- Auf die Form des Testaments achten
- Genau arbeiten beim Verfassen des Testaments
- Klare Formulierungen sind wichtig
- Auf Lebenspartner und Kinder achten
Im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind über 400 Paragrafen aufzufinden, wie man richtig vererbt. Wer sich daran orientiert, ist zwar auf dem richtigen Weg, doch fehlen dann noch Zehntausende zu beachtende Urteile deutscher sowie ausländischer Zivilgerichte. Wer sein Vermögen und die Arbeit aus seinem gesamten Leben also richtig übertragen will, sollte sich gut informieren. Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke rät beispielsweise auf seiner Website davon ab, seinen letzten Willen ausschließlich in Form eines bloßen Musters aus dem Internet zu verfassen und empfiehlt einen Rechtsbeistand. Vor allem, so Gelbke, sollte das Tabu gebrochen werden, über sein Testament zu reden. Am besten lässt sich diese Angelegenheit im Beisein der eigenen Familie klären, um etwa Missverständnisse verhindern zu können.
Form des Testaments beachten
Fehler Nr. 1, Unauffindbares Testament: Da es vielen Menschen schwerfällt, das Testament in andere Hände zu geben, verwahren sie es bei sich zu Hause, in einer Schublade oder im Safe. Nach Eintritt des Erbfalls kommt es vor, dass das Testament nicht mehr auffindbar ist. Sei es nun, weil Angehörige selbst nicht wissen, wo dieses gelagert ist, oder dass Verantwortliche den Zugang versperren, indem sie den Aufbewahrungsort oder die Safe-Kombination geheim halten. Gelbke rät daher, das Testament bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. Dies kostet dich bis zu 75 Euro und bietet Sicherheit, dass dein eigener letzter Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt.
Fehler Nr. 2, Testament auf dem Laptop: Häufig kommt es vor, dass der letzte Wille auf dem Computer oder Laptop getippt, ausgedruckt und unterschrieben wird. Doch das abgetippte Schriftstück genügt den "formellen Anforderungen an ein Testament nicht und hat quasi keinerlei rechtliche Wirkungen", erklärt Sven Gelbke. Das Erbrecht kann nicht geltend gemacht werden. Daher solltest du dein Vermögen von Hand schreiben und unterschreiben oder durch einen Notar oder Anwalt beurkunden lassen.
Fehler Nr. 3, Fälschungen vermeiden: Um zu vermeiden, dass mit deinem Nachlass etwas passiert, das nicht im Sinne deines letzten Willens war, solltest du genau arbeiten. Nummeriere deine Seiten eindeutig, um zu vermeiden, dass Seiten entfernt oder vertauscht werden. Zudem sollten alle Seiten unterschrieben sein, ebenso Nachträge und Erläuterungen gut vermerkt werden. Auch ein Datum und eine Ortsangabe sollten nicht fehlen und ohne Abkürzungen ausgeschrieben sein. Fälschungssicher ist ein notarielles Testament.
Präzise Arbeiten
Fehler Nr. 4, Testament und Gesellschaftsvertrag: Vor allem bei erbrechtlichen Übertragungen von Unternehmensanteilen ist es wichtig zu differenzieren: Was bedarf erbrechtlicher Formerfordernisse, was gesellschaftsrechtlicher? Bei unterschiedlichen Formen von Nachfolgeklauseln ist die Aufnahme der Verfügungen sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im Testament sehr ratsam. Für Unternehmen gilt im Zweifel der Gesellschaftsvertrag. "Bei den Nachfolgeregelungen in Unternehmen geht im Zweifel der Gesellschaftsvertrag vor", warnt Gelbke. Würde beispielsweise festgelegt sein, dass der Nachfolger ein promovierter Betriebswirt sein muss, reicht eine Nachfolgeregelung im Testament nicht aus, wonach auch ein Jurist Nachfolger der Firma sein könnte.
Du suchst Trost im Trauerfall? trauer.inFranken.de!Fehler Nr. 5, Aus dem Internet zusammengeschriebenes Testament: Immer wieder kommt es vor, dass das Testament mithilfe von vorgefertigten Blocksätzen aus dem Internet zusammengeschrieben wird. Dies führt dazu, dass die gefassten Testamente wirr sind oder sich schlimmstenfalls widersprechen können. Gelbke rät: "Experten aufsuchen. Dies spart viel Streit, den sicherlich kein Erblasser sich für seine Hinterbliebenen wünschen würde".
Fehler Nr. 6, Rechtsbegriffe falsch verstanden: Beim Verfassen des Testaments ist es wichtig, sich über die Bedeutung der verwendeten Rechtsbegriffe im Klaren zu sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein Beispiel wäre die mehrdeutige Verwendung von Begriffen wie Vermächtnis und Erbe, was Konflikte begünstigen könnte. Es ist festzulegen, wer Erbe werden soll und dies klar zu formulieren, um die Verpflichtungen der Erbschaft eindeutig festzulegen. Auch beim Übertragen von komplexen Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen solltest du den Umfang der Regelungen festlegen, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.
Unklare Formulierungen vermeiden
Fehler Nr. 7, Unklare Formulierung: Es kann passieren, dass bestimmte Formulierungen für dich zwar klar scheinen, für andere jedoch nicht. Drücke präzise aus, für wen was gilt. Formulierungen wie "Wer sich am meisten um mich gekümmert hat, erhält mein Erbe" sind zu schwammig und bergen Konfliktpotenzial. Oder "Ein großer Teil geht an (...)" lässt die Hinterbliebenen mit der Frage zurück, wie viel ein großer Teil denn ist. Daher empfiehlt es sich, dein Testament von einer dritten Person lesen zu lassen.
Fehler Nr. 8, Nachfolgeregeln bergen Streit: Möchtest du dein Unternehmens-Testament verfassen, solltest du auf klare Formulierungen achten, die genau festlegen, wer etwa die Geschäftsleitung oder Immobilien übernehmen soll. Sätze, die zu Diskussionsbedarf führen ("Derjenige, der sich am besten eignet"), solltest du vermeiden. Formuliere stattdessen klar, wer gemeint ist.
Fehler Nr. 9, Fortbestand des Unternehmens wird gefährdet: Klare und individuelle Regelungen im Testament, insbesondere im unternehmerischen Nachlass, sind unerlässlich. Eine Teilungsanordnung kann verhindern, dass ein Streit um das Erbe zwischen den Erben entsteht. Diese legt die Aufteilung des Erbes fest. Geht es um Marken, Patente oder mehr als einen Betrieb, könnte unter den Erben Diskussionsbedarf entstehen, der zum Streit führen kann. Dieses Problem kann vorab durch klare Regelungen geklärt werden.
Finde auf trauer.inFranken.de Balsam für deine SeeleFehler Nr. 10, Pflichtteilgrenzen beachten: Bei einer Teilungsanordnung erfolgt in der Regel ein Ausgleich nach den im Testament festgelegten Erbquoten. Die Erben, die höherwertige Gegenstände erhalten, sind den anderen zum Ausgleich verpflichtet. Dieser kann zwar ausgeschlossen werden, führt aber in der Regel zu einem Vorausvermächtnis. Rechtsanwalt Sven Gelbke warnt: "Bei wertmäßig unterschiedlichen Zuwendungen zugunsten einzelner Erben ist immer die Grenze des Pflichtteils zu beachten. Zuwendungen darunter können stets zu Zusatzansprüchen der weniger Bedachten führen."
Fehler Nr. 11, Pflichtteilsansprüche: Es ist wichtig, Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben von Unternehmern nicht außer Acht zu lassen. Möchtest du sicher gehen, dass Angehörige (Ehepartner, Kinder) in Bezug auf die Erbfolge des Unternehmens ausgeschlossen werden, wird empfohlen, sich bereits zu Lebzeiten um Übertragungen gegen Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilanrechnung zu kümmern. So wird sichergestellt, dass die Nachfolger nicht exorbitant hohen Pflichtteilanforderungen ausgesetzt sind und den Unternehmensfortbestand gefährden. Der Erblasser kann auch anordnen, dass der Nachlass dauerhaft oder zeitweise nicht aufgeteilt werden darf, um die Fortführung des Familienbetriebs gewährleisten zu können. Idealerweise wird darüber bereits zu Lebzeiten gesprochen, um keine "Zwangsgemeinschaft" in deinem Unternehmen entstehen zu lassen, da dies zu schwer lösbaren Konflikten untereinander führen kann.
Fehler Nr. 12, Chaos bei Patchworkfamilien: Wer in einer Patchworkfamilie oder mit einem neuen Lebenspartner lebt, möchte auch dieser Person etwas hinterlassen. Jedoch ist es wichtig, daran zu denken, wie das Erbe auch an die eigenen Kinder gelangen kann, da es in Patchworkfamilien häufig zu Erbstreitigkeiten zwischen Kindern und neuen Ehegatten kommt. Vor allem, wenn alles an den Lebenspartner vererbt wird und die Kinder erst nach dem Ableben des Lebenspartners am elterlichen Nachlass teilhaben dürfen. Auch hier rät Gelbke: "Fair bleiben und unterschiedliche Interessen berücksichtigen. Das kann etwa durch Zuteilung bestimmter Vermächtnisse wie zum Beispiel Möbel, Schmuck oder Geld geschehen."
Fazit: Lieber etwas kleinlich sein
Ein Testament ist wichtig, um nach seinem Ableben klarzustellen, was mit dem eigenen Vermögen und/oder dem eigenen Unternehmen geschehen soll. Dabei wird empfohlen, lieber etwas penibel zu sein und seine Wünsche präzise zu formulieren, idealerweise mit einem Anwalt oder einer Notarin. Es ist wichtig, Namen und Verteilung zu benennen sowie konkrete Pläne festzulegen, wie das Erbe genutzt werden soll. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass das Lebenswerk auch nach dem Ableben nach deinem Wunsch weitergeführt wird.
Vor und nach dem Tod gilt es einiges geregelt zu wissen. Lies hier weiter, um informiert und vorbereitet zu sein:
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