Schon während deines Lebens solltest du deinen Nachlass planen, um Steuern oder Streitigkeiten zu umgehen. Schließlich ist das Vererben in der Regel die größte "Transaktion" des Lebens. Überlasse es daher nicht dem Zufall.
Wer erbt deine Vermögenswerte?
Bei einer guten Nachlassplanung kommt es vor allem auf zwei Dinge an: Einerseits solltest du so vererben, dass es deinem Willen entspricht, also die Menschen deine Sachgüter oder Vermögenswerte erhalten, die du auswählst. Auf der anderen Seite hilft eine strategische Nachlassplanung, vorhandene Werte zu bewahren und möglichst ohne steuerliche Belastung für die Erben zu übertragen.
Dazu schauen wir uns zunächst an, wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Wenn du kein Testament hast, dann erben zunächst die Erben erster Ordnung. Das sind Kinder und Ehepartner. Hinterlässt du Ehepartner und Kind, dann ist die Aufteilung 50:50, auch bei mehreren Kindern.
Hast du keine Kinder, dann erben dein Ehepartner und anschließend die Erben zweiter Ordnung, das sind Verwandte (Eltern des Erblassers, Geschwister, Nichten und Neffen). In diesem Fall erben der Ehepartner 75 % und die Verwandten die restlichen 25 %. Erben dritter Ordnung wären Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Durch ein Testament kannst du ganz gezielt Erben bedenken.
So klappt es mit der Schenkung
Um Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Haus ohne Erbschaftssteuer zu vererben, solltest du eine Schenkung in Betracht ziehen. Eine Schenkung ist wie ein Erbe, allerdings zu Lebzeiten. Eltern können schon vor ihrem Tod das eigene Vermögen komplett oder teilweise an Kinder bzw. Enkelkinder übertragen. Aber auch beispielsweise auch an den eigenen Ehepartner.
Wer zu Lebzeiten sein Vermögen verschenkt, reduziert damit die Höhe des späteren Nachlasses. Somit reduziert sich die Erbschaftssteuer. Ehegatten dürfen bis zu 500.000 Euro erben, bevor Steuern anfallen, bei Kindern sind es 400.000 Euro. Ab den Grenzwerten müssen Erbschaftssteuern entrichtet werden. Doch auch bei einer Schenkung muss die Schenkungssteuer gezahlt werden. Die Freibeträge liegen bei Ehegatten und Kindern ebenfalls bei 500.000 Euro bzw. 400.000 Euro. Bei Enkelkindern liegt die Grenze bei 200.000 Euro und bei den eigenen Eltern bei 20.000 Euro.
Oberhalb der Beträge fällt die Schenkungssteuer an. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger ist die Steuer, somit reicht sie von 7 bis 50 %. Diese Freibeträge bei einer Schenkung lassen sich alle 10 Jahre neu nutzen, im Erbfall nur einmal. Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Ein Großvater schenkt dem eigenen Enkel 150.000 Euro im Jahr 2024. Die Summe überschreitet nicht die Grenze von 200.000 Euro, es fällt also keine Schenkungssteuer an. 10 Jahre später, 2034, verschenkt der Großvater erneut 150.000 Euro, die dann aufgrund der Zehnjahresregel ebenfalls steuerfrei sind. So kannst du beispielsweise auch dein Haus in Etappen und somit steuerfrei verschenken.
Zusätzliche Freibeträge
Bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer können weitere Parameter mit herangezogen werden, um die Steuer zu senken. So kannst du einen Pflegefreibetrag beantragen, wenn du die verstorbene Person vor dem Tod unentgeltlich gepflegt hast. Wichtig ist, dass du diese Unterstützung gut dokumentierst. Das kann dir einen maximalen zusätzlichen Freibetrag von 20.000 Euro einbringen.
Du suchst Trost im Trauerfall? trauer.inFranken.de!Stirbt eine Person, dann entstehen für die Hinterbliebenen immer auch Kosten. Zum Beispiel für die Beerdigung oder Grabpflege. Ohne Nachweise erkennt das Finanzamt hier bereits pauschal 10.300 Euro an, die ein zusätzlicher Freibetrag sind.
Ebenfalls ist für Erben der Hausrat steuerfrei, bis zu einer Gesamtsumme von 41.000 Euro. Zusätzlich bis 12.000 Euro steuerfrei sind "bewegliche Gegenstände", wie ein Auto. Wertpapiere, Edelsteine oder teure Münzen gehören nicht dazu. Wenn du als Lebenspartner oder Ehegatte das Familienheim nach dem Tod selbst nutzt, dann bleibt es übrigens komplett steuerfrei. Du musst allerdings anschließend mindestens 10 Jahre dort weiter wohnen. Für Kinder ist dieses Modell nicht möglich.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein:
- Erbrecht: Kannst du einfach so ungeliebte Verwandte enterben?
- Arm durchs Erbe? Was du zur Erbschaftssteuer wissen solltest
- Massive Erbschaftssteuer-Erhöhung: Lohnt sich Erben noch? Das solltest du wissen
- Erbe ausschlagen: Wann das sinnvoll ist
- Erbe und Testament: Ein Anwalt erklärt - so früh solltest du dein Testament schreiben
- Testament schreiben: Diese 10 Dinge solltest du wissen
- Testament oder Erbvertrag aufsetzen: Welche Variante ist besser?