentrale wie schon 2024, dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich: Verbraucher haben bei steigenden Preisen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Steigende Benzinkosten erwartet: Anhebung der CO₂-Preises 

Benzin und Diesel werden ab dem 1. Januar 2025 wohl teurer. Grund dafür ist eine Erhöhung des CO₂-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Was dies für die Preise an der Zapfsäule bedeutet, haben Experten hier prognostiziert

Deutschlandticket wird teurer - Zukunft ungewiss

Anstieg um fast ein Fünftel: Ab Januar kostet das Deutschlandticket 58 Euro statt 49 Euro. Das Ticket gilt weiterhin bundesweit für Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs und wird als monatlich kündbares Abonnement angeboten. Grundsätzlich steht das Deutschlandticket mit dem Ampel-Aus aber auf dem Prüfstand. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat schon einen Alternativvorschlag vorgelegt

Steigende Stromkosten: Stromumlagen steigen deutlich 

Ab 2025 wird die Stromumlage um rund 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Anbieter werden die Kosten wohl an die Verbraucher weitergeben. Das würde für eine Familie mit einem Verbrauch von 3000 Kilowattstunden im Jahr Mehrkosten von etwa 40 Euro pro Jahr bedeuten. Für einen Einpersonenhaushalt werde es laut Verbraucherzentrale dann um 20 Euro pro Jahr teurer. Grund für den Anstieg sind Änderungen bei der Netznutzung, die Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, entlasten sollen. Smarte WLan-Steckdose mit Strommessung bei Amazon ansehen*.

Stündliche ändernde Preise: Mehr dynamische Stromtarife auf dem Markt 

Und gleich noch eine weitere Änderung am Strommarkt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kunden und Kundinnen mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Dadurch ist der Strompreis nicht mehr fix, sondern richtet sich nach dem Arbeitspreis an der Strombörse. So können sich Preise dann stündlich ändern. Profitieren können davon vor allem Menschen, die ihren Verbrauch zeitlich flexibel verlagern können: Zum Beispiel Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. Der Nachteil: Als Verbraucher trägt man dann auch das Risiko schwankender Strompreise. 

Steigende Gaspreise: Gasnetzentgelte steigen deutlich an 

Nicht nur Strom-, auch Gaskunden müssen ab 2025 tiefer in die Tasche greifen: Laut Verbraucherzentrale muss eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden in Zukunft durchschnittlich 80 Euro mehr pro Jahr zahlen. Das entspricht immerhin einem Anstieg von 27 Prozent. Garantiert die günstigsten Tarife: Hier geht es zum Gaspreisvergleich beim Testsieger Check24*

Nationaler Veteranentag 

Am 15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr gewürdigt werden. Geplant ist, am Wochenende vor oder nach dem 15. Juni in Berlin eine große Veranstaltung zu organisieren. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft ausgeschieden ist.

Bundestag schrumpft

Der neue Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden. Wegen des neuen Wahlrechts wird das Parlament kleiner – 630 Sitze sind vorgesehen. Anders als bei vorherigen Wahlen fallen bei der Wahl die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, entscheidend für die Sitzanzahl ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.

Leistungskürzungen für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und -bewerber in Deutschland bekommen weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Zum Jahreswechsel sinken die monatlichen Bedarfssätze abhängig von Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro.

Neue elektronische Patientenakte wird eingeführt

Ab dem 15. Januar 2025 wird in einer Testphase die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Getestet wird sie zunächst in den vier ausgewählten Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die Pilotphase soll vier bis sechs Wochen laufen. Ab März 2025 soll sie dann voraussichtlich deutschlandweit nutzbar sein. Durch die ePA soll die Übersichtlichkeit erhöht werden: Informationen zu Erkrankungen, Arztbriefe, Operations- oder Bildbefunde sollen zentral gespeichert werden. Zudem enthält sie alle Arzneimittel, die Patienten per eRezept verordnet bekommen haben. 

Krankenversicherung wird teurer: Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse steigt 

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbetrag, der zuletzt durchschnittlich bei 1,7 Prozent lag. Zum Jahreswechsel kann dieser um 0,8 Prozentpunkte auf maximal 2,5 Prozent steigen. Die Krankenkassen entscheiden dabei selbst, ob sie den Zusatzbeitrag anheben und in welcher Höhe. Versicherte haben die Möglichkeit, bei einer Erhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.

Amalgam-Füllungen beim Zahnarzt werden abgeschafft

Um zu verhindern, dass Quecksilber in die Umwelt gelangt, soll ab dem 1. Januar 2025 EU-weit kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden dürfen. Als Kassenleistung soll es dann sogenannte "selbstadhäsive Materialien" geben, also Kunststofffüllungen, die in mehreren Schichten ohne zusätzliches Klebemittel eingebracht werden. Für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen und alle gesetzlich Versicherten bei Füllungen im Frontzahnbereich sind Kunststofffüllungen bereits seit 2018 Kassenleistung.

Mehr Geld in der Altenpflege 

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.

Beitrag zur Pflegeversicherung wird erhöht 

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Beitrag in der Pflegeversicherung 0,2 Prozentpunkte erhöht, damit die Pflegeversicherung nicht zahlungsunfähig wird. Der Beitragssatz wird damit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. Für Kinderlose erhöht sich der Beitragssatz auf 4,2 Prozent. Familien mit Kindern zahlen weniger: Gestaffelt sinken die Beiträge von 3,6 Prozent bei einem Kind auf nur 2,6 Prozent bei fünf oder mehr Kindern. 

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener 

Gutverdiener sollen turnusmäßig höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden künftig voraussichtlich bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro Beiträge fällig. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro pro Monat steigen.

Neue Möglichkeiten bei Nachnamen

Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen.

Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.

Pässe und Personalausweis mit Digitalbild 

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses müssen Bürgerinnen und Bürger ab Ende April kein ausgedrucktes Foto mehr mitbringen. Das Passfoto soll dann in elektronischer Form an die Bürgerämter übermittelt werden.

Internet zu langsam: Kunden können Rechnung kürzen 

Beim Internetanschluss zu Hause haben Kunden und Kundinnen ab Januar 2025 die Möglichkeit, die Rechnung zu kürzen, sollte die vertraglich zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht werden. Auch ein Sonderkündigungsrecht soll es geben. Um eine zu langsame Internetleistung für Festnetz-Internet nachweisen zu können, hat die Bundesnetzagentur konkrete Vorgaben definiert und ein Mess-Tool erstellt. Auch im Mobilfunkbereich soll es eine solche Regelung geben - allerdings erst im Laufe des Frühjahrs 2025

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

USB-C: Einheitlicher Anschluss für Smartphones und Tablets 

In der EU entstehen laut Verbraucherzentrale jedes Jahr 11.000 Tonnen Elektroschrott durch ungenutzte und inkompatible Netzstecker. Ab 2025 soll damit Schluss sein: Ab dann gibt es laut einer EU-Richtlinie nur noch einen Anschluss: USB-C. Damit können Smartphones, Tablets und andere mobile Kleingeräte aufgeladen. Eine Vereinheitlichung, die alle Verbraucher freuen dürfte. 

Flächendeckende Echtzeitüberweisungen 

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun - und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Strengere Regeln beim Biomüll

Ab Mai gelten strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Störstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.

Wegen Altkleidern: Änderungen beim Restmüll

Bisher durften alte Kleidungsgegenstände in der schwarzen Restmülltonne entsorgt werden. Dies ändert sich im kommenden Jahr. Stattdessen soll es ein neues Sammelsystem geben.

Beratungspflicht bei Biozid-Produkten

Wer biozidhaltige Produkte wie Schädlingsmittel kaufen möchte, muss sich künftig vor dem Kauf beraten lassen. Ein sogenanntes Abgabegespräch wird bei Käufen vor Ort Pflicht. Die Regel gilt auch im Online-Handel – dabei kann telefonisch oder per Videoübertragung aufgeklärt werden.

Briefe und Pakete werden teurer 

Ab dem 1. Januar 2025 kostet ein Standardbrief 95 Cent. Gleiches gilt für Postkarten, die vorher 70 Cent kosteten. Auch der Versand von Paketen kostet ab kommendem Jahr mehr: Beispielsweise kostet das Päckchen S dann statt 3,99 dann 4,19 Euro.  

Briefzustellung dauert länger 

Die Post reduziert außerdem ihr Angebot: Ab 2025 müssen 95 Prozent der Briefsendungen erst am dritten Tag, nachdem sie eingeworfen wurden, ankommen. Bisher galt dafür eine Frist von einem oder maximal zwei Tagen.  

Paketzustellung nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft

Ein neues Gesetz sieht vor, dass Pakete nicht mehr an weit entfernt liegenden Orten abgeholt werden müssen. Pakete dürfen demnach nur noch in unmittelbarer Nachbarschaft abgegeben werden. Sendungen, die nicht zugestellt werden können, dürfen nur an den "nächstgelegenen Hinterlegungsort" gebracht werden. 

Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer

Hobbybrauer, die Bier für den eigenen Verbrauch herstellen, werden ab Januar bei der Steuer entlastet. Sie dürfen 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen, wie aus dem Jahressteuergesetz hervorgeht.

Pfändungsfreier Betrag wird angehoben 

Noch nicht ist nicht klar, wie hoch der neue Freibetrag sein wird. Aber sicher ist bereits: Zum 1. Juli 2025 wird der Betrag, der pfändungsfrei ist, angehoben. Wie hoch der neue Freibetrag genau sein wird, wird erst im Frühjahr 2025 bekannt gegeben. 

Mehr Wohngeld ab Januar 2025 

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Demnach wird das Wohngeld um 30 Euro pro Monat erhöht, was einem Anstieg von durchschnittlich 15 Prozent entspricht. 

Grundsteuerreform

Von Januar an greift die Grundsteuerreform für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer. Künftig werden in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden gelten, von denen einige umstritten sind. Wie viel ein Hauseigentümer zahlen muss, ist also unterschiedlich. 

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Wohl Erhöhung des Kindergeldes 

Die Ampel-Regierung möchte das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind anheben. Allerdings fehlen der Ampel nach dem Bruch der Koalition die nötigen Stimmen. Gelingt es, dass Bundestag und Bundesrat noch bis Ende des Jahres zustimmen, würden Menschen mit einem Kind dann 255 Euro, mit zwei Kindern 510 Euro und mit drei Kindern 765 Euro bekommen. Auch der Kinderzuschlag würde entsprechend erhöht. Außerdem stiege der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr.

Unterhalt für Trennungskinder im Studium steigt

Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder 2025 kaum mehr Unterhalt bezahlen als zuvor - außer für Studierende. Der Bedarfssatz von Studierenden steigt von 930 auf 990 Euro pro Monat. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder hingegen beträgt ab dem neuen Jahr bis zum sechsten Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom zwölften bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu bezahlen.

Änderung bei Schufa-Einträgen

Mit dem Beginn des neuen Jahres haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre negativen Schufa-Einträge schon nach eineinhalb Jahren zu entfernen - bisher war dies erst nach drei Jahren möglich. Diese Regelung greift jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.

Mehr Gehalt und Rente: Anhebung des Grundfreibetrags

Ansteigen wird im Jahr 2025 wohl auch der steuerliche Grundfreibetrag. Im "Steuerfortentwicklungsgesetz" der Ampel wurde vorgesehen, den Grundfreibetrag 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro zu erhöhen. Allerdings ist der Beschluss Opfer des Koalitionsbruchs geworden. Einen Überblick über die Änderungen bei Freibeträgen und Steuersätzen gibt es hier.

Rentner können sich derweil auch über eine reguläre Erhöhung ihrer Rente freuen. Wie hoch genau diese 2025 ausfällt und welche Folgen das Ampel-Aus für das geplante Rentenpaket hat, ist noch nicht klar.  rowa/mit dpa

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