Wer erbt, muss sich nicht selten mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Durch diese können hohe Kosten entstehen, die zum finanziellen Ruin führen könnten.
Um dem entgegenzuwirken, ist es jedoch möglich, mit Freibeträgen einiges an Kosten zu sparen. Entscheidend dafür ist der Verwandtschaftsgrad. Doch auch weitere Tipps helfen dir, möglichst günstig zu erben. Wer ein Haus erbt, sollte diverse Pflichten kennen, da bei Missachtung hohe Bußgelder und Strafen folgen können.
Immobilie zu vererben? Das solltest du und Erben wissen
Hohe Immobilienpreise können zu hohen Erbschaftskosten führen. Nicht selten müssen heutzutage für Häuser in guten Innenstadtlagen Preise von mehreren Millionen Euro, in Großstädten wie zum Beispiel München manchmal sogar von über 10 Millionen Euro bezahlt werden.
Sind dann Erbschaftssteuersätze zwischen 7,5 und 50 Prozent fällig, haben die Erben oftmals Beträge von einigen hunderttausend bis zu mehreren Millionen Euro an den Fiskus zu überweisen. Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes. Wer das für sich gerne einmal berechnen möchte, kann dies zum Beispiel über einen Erbschaftssteuer-Rechner tun. Wer eine Immobilie erbt, muss dies dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden. Dieses erlässt dann in den Folgemonaten einen Steuerbescheid.
Für Verwandte gelten jedoch Freibeträge: Ehegatten oder Lebenspartner müssen 500.000 Euro nicht versteuern. Dazu kommt noch ein Versorgungsfreibetrag in Höhe 256.000 Euro. Auch sogenannte Zugewinnausgleichsansprüche müssen ebenfalls nicht versteuert werden. Kinder verfügen generell über einen Freibetrag von 400.000 Euro und erhalten zudem je nach Alter einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 52.000 Euro. Bei Enkeln beläuft sich der nicht zu versteuernde Erbanteil auf 200.000 Euro. Ganz schlecht trifft es im Erbfall die Ehepartner, wenn zuvor ein sogenanntes Berliner Testament aufgesetzt wurde. In diesem Fall erbt nur der Ehegatte oder der gesetzliche Lebenspartner, um zu vermeiden, dass dieser den Kindern ihren Erbanteil sofort auszahlen muss.
"Berliner Testament": Wenn die Kinder gar nichts erben
Erst, wenn auch der letzte Ehepartner verstorben ist, erhalten die Kinder ihr Erbe. Diese Variante hat jedoch den gravierenden steuerlichen Nachteil, dass Freibeträge nur einmal ausgenutzt werden können. Mit Blick auf millionenschwere Immobilienwerte entstehen jedoch auch in anderen Fällen immer noch Steuerlasten, die viele Menschen - ohne das Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen -, nicht so ohne weiteres aufbringen können. Und gerade dann, wenn es sich um das eigene Elternhaus handelt, welches mit vielen Kindheitserinnerungen und Emotionen verknüpft ist, fällt ein Verkauf oftmals schwer. Doch was tun?
Wenn man bereits Erbe geworden ist, ist es eigentlich schon fast zu spät, um hohe Steuern zu vermeiden. Jedoch besteht gerade beim Familienheim die Möglichkeit, sich gänzlich dem Zugriff des Fiskus zu entziehen: Wer als Ehegatte oder gesetzlicher Lebenspartner die Immobilie selbst bewohnen möchte und dies dann auch tatsächlich für zehn Jahre tut, ist ganz von der Steuerpflicht befreit. Diese Entscheidung muss jedoch innerhalb von sechs Monaten ab dem Erbfall getroffen werden. Auch Kinder haben die Möglichkeit, das Elternhaus selbst zu bewohnen. Bei diesen gilt jedoch die Einschränkung, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf.
In allen anderen Fällen ist in der Regel der volle Steuersatz fällig. Wer seinen Erben solch eine Situation ersparen möchte, der kann bereits zu Lebzeiten Teile seines Besitzes verschenken. Auf diese Weise lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausnutzen, was im Endeffekt zu einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung der steuerfreien Summen führen kann. Auch mittels einer Adoption oder Heirat kann man den Erben zu einer deutlich reduzierten Steuerlast verhelfen.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein:
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