- Ende der Doppelbesteuerung: Was bedeutet das für Rentner?
- Häufig gestellte Fragen zur Rentenreform 2023
- Fazit
Aktuell müssen in Deutschland erst Steuern auf die Versicherungsbeiträge und anschließend auch noch auf die Rente gezahlt werden. In einigen Fällen kann es dadurch geschehen, dass Steuern doppelt gezahlt werden. Doch noch steht ein Fragezeichen hinter den Plänen der Regierung. Das Ende der Doppelbesteuerung liegt auf Eis. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich dazu gegenüber inFranken.de geäußert.
Die Abschaffung der Doppelbesteuerung: Was bedeutet das für Rentner?
Was ist die Doppelbesteuerung der Rente?
Seit dem Jahr 2005 wurde das deutsche Rentensystem schrittweise umgebaut. Folglich kann es in Einzelfällen sein, dass eine Rente doppelt besteuert wird. Von einer Doppelbesteuerung bist du betroffen, wenn die Summe, die du an deiner Rente versteuern musst, höher ist als jene, die du während deines Arbeitslebens an Beiträgen in die Rentenversicherung von der Steuer absetzen konntest. In diesem Fall würdest du als Rentner*in auf einen Teil der bereits versteuerten Beiträge also noch einmal Steuern zahlen.
Deshalb auch der Begriff "Doppelbesteuerung". Dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann, liegt daran, dass Jahr für Jahr der Anteil der steuerpflichtigen Rente ansteigt. Auf der anderen Seite steigt aber auch der Anteil der Rentenversicherungsbeiträge, die sich als sogenannte "Vorsorgeaufwendungen" von der Steuer absetzen lassen. Dieser Umbau wird von dem Alterseinkünftegesetz geregelt. Bist du 2005 in Rente gegangen, musstest du 50 Prozent deiner Rente besteuern. 11 Jahre später, im Jahr 2016, waren es schon 72 %, 2022 waren es 82 Prozent. Finanztip.de erklärt, dass diese Personen häufiger betroffen sind:
- Rentner*innen, die noch nicht lange Rente bekommen
- Frühere Selbstständige, da sie sich ihre Rentenversicherungsbeiträge weitgehend selbst finanziert haben, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
- Ledige Senior*innen, weil sie keine Hinterbliebenenrente erhalten
- Männer, da sie nach der statistischen Lebenserwartung früher sterben als Frauen
Gesetzesänderung 2023: Doppelbesteuerung fällt weg
Die Forderungen nach der Abschaffung dieser Regelung und einem gerechten Rentensystem kommen in der Gesellschaft immer wieder auf. Dass eine Doppelbesteuerung der Rente verfassungswidrig wäre, sei laut Finanztip.de klar. Für die Politik war es also dringend an der Zeit, nachzubessern. Unklar war allerdings bis Mitte 2021, wie genau die Doppelbesteuerung berechnet werden muss. In zwei Urteilen (Az. X R 33/19 und Az. X R 20/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Frage allerdings geklärt, sodass die Politik agieren konnte. Im Jahr 2023 wird nun der finale Schritt erfolgen. Die doppelte Besteuerung von Renten soll hierdurch vermieden werden. Laut dem Gesetzesentwurf des Wachstumschancengesetzes soll die Besteuerung der Rente nicht mehr Jahr für Jahr um einen, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt ansteigen. Die hundertprozentige Besteuerung der Rente tritt demnach nicht mehr 2040, sondern 2058 ein.
Bisher handelt es sich bei der Gesetzesänderung nur um einen Entwurf. Er muss also noch durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet werden. Nicht nur die Steuerpflicht steigt an, sondern auch die Absetzbarkeit der Rentenbeiträge. Während du 2005 nur 60 % der Versicherungsbeiträge absetzen konntest, sollten es ursprünglich bis 2025 schon bis zu 100 Prozent sein. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde der Plan allerdings vorgezogen. Die Änderung sieht vor, dass bereits ab 2023 bis zu 100 Prozent absetzbar sein sollen.
Auswirkungen auf die steuerliche Situation von Rentnern
Eine gute Nachricht vorweg: Die große Mehrheit der Rentner*innen ist nicht von einer Doppelbesteuerung betroffen. Aber auch, wenn es nur wenige betrifft: Zukünftig soll durch die Gesetzesänderung überhaupt niemand mehr betroffen sein. Schon ab 2023 kannst du nun Rentenbeiträge komplett absetzen. Deine Steuerlast wird demzufolge reduziert. Zudem ändert sich nach und nach der Anteil der Rente, den du versteuern musst. Wird das Gesetz durchgebracht, müsstest du bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 nicht mehr 100 Prozent, sondern nur noch 91 Prozent versteuern. Der steuerfreie Anteil der Rente steigt, sodass eine Doppelbesteuerung nahezu unmöglich wird. Wird die neue Regelung umgesetzt, bedeutet dies, dass du als Rentner*in zukünftig mehr Rente als bisher auf deinem Konto haben wirst. Wie hoch der tatsächliche Mehrbetrag ist, hängt davon ab, wann du geboren wurdest.
Praxisnahe Tipps zur Ruhestandsplanung
Steuerliche Vorteile nach der Gesetzesänderung nutzen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Rentenbeiträge können voll abgesetzt werden. Als Rentner*in kannst du also bereits davon profitieren, dass die Rentenbeiträge zu 100 % absetzbar sind. Laut der Bundesregierung werden Beschäftigte allein im Jahr 2023 bereits um 3,2 Milliarden Euro entlastet. 2024 sollen Beschäftigte etwa um 1,8 Milliarden Euro entlastet werden. Die individuelle Entlastung für dich hängt mit deinem Steuersatz und der Höhe der Rentenbeiträge zusammen. Es kann also nicht pauschal gesagt werden, wie hoch die Steuerentlastung für eine*n Normalverdiener*in ausfällt.
Finanzielle Planung im Ruhestand überdenken
Uns alle erwartet früher oder später der wohlverdiente Ruhestand. Davor ist allerdings noch eine Sache wichtig: die Ruhestandsplanung. So bist du finanziell abgesichert und musst dir keine Sorgen mehr machen:
- Gehe von deinem heutigen Einkommen aus und berechne, wie hoch dein letztes Einkommen vor Renteneintritt vermutlich sein wird. In der Regel geht man hierbei davon aus, dass das Gehalt durchschnittlich um 2 % pro Jahr ansteigt.
- Danach ermittelst du, wie viel du von deinem letzten Einkommen überhaupt benötigst, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Darunter fallen beispielsweise Hobbys, Ausgaben für Medizinprodukte und erhöhte Energiekosten, wenn man deutlich mehr zu Hause ist.
- Auf Grundlage dieses monatlichen oder jährlichen Bedarfes kannst du ausrechnen, wie viel Vermögen benötigt wird, um diesen Betrag jedes Jahr zu entnehmen.
- Zum Schluss rechnest du aus, wie viel jeden Monat gespart und investiert werden muss, um das benötigte Vermögen aufzubauen. Dieser konkrete und auf dich angepasste monatliche Betrag hilft dir bei deiner Ruhestandsplanung und gewährt dir finanzielle Sicherheit.
Beratungsstellen und Unterstützung für Rentner
Wie viel gesetzliche Rente du bekommen könntest, kannst du beispielsweise hier errechnen lassen. Darüber hinaus solltest du ein Vermögen angespart haben, mit dem du noch eine ganze Weile gut leben kannst. Allein von der Rente zu leben, funktioniert in vielen Fällen nämlich nicht. Wenn die Rente nicht reicht, gibt es die Möglichkeit, finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Diese Hilfe wird Grundsicherung genannt und orientiert sich an deinem individuellen Bedarf. Möchtest du dich zum Thema Rente beraten lassen, kannst du beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Diesen kannst du hier online vereinbaren. Weitere Unterstützung rund um die Rente bietet dir der Sozialverband Deutschland.
Häufig gestellte Fragen zur Rentenreform 2023
Wann tritt die Gesetzesänderung in Kraft?
Die Gesetzesänderung, die besagt, dass alle Rentenbeiträge voll abgesetzt werden können, trat bereits mit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Wann das Wachstumschancengesetz durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet wird, kann nicht klar gesagt werden. Setzt es sich allerdings durch, steigt die Besteuerung der Rentenbeiträge von Jahr zu Jahr nur noch um einen halben Prozentpunkt an.
Gilt die Abschaffung der Doppelbesteuerung für alle Rentner?
Langfristig möchte die Ampelregierung weg von der Besteuerung der Einzahlung in die Rente und hin zu Besteuerung der Rentenauszahlung. Das Ende der Doppelbesteuerung betrifft allerdings nicht alle Rentner und Rentnerinnen auf die gleiche Weise. Es ist komplex, alle Jahrgänge profitieren zu lassen. Von der Doppelbesteuerung besonders betroffen sind aktuell vor allem Menschen in ihren Mitte bis Ende Vierzigern. Bis alle einen Vorteil aus der geplanten Änderung ziehen können, wird es eine Weile dauern.
Was ändert sich noch bei der Rente 2023?
Mit dem 1. Juli 2023 ist die Rentenerhöhung in Kraft getreten. Rentner*innen im Westen erhalten 4,39 Prozent mehr, im Osten sind es 5,86 Prozent. Darüber hinaus gibt noch einige weitere Änderungen in der Rentenversicherung, die am 1. Januar 2023 eingetreten sind:
- Da das Wachstumschancengesetz noch nicht verabschiedet wurde, steigt der steuerpflichtige Rentenanteil im Jahr 2023 noch von 82 auf 83 Prozent an.
- Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente wird auf 66 Jahre angehoben. Dies gilt für alle Versicherten, die 1958 geboren wurden und im Jahr 2023 ihren 65. Geburtstag feiern. Wurdest du später geboren, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. Die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren wird 2031 erreicht.
- Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt an. Während das Alter vorher bei 63 Jahren lag, liegt sie nun für 1960 Geborene bei 64 Jahren und vier Monaten. Für alle, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2029 soll so die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kannst du in Anspruch nehmen, wenn du für mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert warst.
- Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten fällt weg. Deine Altersrente wird demzufolge nicht mehr gekürzt, wenn du zusätzliche Einkünfte erhältst. Die Aufhebung der Grenze gilt sowohl für Neurentner und Neurentnerinnen als auch für alle, die bereits Rente beziehen.
- Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen. Beziehst du eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von rund 17.820 Euro.
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ändert sich. Hier gibt es zwischen den alten und den neuen Bundesländern eine unterschiedliche Grenzanhebung.
- Der Mindest- und Höchstbetrag für eine freiwillige Versicherung steigt an. Der Mindestlohn wurde auf 12 Euro pro Stunde angehoben und damit auch die Minijobgrenze. Letztere liegt bei 520 Euro monatlich. Daraus folgernd hat sich auch der Mindestbeitrag 2023 auf 96,72 Euro erhöht. Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2023 steigt in den alten und neuen Bundesländern von 1311,30 Euro auf 1357,80 Euro im Monat.
Fazit
Jede*r muss sich früher oder später mit der Rente auseinandersetzen. Um die Rente zukünftig gerechter zu machen, soll anhand von Gesetzesänderungen eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Eine Änderung wurde bereits umgesetzt, eine weitere ist in Planung. Für Rentner*innen sollen die Änderungen eine Steuerentlastung bewirken. Da es sich um eine langfristige Änderung handelt, wird es einige Jahre dauern, bis wirklich alle Rentner*innen profitieren können.
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