• Muss der Arbeitgeber die Betriebsrente anbieten?
  • Was spricht für die Betriebsrente?
  • Besonders attraktiv: die Entgeltumwandlung
  • Die fünf Wege zur Betriebsrente
  • Mit wie viel Geld kannst du später rechnen?

Weder aus der Mode noch langweilig: die Betriebsrente. In Deutschland haben 21 Mio. Bürger*innen im Alter Anspruch auf eine Betriebsrente. Das System ist schwer zu durchschauen und nicht ganz einfach zu verstehen. Deshalb beantworten wir hier die wichtigsten Fragen.

Muss der Arbeitgeber die Betriebsrente anbieten?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV), zusätzlich zur Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung (DRV), gibt es nicht. Seitdem die Höhe der Altersrente (das sogenannte Rentenniveau) immer weiter sinkt, reicht die Altersrente nicht mehr aus. Heute können die Pflichtversicherten beim Eintritt in die Rente nur noch mit rund der Hälfte ihres bisherigen Netto-Gehalts rechnen. Mit diesem Betrag über die Runden zu kommen und seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist kaum möglich.

Deshalb empfehlen Rentenexperten allen Arbeitnehmer*innen, sich breiter aufzustellen, um der Gefahr von Altersarmut zu entgehen. Konkret geht es um "Die drei Säulen der Altersvorsorge". Die erste Säule ist das öffentlich-rechtliche Pflichtsystem der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) für alle abhängig Beschäftigten, die Beamtenversorgung, die Alterssicherung für Landwirte und die Versorgung für andere bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Journalisten etc.). Die zweite Säule ist die private Vorsorge z. B. durch "Riester"-Verträge, individuell abgesicherte Basisrenten oder eine private Rentenversicherung. Die dritte Säule ist die bAV durch Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder eine Direktzusage. 

Im Alter ist die wichtigste Einnahmequelle für den großen Teil der Bevölkerung in Deutschland die gesetzliche Rente. Daneben sind Alterseinkünfte aus bAV oder privater Vorsorge möglich. Ob du diese Bandbreite für deine Altersvorsorge nutzt, hängt von dir und deinen Möglichkeiten ab. Im Kern geht es darum, für den dritten Lebensabschnitt den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Unser Tipp: Gibt es die Möglichkeit für eine bAV, nimm sie in Anspruch. 

Was spricht für die Betriebsrente?

Viele Betriebe bieten ihren Beschäftigten eine bAV als freiwillige Leistung an. Für Arbeitgeber ist das eine gute Möglichkeit in Zeiten von Fachkräftemangel sich als attraktiv aufzustellen, Mitarbeitende zu binden und die Zufriedenheit zu erhöhen. Die Arbeitgebenden profitieren darüber hinaus davon, dass durch die Entgeltumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen sinkt und dadurch ihr Anteil an den Sozialabgaben. Mit Angeboten zur bAV erfüllt der Betrieb außerdem den gesetzlichen Anspruch der Beschäftigten auf Entgeltumwandlung. 

Entgeltumwandlung? Damit ist gemeint, dass ein Teil des Lohns bzw. Gehalts direkt in die bAV umgeleitet wird. Alle Arbeitnehmer*innen können Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zur bAV umwandeln. Seit 2022 (Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG) müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zahlen. Wie hoch ist der? 15 Prozent des umgewandelten Entgelts; Arbeitgeber müssen jedoch höchstens die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten.

Das Gute dabei ist, dass für dich die Entgeltumwandlung bis zum Höchstbetrag steuerfrei ist. Konkret: Der steuerfreie bAV Höchstbeitrag betrug 2022 im Monat 564 Euro bzw. 6.768 Euro im Jahr. Der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit ist allerdings deutlich geringer, er beläuft sich auf 282 Euro (Monat) bzw. 3.384 Euro (Jahr).

Besonders attraktiv: die Entgeltumwandlung

Aus der Entgeltumwandlung ergeben sich für dich Vorteile: Du musst dich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Das übernimmt der Betrieb. Er führt auch die Beiträge ab. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind in der Regel günstiger als bei einer privaten Altersvorsorge, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder der Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Unter Umständen gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten

Viele Arbeitgeber sind bereit oder auch tarifvertraglich dazu verpflichtet, dich beim Aufbau deiner bAV finanziell zu unterstützen. Dadurch, dass die Betriebsrente durch Beiträge entsteht, die direkt aus dem Bruttogehalt stammen, bleiben diese Gelder in gewissen Grenzen steuer- und abgabenfrei. Das hat aber nicht vor Vorteile für dich, sondern auch Nachteile: Die Ansprüche bei der gesetzlichen Rente (und zum Beispiel bei der Arbeitslosenversicherung oder dem Krankengeld) fallen entsprechend geringer aus. 

Wenn du im Alter nur eine kleine Rente beziehst und auf die staatliche Grundsicherung angewiesen bist – rechnet sich die bAV besonders. So bleiben gegenwärtig maximal rund 251 Euro pro Monat (ab 2023) aus den Rentenleistungen der freiwilligen Altersvorsorge anrechnungsfrei.

Die fünf Wege zur Betriebsrente

Der Arbeitgeber, und nur dieser, kann zwischen fünf Formen der bAV (Durchführungswege) wählen. Erstens: Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Betrieb zugunsten seiner Beschäftigten abschließt. Beiträge zur Direktversicherung kann dein Arbeitgeber in vollem Umfang allein tragen, sie können aber ebenso aufgeteilt werden oder du zahlst sie im Rahmen einer Entgeltumwandlung vollständig. Das Modell der Direktversicherung ist für kleinere Betriebe besonders interessant.

Zweiter Weg ist die Pensionskasse: Das sind Versorgungseinrichtungen, die ein oder mehrere Unternehmen betreiben. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber. Du hast die Möglichkeit, dich in Form der Entgeltumwandlung daran zu beteiligen. Eine dritte Variante sind Pensionsfonds: Das sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, welche den Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Sie sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen als Direktversicherungen und Pensionskassen. Damit gibt es höhere Renditechancen bei steigendem Risiko von Verlusten. 

Der vierte Weg ist eine Direkt- oder Pensionszusage: Dabei verpflichtet sich der Arbeitgeber, dir im Rentenalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür bildet der Betrieb Pensionsrückstellungen. Der fünfte und letzter Weg für die bAV ist die Unterstützungskasse: Das ist eine Versorgungseinrichtung, für die sich mehrere Unternehmen zusammenschließen. Sie dient dem Arbeitgeber zur Finanzierung und Erfüllung seiner Versorgungszusage an seine Beschäftigten. Du erhältst direkt keinen Anspruch auf Leistungen aus der Unterstützungskasse, sondern nur gegenüber deinem Arbeitgeber. Unterstützungskassen sorgen dafür, dass das von den beteiligten Unternehmen eingezahlte Kapital und alle daraus erzielten Vermögenserträge möglichst viel Gewinn abwerfen und dieses Geld dann in die Betriebsrenten fließt. Der jeweils beste der fünf Wege für die bAV sind von deinen individuellen Gegebenheiten und vom Unternehmen abhängig. 

Mit wie viel Geld kannst du später rechnen?

Spannend ist natürlich die Frage, wie hoch deine bAV später sein wird. Betriebsrenten fallen üblicherweise nicht üppig aus, sind aber ein Baustein gegen Altersarmut. Der Sozialpolitische Dienst des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen nennt konkrete Zahlen. Das IAQ analysiert die Situation in den alten Bundesländern (in den neuen Ländern spielt die bAV nur eine untergeordnete Rolle) aus dem Jahr 2019: Bei einem Drittel der Frauen liegt die Betriebsrente unter 100 Euro im Monat und bei nahezu drei Viertel (72 Prozent) liegt sie unterhalb von 300 Euro. Fazit des IAQ: Die Betriebsrenten sind vor allem bei Frauen nur eine kleine Zulage.

Bei den Männern sieht die Lage etwas besser aus: 50 Prozent müssen mit einer betrieblichen Rente von weniger als 300 Euro auskommen. Auf der anderen Seite erhalten 18 Prozent der Männer (aber nur drei Prozent der Frauen) eine Betriebsrente von mehr als 1.000 Euro. Wer auf eine hohe betriebliche Rente spekuliert, erreicht diese nur mit vielen Dienstjahren und in einem Großunternehmen.

Betriebsrenten sind zwar eine begrenzte Aufstockung der gesetzlichen Rente, nicht aber – wie es mit der Drei-Säulen-Strategie angestrebt ist – ein Ausgleich für die Versorgungslücke. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge berichtet von einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Willis Towers Watson, die das Versorgungsniveau von bAV bei 4,4 bis 4,8 Prozent des letzten Grundgehalts beziffert. Laut Studienautor*innen müssten Unternehmen die Höhe der bAV mehr als verdoppeln, um dem "Anspruch als zweite Säule der Alterssicherung gerecht zu werden".

Fazit

Die Betriebsrente ist eine gute Möglichkeit zur zusätzlichen Altersvorsorge. Aber: Millionen Menschen im Ruhestand haben viel weniger von ihrer bAV als sie erhoffen. Betriebliche Vorsorgelösungen sind in der Bauwirtschaft, der Chemie oder auch im öffentlichen Dienst (durch Tarifverträge) obligatorisch, in vielen Dienstleistungsbereichen sind sie aber nicht anzutreffen. Das muss sich ändern, wenn die Betriebsrente wirklich als dritte Säule gegen Altersarmut stehen soll.

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