Wer sich dazu entscheidet in der Rente weiterzuarbeiten, der muss etwas Wichtiges beachten: Oft werden dadurch zu hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.
ABER: Es ist möglich sich die Kosten dafür erstatten zu lassen. Gezahlt werden müssen die Beiträge nur bis Beitragsbemessungsgrenze. Laut Bundesregierung liegt diese 2025 jetzt bei jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.
Zu hohe Beiträge: Einfache Rechnung zeigt es
Wer sich nicht sicher ist, ob er zu viel gezahlt hat bei den Beiträgen, der kann eine einfache Rechnung anwenden: Das monatliche Bruttogehalt + die Bruttorente (vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Liegt man über der Beitragsbemessungsgrenze, sind Erstattungen für geleistete Zahlungen möglich.
Wichtig: Wer Geld zurück haben möchte, der muss einen Antrag stellen. Ohne diesen Schritt passiert nichts. Der Antrag muss dabei an die jeweilige Krankenkasse gerichtet werden, mit dem Hinweis darauf, dass man womöglich zu hohe Beiträge einbezahlt hat und einer Erstattung möchte.
Das Problem: Zwar gibt es eine Regelung, dass auch Krankenkassen ihre Kunden über das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze informieren sollen, allerdings gibt es hierfür keine vorgeschriebenen Fristen. Der Anspruch verjährt jedoch bereits nach vier Jahren.
Darauf sollten Rentner unbedingt noch achten
Grundsätzlich sollten Senioren in der Rente auch darauf achten, was passiert, wenn es eine Rentenerhöhung gibt – wie im Juli 2025. Mehr Geld kann unter Umständen in eine Steuerfalle führen.
Eine Tabelle zeigt dabei sehr anschaulich, was die 3,74 Prozent mehr für die Rente bedeuten.
WICHTIG: Nur bis zu einer bestimmten Höhe der Brutto-Rente muss gar keine Steuererklärung gemacht werden. Zur Versteuerung der Rente weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darauf hin, dass das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages berechnet . Dies ist demnach der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die DRV übermittelt.
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