Bei der Rente steht aktuell immer wieder besonders das Rentenpaket 2 in die Diskussion. Die Reform bringt einiges an Veränderungen mit sich, was man auch wissen sollte. Gerade wenn es ums Generationenkapital geht. Aber auch Themen, wie die Betriebsrente sollten nicht vergessen werden. Hier kann es im Zusammenhang mit der Teilrente zu finanziellen Problemen kommen.

Sie ist für viele, die vor der Rente stehen, eine große Verlockung. Frührentner könnten laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf die Idee kommen, sich im ersten Schritt nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen – die Teilrente. Auf den ersten Blick könnte man sich damit weitere Rentenansprüche erarbeiten und die Abschläge minimieren. Doch Experten mahnen zur Vorsicht.

Rente: Wenn die Teilrente für die Betriebsrente zum Problem wird

Man sollte immer eine professionelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Anspruch nehmen. Außerdem ist es ratsam zu prüfen, ob und in welchem Umfang überhaupt von Arbeitgeberseite eine Betriebsrente eingeplant ist. 

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Dann, so heißt es von Seiten der DRV, sollte unbedingt geprüft werden, welche Auswirkungen die Teilrente auf die Betriebsrente haben kann – es können finanzielle Einbußen drohen.

WICHTIG: Immer wieder kommt es vor, dass es in einige Satzungen oder Versorgungsordnungen vorgesehen ist, dass die Betriebsrente erst ab dem Moment ausgezahlt wird, ab dem die gesetzliche Rente als Vollrente bezogen wird. Heißt: Wer hier auf die Teilrente setzt, der hätte dann keinen Anspruch auf Betriebsrente. Hat man aber fest mit dieser Zahlung geplant, können Schwierigkeiten drohen.

Das Betriebsrentengesetz als Grundlage

Als Grundlage für ein solches Vorgehen bei der Zahlung der Betriebsrente liegt laut dpa im Betriebsrentengesetz. Dort heißt es dazu: "Wird die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einen Teilbetrag beschränkt, können die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung eingestellt werden."

Wer sich bereits für die Teilrente entschieden hat und den Fehler erst danach bemerkt, kann aber optimistisch bleiben.

Dem Bericht nach ist die Entscheidung für eine Teilrente jederzeit rückgängig zu machen. Dazu heißt es: "Mit einem formlosen Antrag können Rentner grundsätzlich Monat für Monat neu entscheiden, ob sie eine Teil- oder Vollrente beziehen möchten."