Im Renten-Ticker zu "Rente und Steuer" berichten wir über aktuelle News zum Thema und suchen nach Informationen, die für den Umgang damit eine Hilfe sein können. 

Update vom 18. September: Steigende Beiträge drohen - Staat kürzt Steuerzuschüsse

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt vor massiv steigenden Beitragsätzen. In einer Mitteilung weist die DRV darauf hin, dass die Bundesregierung ihre Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung deutlich reduziert. Bis 2027 sollen rund zehn Milliarden Euro wegfallen. 

Bereits im Februar dieses Jahres hatte inFranken.de über Kürzungen im Zuge der Sparmaßnahmen beim Bundeshaushalt berichtet. Jetzt heißt von Seiten der DRV, dass der aktuelle Finanzplan bis 2028 weitere Streichungen um zwei Milliarden Euro von 2025 bis 2027 vorsehen würde.

Bisherige Kürzungen: Bereits 2022 wurden vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 abgeschafft. Für 2023 und 2024 wurde mit dem Mit den Haushaltsfinanzierungsgesetzen der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro jährlich gekürzt.

Und auch das Rentenpaket 2 sorgt für weitere Streichungen. So führen die geplanten Fortschreibungsregeln dazu, dass die Bundeszuschüsse 2024 bis 2027,  laut Rentenversicherung, um insgesamt 800 Millionen Euro niedriger ausfallen werden. Insgesamt fehlen für die Jahre 2022 bis 2027 dann satte zehn Milliarden Euro. Das fehlende Geld müsse demnach über steigende Beiträge reingeholt werden, da die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung schneller abgebaut werden. 

Update vom 6. August: Rentenrekord - aber Steuerlast dämpft das Ergebnis

Neuer Renten-Rekord bekommt mächtigen Dämpfer. Laut dem Statistischen Bundesamt haben im vergangenen Jahr 22,1 Millionen Menschen in Deutschland Rentenleistungen in Höhe von insgesamt 381 Milliarden Euro erhalten - ein Anstieg um 4,9 Prozent zum Jahr 2022.

Damit hat fast jeder vierte Bundesbürger Rentenleistungen aus einer gesetzlichen, privaten oder auch betrieblichen Rente bezogen. UND: Die Rentenzahlungen sind damit seit 2016 um fast 100 Milliarden Euro gestiegen. 

Aber: Inzwischen sind auch immer mehr Renten steuerpflichtig. Zuletzt hatte sich die gesetzliche Rente am 1. Juli um 4,57 Prozent erhöht und somit zu Steuerabgaben geführt. 2023 waren dies 68 Prozent aller Renten. Damit stieg der Besteuerungsanteil der Renten seit dem Jahr 2015 um 13 Prozentpunkte.

Hintergrund: Der Anstieg von steuerpflichtigen Renten hängt mit dem 2005 beschlossenen Alterseinkünftegesetz zusammen. Dadurch wurde die Besteuerung von Alterseinkünften neu geregelt - mit Folgen: Die vorgelagerte Besteuerung der Renten wurde in eine nachgelagerte Besteuerung geändert. Rentenbeiträge werden in den Ansparphasen steuerfrei eingestellt und dann erst bei der Auszahlung besteuert.

Wie das Portal Deutsche Wirtschaftsnachrichten schreibt hat das Wachstumschancengesetz dazu geführt, dass dieses Vorgehen bis 2058 verlängert wurde. Weiter heißt es dazu im Bericht: "Und damit richtet sich der Anteil der steuerpflichtigen Renteneinkünfte nach dem Jahr des Rentenbeginns. Der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte steigt demnach mit jedem Jahr, in dem die Rentenzahlungen später beginnen. Ferner steigt der Anteil der besteuerten Renten auch durch die Rentenerhöhungen, da diese vollständig steuerpflichtig sind".

Update vom 31. Juli 2024: Steuererklärung nicht gemacht? Diese Strafen drohen

Mit der Rentenerhöhung ab Juli 2024 haben sich, wie am 15. Juli berichtet, für zahlreiche Rente neue Probleme ergeben - sie müssen jetzt Steuern bezahlen. Viele Rentner haben zudem einen Nebenjob im Ruhestand angenommen und damit weitere Einkünfte neben der Rente. 

Was passiert eigentlich, wenn man die Angaben für die Steuer vergisst oder gar bewusst nicht macht? Zunächst wird man vom Finanzamt aufgefordert der Angabe-Pflicht nachzukommen. Ab dann folgen Strafen. Wie die Main Post meldet verhängt das Finanzamt dann für jeden Monat in dem die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, eine Gebühr von 25 Euro!

DIE AUSNAHME: Wer von der Arbeit in die Rente geht und im ersten Jahr keine Steuererklärung abgibt, weil er davon ausgeht, dass man das nun nicht mehr machen müsste, wird laut Bericht zunächst keine Strafe bekommen. Es müssen allerdings glaubwürdige Umstände nachgewiesen werden. Sollte bereits eine Aufforderung durch das Amt vorliegen, ist das nicht mehr der Fall. 

Update vom 24. Juli 2024: Vorsorgen und Steuern sparen

Wer sich eine spätere Altersversorgung aufbaut sollte laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beachten, dass die Beträge dafür vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.

Dazu zählen laut DRV Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen. Möglich wird das durch die „nachgelagerte Besteuerung“

UND: Seit 2023 sind diese Aufwendungen in voller Höhe steuerfrei. Sie können aber nur bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden. 2024 beträgt der Höchstbetrag 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung

Update vom 19. Juli 2024: Rente in Italien verbringen - so gut geht das

Nicht selten überlegen Rentner, ob es sich lohnt, den Ruhestand im Ausland zu verbringen. Mit Italien wirbt jetzt ein Land ganz aktiv um ausländische Rentner. Wie unter anderem der Merkur schreibt, kann man in den südlichen Regionen des Mittelmeerlandes "von besonderen Steuervorteilen profitieren".

Angesprochen werden, mit dem Angebot Leute in der Rente, die ihren Wohn- und Steuersitz nach Italien verlegen und mindestens 183 Tage im Jahr dort leben. Die Nationalität der Personen ist dabei völlig egal. Für das Steuer-Angebot von Italien gilt zudem laut merkur.de:

  • Die Steuervorteile gelten nur für Rentner, die in Süditalien (Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Abruzzen, Basilikata, Molise oder Apulien) ihren Wohnsitz haben.
  • Die Ortschaft, in der sich der Wohnsitz befindet, muss weniger als 20.000 Einwohnern haben.
  • Zusätzlich können auch Orte in Teilen von Marken, Umbrien und Latium anerkannt werden
  • UND: Das Land, in dem man vorher gelebt hat, muss administrative Abkommen mit Italien haben – heißt es muss die Möglichkeit bestehen Steuerinformationen austauschen zu können (alle EU-Staaten sind eingeschlossen)

Interessant: Sind alle Bedingungen erfüllt, zahlt man in Italien für zehn Jahre nur sieben Prozent Steuern auf alle Einkünfte. Rentner zahlen ansonsten laut Bericht keinerlei Steuern, auch keine Vermögenssteuern. Anders in Deutschland: Hier liegt der Mindeststeuersatz bei 14 Prozent und steigt je nach Einkommen stufenweise auf bis zu 42 Prozent.

Der Süden Italiens hat noch weitere Vorteile: In der Regel sind diese Regionen günstiger bei den Lebenshaltungskosten, als man es aus Deutschland kennt. Gerade mit einer kleinen Rente hat man gute Chancen auf dem Land in Süditalien ein gutes Leben genießen.

WICHTIG: Auch beim Gesundheitssystem muss man laut der Weltgesundheitsorganisation WHO keine Abstriche machen. Die italienische Krankenversorgung zählt laut der Organisation zu den Top zehn der besten Länder der Welt. Die Gesundheitsversorgung ist für alle EU-Bürger in Italien kostenlos - in der Grundversorgung. Durch ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Italien betseht zudem die Möglichkeit einfach weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dazu sollte man sich vorab aber mit der Krankenkasse in Verbindung setzen

Update vom 16. Juli 2024: Forderung – keine Steuererklärung für Rentner mehr

Mit dieser Maßnahme könnte die Steuererklärung für Rentner entfallen. In einem Papier, das der Sendung ZDFheute vorliegt, hat eine von Finanzminister Christian Lindner (FDP) eingesetzte Expertenkommission eine Vereinfachung des Steuersystems gefordert.

Darin geht es unter anderem um eine "Rentenabzugsteuer". Dabei würde dann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) künftig automatisch einen gewissen Betrag von der Rente einbehalten. Damit, so sehen es die Experten, könnte man die Rentner davon befreien, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. 4,4 Millionen Steuererklärung müssten damit weniger eingereicht werden. 

Die Expertenkommission schreibt dazu in ihrem Abschlussbericht laut ZDFheute: "Die damit verbundene Reduktion der Steuerbefolgungskosten entspräche einer Entlastung auf Seiten der Steuerpflichtigen in Höhe von etwa 658 Millionen Euro pro Jahr."

Update vom 15. Juli 2024: Noch mehr Rentner steuerpflichtig mit dem 1. Juli

Eigentlich ist eine Rentenerhöhung doch eine gute Sache – oder? Nicht immer. Mit dem Juli sind die Renten gestiegen, doch das Geld kann unterm Strich auch Probleme bereiten. Ein Bericht des MDR zeigt, dass nach Angaben des Bundesfinanzministeriums jetzt weitere 114.000 Rentner Einkommensteuer zahlen müssen.

Für Sahra Wagenknecht bleibt die Rentensteuer eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands.
Jonathan Penschek/dpa

Sie sind durch die Erhöhung der Rente über die Besteuerungsgrenze gerutscht. Damit sind, so heißt es weiter, inzwischen 30 Prozent der deutschen Rentner steuerpflichtig. Im Osten Deutschlands betrifft das 23.000 Rentner. Die entsprechende Anfrage dazu hatte die BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht an das Ministerium gestellt. 

Wagenknecht nannte es "beschämend", dass nach der Rentenerhöhung wieder über 100.000 Rentner in die Besteuerung fielen. Schon im März dieses Jahres, als es darum ging, dass Rentner nach 40 Jahren in der Rente nur 1000 Euro übrig blieben, meldete sich die Politikerin zu Wort. Damals sprach sie von "gesellschaftlichem Sprengstoff". Und auch jetzt legt sie nach. Sahra Wagenknecht: "Die Rentensteuer ist eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands." Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW ) fordert daher eine "Rentensteuerbremse". Demnach sollte bis 2.000 Euro die gesetzliche Rente steuerfrei bleiben.

Update vom 12. Juli 2024: Rente – Werbungskosten und Sonderausgaben beachten

Was gerne übersehen wird, auch Rentner können Werbungskosten und Sonderausgaben angeben, wenn es um die Steuer geht. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. gehören dazu:

  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten, die durch die Beantragung der Rente entstanden sind – Rechtsberatungs- oder Prozesskosten 
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
  • Kosten für eine Beratung in Steuerfragen, beispielsweise durch die VLH (nur für Anlage R)
  • Kosten für eine/n Renten- oder Versicherungsberater/in inkl. Fahrtkosten dorthin

Aber es gibt auch noch Sonderausgaben, die dazu beitragen können, Abzüge durch das Finanzamt erträglicher zu machen. Hierzu hat sich die Vorsorgeexpertin Sandra Klug im Interview mit der Berliner Morgenpost geäußert. Demnach können Rentner folgende Kosten angeben: Kranken- und Pflegeversicherungskosten, Kirchensteuer und Spenden. Auch außergewöhnliche Belastungen sollte man mit hinzuzählen: Aufwendungen für Zahnersatz, Hilfsmittel oder Pflegedienstleistungen. 

So funktioniert die Steuer auf die Rente

WICHTIG: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verweist ausdrücklich darauf, dass "entgegen weit verbreiteter Meinung sind Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig".

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Startschuss dafür war 2005 die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“. Heißt laut DRV: Alles das, was man für die Altersvorsorge aufwendet, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Das erfolgt Zug um Zug in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung während der Berufsjahre.

Wenn man dann eine Altersrente bezieht, sind die Einnahmen demnach üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf die Rente. Die Rentenbesteuerung betrifft neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.

Wie Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden

Entscheidend für den steuerlichen Umgang mit den Renteneinkünften, ist das Jahr des Rentenbeginns. Dazu erklärt die Rentenversicherung:

  • Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020.
  • Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit 80 Prozent, 2021 sind es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also nur noch 1 Prozentpunkt Steigerung pro Jahr. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen halben Prozentpunkt.

Die Steigerung bedeutet dann auch, dass man die Rente ab dem Jahr  2058 grundsätzlich voll versteuern muss. Heißt aber nicht, dass man auch tatsächlich Steuern zahlen muss. DENN: Laut der DRV errechnet das Finanzamt für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, einen „Rentenfreibetrag“. DRV: "Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt". UND: Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Ein Renten-Beispiel der DRV

Für ein etwas besseres Verständnis gibt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite ein konkretes Beispiel für eine Rente und die Steuer:

Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro. Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag“ in Höhe von 6.000 Euro. Im Jahr 2023 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 16.905 Euro. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt trotzdem bei 6.000 Euro. Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 10.905 Euro. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 10.908 Euro im Jahr 2023 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.

HINWEIS: Dem Beitrag zufolge wird der Rentenfreibetrag entsprechend angepasst, wenn man die Rente zeitweilig als Teilrente erhält oder wenn diese wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird.

Rente: Die Ausnahme bei der Steuer

Wie so oft gibt es auch bei der Steuer und der Rente eine Ausnahme. Bei der Rentenversicherung heißt das dann Öffnungsklausel. Diese gilt demnach, wenn man "in der Vergangenheit sehr hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat". Dazu zählen laut DRV auch Beiträge zu bestimmten weiteren Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse. Voraussetzungen für die Öffnungsklausel: 

  • Man muss entsprechende Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung machen.
  • Man muss nachweisen, dass man den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze West) vor 2005 in mindestens zehn Jahren überschritten hat.

WICHTIG: Am besten lässt man sich von den Finanzbehörden, vom Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfevereinen beraten!