Eigentlich stand schon fest, dass Familien ab 2025 mit mehr Kindergeld rechnen können. Das war laut dem Bundeshaushalt vorgesehen - doch mit dem Ende der Ampel-Regierung drohte auch das Aus für die Erhöhung. 

Jetzt meldet die Bundesagentur für Arbeit (BA) ganz offiziell, wie es weitergeht bei diesem Thema. Martina Rauch, Leiterin der Familienkasse der BA erklärt dazu: "Die Familienkasse wird die höheren Beträge sofort umsetzen und pünktlich im Januar auszahlen."

Offizielle Meldung zum Kindergeld 2025 - und zum Kinderzuschlag

Und Rauch stellt die Wichtigkeit der Umsetzung der Pläne heraus: "Das erhöhte Kindergeld und der gestiegene Kinderzuschlag leisten einen Beitrag für die finanzielle Unterstützung von Familien."

Ab Januar 2025 gilt: Das Kindergeld steigt einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.

UND: Auch beim Kinderzuschlag gibt es Veränderungen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt demnach der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird. 

Mehr Kindergeld ab 2025: Darum drohten die Pläne zu scheitern

In den vergangenen Wochen standen alle Pläne zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag komplett auf der Kippe. Das Problem nach dem Ampel-Aus: Ob die verbliebenen Regierungsparteien dieses Vorhaben noch umsetzen konnten, war unklar. Das bestätigt auch die Bundesagentur für Arbeit gegenüber inFranken.de noch Ende November. Die Entscheidung hing demnach vom Bundeshaushalt, und den möglichen Neuwahlen hieß es. Beide Faktoren können die Erhöhung des Kindergeldes deutlich verzögern, so der damalige Stand.

UND: Selbst wenn noch ein neuer Haushalt beschlossen wird, wäre zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen, dass über spezielle Maßnahmen wie das Kindergeld die neue Regierung entscheiden soll. Dann müssten Familien erstmal die Neuwahlen abwarten.

Das war geplant:  Ab Januar sollten Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen – also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. 2026 war eine weitere Anpassung geplant: noch einmal vier Euro mehr, also 259 Euro monatlich pro Kind. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, sollte ab Januar um fünf Euro steigen. Pro Kind gäbe es dann 25 Euro im Monat. Die Ampel wollte außerdem den Zugang zu staatlichen Leistungen für Familien vereinfachen. Daher sollte die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 das Kindergeld "ablösen". Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag wären darin gebündelt worden.

Interessant: Der erste Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat kritisiert und sollte überarbeitet werden. Seitdem wurde es still um das Vorhaben. "Die Kindergrundsicherung soll 2025 erstmals ausgezahlt werden", heißt es derzeit noch auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ein Sprecher des Ministeriums verwies auf Anfrage von inFranken.de darauf, dass sich die Kindergrundsicherung weiterhin im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befinde. 

Hintergrund zum Kindergeld ab 2025

Für die Einführung wurden 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt, teile Familienministerin Lisa Paus (Grüne) in der Vergangenheit mit. Insbesondere einkommensschwache Familien sollten finanziell entlastet werden. Zudem sollte die Antragsstellung unkomplizierter gemacht und Familien aktiv darauf hingewiesen werden, welche Leistungen ihnen zustehen. Aktuell gehen beispielsweise viele Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, leer aus, da sie nicht wissen, dass ihnen dieses Geld zusteht.

Bislang müssen Eltern die verschiedenen finanziellen Entlastungen mühsam bei verschiedenen Behörden beantragen. Daher erreicht etwa nur jedes dritte Kind das Geld aus dem Kinderzuschlag. Dem wollte das Familienministerium mit der Kindergrundsicherung ein Ende bereiten und alles einheitlicher, einfacher und gezielter gestalten. 

Kindergrundsicherung in der Schwebe

Die Kindergrundsicherung würde sich nach dem Entwurf aus zwei Teilen zusammensetzen: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag. Laut Planung sollte der Kindergarantiebetrag dem jetzigen Kindergeld entsprechen. Aktuell sind dies 250 Euro im Monat pro Kind. Dieser Betrag soll jährlich geprüft und unter Umständen angepasst werden. Der Kindergarantiebetrag kann nicht mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet werden.

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Der Zusatzbetrag wäre nach Alter gestaffelt und hinge vom Einkommen der Eltern ab. Je höher das Einkommen ist, desto weniger Geld gibt es für die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen bekommen die Eltern sogar gar kein Geld. Diese Grenze war jedoch noch nicht fix. Was aber feststand: Der Zusatzbeitrag sollte neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) auch eine Kinderwohnkostenpauschale (aktuell 150 Euro) beinhalten.

Laut Paus sollte der gesamte Betrag für armutsgefährdete Kinder zwischen 530 Euro für die Kleinsten und 636 Euro für die ältesten Kinder liegen. "Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen", sagte Paus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der damalige Finanzminister Lindner betonte jedoch, dass es keine generellen Leistungsverbesserungen für Eltern geben werde, die nicht erwerbstätig sind. Der beste Weg, Armut zu überwinden, sei Arbeit.

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Die Kindergrundsicherung orientiert sich bei der Zahlung an das Kindergeld. Das Geld soll an alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt werden. Wer noch eine Ausbildung absolviert, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Wer studiert, bekommt das Geld sogar noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder sollen das Geld direkt bekommen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Mithilfe eines neuen Online-Portals soll die Beantragung der Kindergrundsicherung vereinfacht werden. Ziel ist, dass nur noch eine Stelle für alles zuständig ist. Die Familienkasse, die sich bisher um das Kindergeld kümmert, soll laut Paus zur "Familienservicestelle" werden. Auf der überarbeiteten Webseite sollen Familien aktiv darauf hingewiesen werden, welche Leistungen ihnen zustehen. Der Gang zu verschiedenen Ämtern für diese Leistungen soll überflüssig werden. Ebenso sollen Eltern künftig nicht mehr ihre Einkommensnachweise erbringen müssen. Die Familienkasse soll entsprechende Informationen direkt vom Finanzamt beziehen. 

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Es soll außerdem ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check entwickelt. Hierbei wird automatisiert geprüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat oder nicht. Das entsprechende Portal muss hierfür allerdings noch entwickelt werden. Es wird aber voraussichtlich über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit erreichbar sind.

Zudem soll in den nächsten Jahren ein "Kinderchancenportal" gebaut werden. Auf diesem sollen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie das sogenannte Schulstarterpaket einfach zu beantragen sein. 

Zum Weiterlesen: Kindergeld für Kinder über 18 Jahren erhalten - dieser Nachweis ist dafür nötig

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