Die Rente wird ab Juli 2025 erhöht. Ab dann müssen wieder zahlreiche Senioren ganz genau hinschauen, wie viel mehr Geld auf dem Konto landet – ein Tabelle zeigt es. In einigen Fällen droht damit eine Steuerfalle. Auch für das Jahr 2024 müssen Rentner bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung abgeben.

Hintergrund: Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. Im Jahr 2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was man für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später die Renteneinkünfte besteuert. 

Steuer auf die Rente 2025

Auch für das Jahr 2024 hat das Bundesfinanzministerium eine Liste herausgegeben bis zu welcher jährlichen Bruttorente die Rente ohne Steuerbelastung bleibt, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen.

Wer 2024 in den Ruhestand gegangen ist, konnte eine Jahresbruttorente in Höhe von 16.243 Euro beziehen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Blick man auf das Jahr 2005 zurück, waren es noch bis zu 19.758 Euro. Im vergangenen Jahr unterlagen durch die schrittweise Anpassung der Rentenbesteuerung bis 2058 bereits 83 Prozent der Besteuerung. Heißt: Wer 2024 mehr als 11.604 Euro an Renteneinkommen hatte, unabhängig vom Beginn der Rente, muss eine Steuererklärung abgeben. 2025 gilt der Betrag von 12.084 Euro als magische Grenze. Und es sind 83,5 Prozent Besteuerungsanteil.

WICHTIG: Laut Ministerium gelten für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben doppelte Beträge.

So wird die Rente in den kommenden Jahren versteuert. Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag sind in Prozent angegeben:

  • Beginn  Besteuerung   Freibetrag
     
    2024              83                        17
    2025             83,5                    16,6
    2026              84                         16
    2027           84,5                    15,5
    2028            85                          15

So rechnet das Finanzministerium

Wie kommt das Finanzamt auf die 11.604 Euro?  16.243 Euro Jahresbruttorente ohne Steuern entspricht bei der Rechnung einer monatlichen steuerfreien Rente von 1323 Euro. 83 Prozent sind der Besteuerungsanteil. Heißt: Von der Jahresbruttorente sind 13.481 Euro zu versteuern. 

Laut Finanzministerium kann ein Rentner dann noch sogenannte Werbungskostenpauschalen in Höhe von 102 Euro angeben. Außerdem würden meist noch Sonderausgaben von 36 Euro und Vorsorgeaufwendungen von maximal 1739 Euro dazu kommen.

Zieht man das in Summe noch von den 13.481 Euro ab, dann bleibt der Betrag von 11.604 Euro. 

Besteuerung der Rente: Darauf weist die Rentenversicherung hin

Zur Besteuerung der Rente heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe des sogenannten Anpassungsbetrages. Dies ist der auf die regelmäßigen Rentenanpassungen entfallende Teil der jährlichen Bruttorente. Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Zudem weist die DRV auf eine Sonderregelung hin. Eine sogenannte Öffnungsklausel bildet eine Ausnahme von der „nachgelagerten Besteuerung“. Dazu heißt es: "Sie gilt, wenn Sie in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben."

Zur nachgelagerten Besteuerung erklärt die DRV: Liegt in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vor, spricht man von "nachgelagerter Besteuerung". Für die geförderte Altersvorsorge werden die Beiträge zwar prinzipiell aus steuerpflichtigem Einkommen geleistet, aber im Endeffekt sind sie über den Sonderausgabenabzug steuerfrei. Dazu zählen laut DRV auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen, wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse.

UND: Auch wenn man zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. 

Was bei veränderter Rente passiert – eine Beispielrechnung

Immer wieder weisen Experten darauf hin, dass sich durch Rentenerhöhungen durchaus Steuerfallen ergeben können, die viel Geld kosten. Was bei einer veränderten Rente passiert, hat die DRV in einem Beispiel erläutert:

Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr "Rentenfreibetrag" in Höhe von 6000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr "Rentenfreibetrag" bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 10.905 Euro.

Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (dieser lag im Jahr 2023 bei 10.908 Euro) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Unklarheiten zur Rente und den Steuern – den Alterseinkünfte-Rechner nutzen

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Seite daraufhin, dass es sinnvoll ist sich umfangreich zu informieren. Bei Unklarheiten könne man sich an das zuständige Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden.

Die DRV: "Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine individuelle Steuerberatung anbieten."

Wer sich einen Eindruck von der eigenen steuerlichen Situation verschaffen möchte, der kann zudem einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer von der Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren nutzen.

Damit lässt sich in der Rente Steuern sparen

Was die meisten Senioren auch nicht außer Acht lassen sollten, mit einigen hilfreichen Tipps lässt einiges Sparen bei der Steuer. Juliane Kutzke, Expertin bei der Steuer-App Taxfix hat vor einiger Zeit bereits bei t-online.de interessante Hinweise dazu gegeben. 

Besonders häufig wird demnach übersehen, dass für ehrenamtliche Tätigkeiten die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden kann.

Außerdem lassen sich zahlreiche Dinge als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren für ein Girokonto, auf das die Rentenzahlungen eingehen. 

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