- Diese Formalien müssen bei einem Testament erfüllt sein
- So hoch ist der Pflichtanteil für Erben
- Methoden, um diesen zu umgehen
Ungeliebte Verwandte können enterbt werden. Allerdings steht diesen trotzdem ein Pflichtanteil zu, den du bei Bedarf zu Lebzeiten umgehen könntest. Wir erklären dir, wie das funktioniert und worauf du sonst noch rund um dein Erbe und deine letzten Wünsche achten solltest.
Gilt ein Testament immer?
Damit ein Testament gültig ist, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen. Generell gibt es zwei verschiedene Arten von Testamenten: das handschriftliche und das notarielle Testament. Du kannst dein Testament jederzeit handschriftlich aufsetzen und ebenfalls jederzeit verändern. Damit es nach dem Tod auch gefunden wird, ist es jedoch sinnvoll, es bei einem Nachlassgericht oder einer anderen offiziellen Stelle zu hinterlegen.
Darüber hinaus kann das Testament auch notariell beurkundet werden und der Notar leitet es automatisch an ein Nachlassgericht weiter. Wichtig ist immer, dass das Testament schriftlich errichtet werden muss. Achte dabei auf eine klare Formulierung, ansonsten kann es später entgegen deiner Wünsche ausgelegt werden. Daher bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Anwalt oder einem Notar an. Das Testament des Verstorbenen muss im Original bei einem Nachlassgericht nach dem Tod vorliegen, ist es nicht auffindbar, dann kann auch eine Kopie genutzt werden.
Auch Zeugen können bei der Erstellung eines Testamentes mitwirken, beispielsweise, wenn sich der Erblasser in Todesgefahr befindet. Hat ein Erblasser Krebs im Endstadium, kann nichts mehr sehen oder ist zu schwach, um das Testament selbst zu schreiben, dann kann der letzte Wunsch diktiert und beispielsweise von einem Arzt oder einer Ärztin aufgeschrieben und von dieser*m sowie einer Krankenschwester unterschrieben werden. Wichtig sind hierbei Zeugen, die in diesem Moment tatsächlich vor Ort sind.
Kannst du einfach so ungeliebte Verwandte enterben?
Enterbt werden können die Personen, die auch ohne ein Testament in der gesetzlichen Erbfolge enthalten sind. Dazu zählen Ehepartner und Kinder. Alternativ können auch Eltern, die Geschwister oder weiter entfernte Verwandte als Erben in Betracht kommen. Möchtest du eine Person davon ausschließen, dann solltest du das in deinem Testament schriftlich festhalten.
Alternativ ist die Enterbung ebenso möglich, indem andere Personen als Erben eingesetzt werden. Dadurch verhinderst du, dass die potenziellen Erben automatisch Geld oder Vermögenswerte erhalten. Allerdings sieht es das Gesetz vor, dass 50 % des Erbes als Pflichtteil angesehen wird. Berechtigt sind dabei Kinder, Ehegatten oder Eltern. Diesen Pflichtteil kannst du nicht einfach entziehen, dazu müsste ein besonderer Grund vorliegen. Die Entziehung kann beispielsweise begründet werden, wenn ein schweres Verbrechen gegenüber der verstorbenen Person begangen wurde oder es andere böswillige Ursachen gibt.
Ebenso kann der Pflichtanteil bei einer Straftat und Unzumutbarkeit entzogen werden. Diese liegt beispielsweise vor, wenn ein Kind aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt ist. Für den Erblasser kann die Teilhabe des Kindes am Erbe dadurch unzumutbar werden. Der Grund für die Entziehung des Pflichtanteils muss schriftlich im Testament festgehalten werden.
Strategien zur Enterbung: Vorgehen und rechtliche Möglichkeiten
Eine Entziehung des Pflichtanteils ist also relativ selten möglich. Allerdings hast du die Option, die Erbmasse durch Schenkungen zu Lebzeiten zu reduzieren. Du kannst Geld, Vermögenswerte, Immobilien und auch alle weiteren Wertgegenstände zu Lebzeiten an Dritte verschenken. Beachten solltest du dabei jedoch, dass die Schenkungen im Todesjahr sowie im Jahr davor bei der Rechnung des für den Pflichtteil relevanten Nachlasses zu 100 % berücksichtigt werden. Erben können den Pflichtteil übrigens auch ausschlagen, zumindest in bestimmten Fällen.
Mit jedem weiteren Jahr vor dem Tod werden 10 % der Schenkung weniger berücksichtigt. Wenn du also bereits zehn Jahre vor deinem Tod Schenkungen vornimmst, werden diese nicht mehr mit einbezogen. Schwierig ist es, wenn du zum Beispiel eine Immobilie verschenkst, dir jedoch gleichzeitig ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht einräumst. Nach dem Gesetz wird die Zehnjahresfrist erst ausgelöst, wenn du vollständig aus dem Vermögensgegenstand ausgegliedert bist. Bleibst du also in der Immobilie wohnen, dann beginnt diese Frist nicht.
Eine eher theoretische Möglichkeit: Die Pflichtteilregelung ist eine deutsche Besonderheit und gilt so nicht weltweit. In den meisten US-Bundesstaaten wird beispielsweise zunächst der Wunsch des Verstorbenen im Testament betrachtet und erst danach die nahen Angehörigen. Du könntest also in einen anderen Staat "flüchten" und den Pflichtteil somit umgehen. Welches Recht Anwendung findet, wird anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes entschieden. Einige Zeit vor Ort zu leben, würde also ausreichen.
Fazit
Die Enterbung ist am einfachsten, indem du mit den Erben redest und darum bittest, auf den Pflichtteil zu verzichten. Ansonsten können Schenkungen helfen, allerdings musst du dann schon zu Lebzeiten auf Sachwerte oder Geld verzichten.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein:
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