Eine Immobilie vererbt bekommen? Das klingt im ersten Moment nach einer großen finanziellen Entlastung - allerdings können dadurch auch Kosten entstehen. Und auch gewisse Pflichten sollte man beim Erben einer Immobilie auf jeden Fall kennen.
Dass Eigentumswohnungen und Wohnhäuser vererbt werden, ist in Deutschland längst keine Seltenheit. 430.000 Immobilien gehen hier jährlich in Form des Erbes an neue Besitzer über, erläutern der Landkreis Lichtenfels und die Verbraucherzentrale Bayern in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Diese Sanierungspflichten haben Haus-Erben
Eine wichtige Rolle spiele die Sanierungspflicht und die Einhaltung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Die Vorgaben dazu seien Käufern oft bestens bekannt, Erben hingegen erwischen die neuen Pflichten oft überraschend.
Dabei drängt die Zeit: Nach dem Erwerb haben neue Eigentümer nur zwei Jahre Zeit, die Anforderungen zu erfüllen. Tun sie das nicht, drohen Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro.
Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierungspflicht ist die Modernisierung älterer Heizungen – auch bei geerbten Immobilien, erklären der Landkreis und die Verbraucherzentrale. Das alles ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.
Mit Erbe sind auch Investitionen verbunden - was es dabei zu beachten gilt
Erforderlich sind folgende Sanierungsmaßnahmen:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches: Die Dämmung muss bestimmte Wärmeschutzanforderungen erfüllen (U-Wert nicht über 0,24 W/m²K).
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: Ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen müssen nachträglich isoliert werden.
- Austausch veralteter Heizkessel: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
"Beim Einbau einer neuen Heizung lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien, weil wir steigende Preise für Öl und Gas erwarten", rät Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Alternativen wie etwa Wärmepumpen könnten daher eine lohnende Investition sein.
Ebenso spiele die Wärmedämmung eine zentrale Rolle, betont Goldbrunner. "Die Dämmung ist meist kostengünstig umsetzbar und verhindert unnötigen Wärmeverlust." Das spare nicht nur Heizkosten, sondern erhöhe auch die Wohnqualität mit geringem Aufwand.
Beratung zur Sanierungspflicht - wo Experten helfen können
Erben können für die Sanierung ihres Hauses Zuschüsse beantragen. Der Staat unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Heizung im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Auch für die nachträgliche Wärmedämmung ist eine Förderung möglich.
"Wer unsicher ist, ob und wie ein geerbtes Haus unter die Sanierungspflicht fällt, sollte sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern wenden," empfiehlt Goldbrunner. "Dieser prüft die baulichen Gegebenheiten, kennt notwendige Maßnahmen, mögliche Befreiungen und berät zu Fördermöglichkeiten."
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgt online, telefonisch oder persönlich. Die Fachleute beraten unabhängig und individuell. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.
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