Wer hat wie viel Geld im Alter zur Verfügung? Schwer zu beantworten. Derzeit gibt es zahlreiche Überlegungen und Planungen dazu. Die Doppelbesteuerung der Rente soll abgeschafft werden - doch welche Jahrgänge profitieren überhaupt? Mit der sogenannten Öffnungsklausel können sich einige im Ruhestand von zu viel Steuern befreien. Doch was steckt dahinter?

Wer sich aktuell nicht sicher ist, was ihn als Rente erwartet, der kann seit Juli 2023 mit der neuen digitalen Rentenübersicht den eigenen Status checken. Und ein Blick auf eine Tabelle mit Jahrgängen zeigt an, ab wann bei Renteneintritt zumindest kein zusätzlicher Geldverlust droht

Öffnungsklausel für die Rente - was steckt dahinter?

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Internetseite erklärt, ist die Rente in Deutschland entgegen weit verbreiteter Meinungen grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig. 

Organisation:  Deutsche Rentenversicherung
Gründung:  1. Oktober 2005
Hauptsitz:  Berlin
Website: www.deutsche-rentenversicherung.de

Und weiter heißt es: "2005 war der Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Das bedeutet: Alles das, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert."  Die Rentenbesteuerung betrifft demnach neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Sobald man also staatliche Rentenzahlungen bekommt, wird das Geld versteuert.

In einem Beitrag zum Thema schreibt das Nachrichtenportal t-online.de dazu, dass abhängig von dem Jahr, in dem man zum ersten Mal Rente bezogen hat, der entsprechende Teil besteuert wird. Bei der DRV klingt das dann so: "Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent".

Steuer auf die Rente - Pflicht und Ausnahmen

Wer im Jahr 2040 in Rente geht, der muss seine Bezüge dann voll versteuern. Laut Rentenversicherung gilt für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, dass das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“ berechnet. Das ist der Teil der Rente, der demzufolge nicht versteuert werden muss. Dieser Betrag bleibt in den Folgejahren unverändert. 

Es gibt auch wieder Ausnahmen bei der Steuerpflicht für Rente. Und diese Ausnahmen können die Öffnungsklausel nutzen. Heißt? Wer in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, der profitiert im Alter davon. 

Was passiert durch die Öffnungsklausel. Wie t-online.de erklärt, wird abhängig vom Renteneintritt "ein Teil nach Abzug des Steuerfreibetrags regulär besteuert. Der andere Teil wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der bis 2004 galt". Die Beiträge werden dann dem Jahr zugerechnet, in dem man sie gezahlt hat oder sie entsprechen bescheinigt wurden.

Was man für die Öffnungsklausel beachten muss

Wer bei seiner Rente von der Öffnungsklausel profitieren möchte, der muss zunächst einige Dinge beachten. Die Deutsche Rentenversicherung gibt dafür einen Überblick:

  • Man muss entsprechende Angaben in der Einkommensteuererklärung machen und
  • nachweisen, dass man den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West) vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten haben.
  • Eine entsprechende Bescheinigung kann man bei der DRV beantragen beziehungsweise bei dem jeweiligen berufsständischen Versorgungswerk oder bei der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich noch von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen.