Viele Rentner arbeiten auch im Ruhestand weiter, manchmal aus finanziellen Gründen und manchmal einfach aus Freude an der Tätigkeit. Die wenigsten wissen jedoch, dass sie oft doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sowohl von der gesetzlichen Rente als auch dem Arbeitseinkommen werden Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. In den allermeisten Fällen kannst du dir das zu viel gezahlte Geld jedoch zurückholen. Eine Information, die aus aktuellem Anlass umso wichtiger ist: Denn die Freude über die Erhöhung der Rente zum Jahreswechsel 2025 dürfte für manche Ruheständler nicht von allzu langer Dauer sein: Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert, müssen sich bestimmte Rentenbezieher darauf einstellen, dass ihre Rente ab März schrumpfen wird - und das hat auch mit den Krankenkassenbeiträgen zu tun. 

Warum zahlen manche Rentner doppelte Krankenkassenbeiträge?

Seit 2023 kannst du als Rentner unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne dass es auf deine Altersrente angerechnet wird. Doch damit einhergeht eine häufig übersehene Belastung: die doppelte Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Herausforderung liegt dabei in der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Darin ist festgelegt, bis zu welchem Einkommen Beiträge fällig sind. Alle Einkünfte, also sowohl die gesetzliche Rente als auch das zusätzliche Einkommen, werden dabei zusammengerechnet. Liegt die Summe unterhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze, dann werden für beide Einkommen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Das bedeutet also: Sowohl der Arbeitgeber führt Sozialversicherungsbeiträge auf das Einkommen ab als auch die Deutsche Rentenversicherung, die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Rente einbehält. Minijobber sind davon ausgenommen, da die Krankenversicherung bereits über die gesetzliche Rente gedeckt ist.

Zahlst du zu viel?

Viele Rentner merken überhaupt nicht, dass sie zu hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Doch eine einfache Rechnung kann bereits Aufschluss geben: Addiere zunächst deine gesetzliche Rente und das Arbeitseinkommen: Liegt dieses Gesamteinkommen unter 5512,50 €, die Obergrenze für 2025?

Kontrolliere dann deine Gehaltsabrechnung und den Rentenbescheid und prüfe, ob in beiden Fällen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen wurden. Manche Krankenkassen informieren ihre Mitglieder auch, wenn eine Überzahlung festgestellt wird.

Dafür gibt es jedoch keine gesetzliche Frist, das kann also ziemlich lange dauern. Der eigene aktive Check lohnt sich in jedem Fall. 

Gibt es eine Rückerstattung?

Du hast festgestellt, dass du zu viel gezahlt hast? Dann kannst du eine Rückerstattung beantragen. Dazu nimmst du im ersten Schritt Kontakt mit deiner Krankenkasse auf. Erkundige dich, ob du berechtigt bist, eine Rückerstattung anzufordern.

Die meisten Krankenkassen haben Formulare für die Erstattung, du kannst also einen schriftlichen Antrag einreichen. Ist kein Formular vorhanden, dann reicht ein formloses Schreiben. Reiche alle Nachweise ein, wie Rentenbescheid, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge, um die Überzahlung nachzuweisen.

Eine Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Sollte sich deine Krankenkasse querstellen, dann kannst du dich an eine unabhängige Patientenberatung oder den Sozialverband VdK wenden, die dich unterstützen. Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten, du musst sie nur darauf hinweisen.

Die neuen Rentenregelungen zum Jahreswechsel haben bedeutende Veränderungen mit sich gebracht. Insbesondere wurde die Altersgrenze wieder angehoben. Viele junge Familien sorgen sich erstmal nicht um das Alter - kaum ist das Kind auf der Welt, hat man zunächst andere Probleme. Doch gerade Frauen sollten die richtige Altersversorgung nicht aus den Augen verlieren. Ein weiterer Tipp: Wer möchte, kann seinen Ruhestand durchaus aufschieben – und damit sein Einkommen in der Rente erhöhen

Gut zu wissen: Die Verbraucherzentrale hat vor wenigen Tagen ein neues Buch veröffentlicht, das sich speziell an Rentner und Pensionäre richtet, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 vorbereiten müssen.

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