• Das Testament: Wer sollte eines haben?
  • Was passiert, wenn jemand keins gemacht hat?
  • Diese Dinge solltest du bei deinem letzten Willen beachten
  • Wann ist es sinnvoll, schon vor dem Tod etwas zu "vermachen"?

Wer beschäftigt sich schon gerne zu Lebzeiten mit dem, was nach seinem Ableben sein wird. Die meisten von uns verdrängen wohl eher den Gedanken an das, was eigentlich am besten schon frühzeitig geklärt werden sollte: Wer wird einmal unser Erbe antreten?

Den letzten Willen bestimmen: Je früher, desto besser

Christian Nesemann, Fachanwalt für Erbrecht, hat in einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin Business Insider aus dem Nähkästchen geplaudert und den Lesern eine ganze Reihe hilfreicher Tipps gegeben.

Oft denken gerade junge Menschen noch nicht gerne an später, obwohl ein Testament besonders für Unverheiratete und Paare mit Kind besonders wichtig sein kann. Dies vor allem dann, wenn wir unseren Partner für den Fall des Falles mithilfe des Erbes finanziell absichern oder unser Kind gut versorgt wissen wollen. Denn bei Unverheirateten ohne Testament wird aufgrund der gesetzlichen Erbfolge das Vermögen auf die nähere Verwandtschaft wie Kinder, Eltern und Geschwister verteilt. In diesem Fall würde der uneheliche Partner oder die uneheliche Partnerin leer ausgehen.

Wer Kinder hat, der möchte diese meist in erster Linie bedenken und möchte nicht, dass andere Familienmitglieder ebenfalls vom hinterlassenen Vermögen profitieren. Aber auch verheirateten Paaren rät der Anwalt ein Testament aufzusetzen, da es ein Mythos sei, dass der überlebende Ehepartner automatisch zum Alleinerbe werde. Tatsächlich erbt der überlebende Ehegatte maximal drei Viertel des Vermögens, wenn der letzte Wille  vorher nicht bestimmt worden ist. Aber auch bei Unternehmern oder Unternehmerinnen empfiehlt Nesemann ein Testament, um damit zu bestimmen, wer das Unternehmen fortführen solle. Andernfalls könnte es sein, dass die minderjährigen Kinder den Betrieb erben.

Ohne Testament entstehen oftmals Erbstreitigkeiten

Wenn kein Testament gemacht wurde, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Auf diese Weise entstehen häufig Erbengemeinschaften, die sich dann aber über ihre jeweiligen Ansprüche uneins sein können, was zu handfesten Streitigkeiten führen kann. Diese landen nicht selten vor Gericht. Auch um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt der Anwalt frühzeitig seinen letzten Willen festzulegen.

Streitobjekt: Das vererbte Haus
CC0 / Pixabay / ErikaWittlieb

Bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft spielen oftmals auch unteilbare Vermögenswerte wie Häuser, Autos, Sammlungen oder Depots eine Rolle, die dann anteilig an die Erben verteilt werden müssen. Um vor allem auch im Interesse der Hinterbliebenen solcherart Ärger zu vermeiden oder zumindest deutlich einzudämmen, kann ein Testament fast nie früh genug gemacht werden. Ein guter Zeitpunkt dafür kann zum Beispiel die Geburt eines Kindes sein. Wenn nämlich in solch einem Fall versäumt wurde, den letzten Willen aufzusetzen, dann findet sich der überlebende Ehegatte mit dem gemeinsamen Kind ebenfalls in einer Erbengemeinschaft wieder. Die Folge davon ist, dass der Ehepartner nur einen Teil des Erbes erhält und womöglich ein minderjähriges Kind zum Erbe wird. Ob man dies wirklich will, sollte vorher genau überlegt werden.

Wer übrigens ein Testament machen möchte, kann dies entweder bei einem Notar tun, oder ein solches handschriftlich anfertigen und zum Beispiel einer Person seines Vertrauens zur Verwahrung übergeben. Wer den vermeintlich sicheren Weg über einen Notar wählt, sollte dabei jedoch bedenken, dass sich die Kosten dafür prozentual an der Höhe des Erbes orientieren. Somit können dann nicht unerhebliche Kosten für die Beurkundung und Hinterlegung entstehen. 

Lesetipp: Manchmal kann es sinnvoll sein, ein Erbe auszuschlagen.