Für das Jahr 2025 gibt es wieder zahlreiche Änderungen bei Regelungen und Gesetzen. Auch bei der Steuer ist einiges neu. UND: Diese Veränderungen können darüber entscheiden, ob man in Zukunft mehr von seinem Gehalt hat, oder weniger. 

Die Reformen haben neben Gewinnern auch einige Verlierer. Einer der Gründe ist der gestiegene Grundfreibetrag. Dieser liegt im kommenden Jahr bei 12.084 Euro. Um satte 300 Euro geht es hoch.

Steuerstufen und Kinderfreibetrag

Mit dieser Steigerung, so heißt es in einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus, sind aber auch die Grenzen für die Steuerstufen angehoben worden. Die höchste Stufe ist dabei die sogenannte Reichensteuer. Mit einem Steuersatz von 45 Prozent wird sie demnach 2025 ab einem jährlichen Einkommen von 277.826 Euro fällig.

Ebenfalls steigen wird die Einkommensgrenze für den Solidaritätszuschlag – um über 1000 Euro. Heißt: Der sogenannte Soli wird dann erst bei Einkommen ab 19.950 Euro fällig.

Angehoben wird im neuen Jahr auch der Kinderfreibetrag. Schon im Dezember 2024 zahlt der Staat hier rückwirkend eine Geld-Überraschung. Für 2025 wird der Betrag dann um 60 Euro auf 6672 Euro steigen. 

Steuern 2025: Beispiele für die Folgen der Veränderungen

Doch wo sind die Gewinner und Verlierer bei den Steuern 2025? Das Portal focus.de gibt dazu ein paar Beispiel-Rechnungen vor:

  • Single mit 3000 Euro brutto ohne Kinder
    Ein Single, mit einem Monatsgehalt von 3000 brutto, hat keine Kinder – kam im Jahr 2024 auf 2026 Euro. 
    Im Jahr 2025 bleiben ihm dann noch 2027,31 netto. Kein nennenswerter Gewinn. 
  • Ein Elternteil, zwei Kinder, mit 5000 Euro brutto
    Bei einem monatlichen Brutto-Gehalt von 5000 Euro und zwei Kindern untern 25, darf sich ein Elternteil über einen Rabatt bei der Pflegeversicherung freuen. Es blieben dann 2024 noch 3085 Euro netto. 
    Im Jahr 2025 sind es dann 3088 Euro. 

Verlierer bei den Steueränderungen sind laut Steuerzahlerbund die kleinen und großen Einkommen. Ein Single, mit 5500 Euro im Monat, kommt demnach im Jahr 2025 auf fast 20 Euro weniger bei seinem Netto-Gehalt. 

Bei den Beispielen wird darauf hingewiesen, dass die Personen in Bayern leben und dort acht Prozent kirchensteuerpflichtig sind. Ein Austritt aus der Kirche spart dabei netto 65 Euro, für den Single wären es noch 23 Euro. 

Nicht alle Steuer-Pläne sind beschlossen

WICHTIG: Mit dem Aus der Ampel-Regierung könnte sich nun auch bei der Steuer ab 2025 noch etwas ändern. Denn einige der Pläne wurden zwar ausgearbeitet, sind aber noch nicht beschlossen worden. 

Auch mit einer neuen Regierung dürfte sich bei der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags nichts ändern. Hier waren sich die Parteien sehr einig. Es könnte nur sein, dass der Beschluss etwas später erfolgt und dann rückwirkend ausgezahlt wird.

Problematisch könnte es beim Steuerfortentwicklungsgesetz werden. Dieses Vorhaben war politisch umstritten. Worum geht es? Das Gesetz sieht insbesondere Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer ab 2025/2026 vor. Von besonderer Bedeutung wäre die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug. Und: Auch beim Thema "Kalte Progression" wird es schwierig mit der Umsetzung.

Bei der CDU scheint man vor den Neuwahlen nicht bereit zu sein aktiv zu werden. Ex-Finanzminister Christian Linder hatte für den Ausgleich der Kalten Progression bereits einen fertigen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Steuerfristen für das Jahr 2025

Wichtig: Im Jahr 2025 können sich entscheidende Fristen wieder ändern. Laut dem Portal steuertipps.de wurden während der Corona-Pandemie die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen verlängert.

Jetzt so heißt es, ändern sich diese nun teilweise wieder hin zum "normalen" Rhythmus: Steuererklärungen für 2024 müssen demnach bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden – das gilt jedenfalls für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen.

Sollte man eine Frist verpassen gilt: Wird die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten eingereicht, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – unabhängig davon, ob vorher bereits eine Steuererklärung durch das Amt eingefordert wurde. 

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