Die Sparmaßnahmen bei der Rente sind derzeit eines der großen Streitthemen. Am 8. Januar hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen aus dem Sparpaket zum Haushalt 2024 auf den Weg gebracht. Unter anderem auch die Kürzung der Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es geht um 600 Millionen Euro. 

Bereits bei der Ankündigung für diese Maßnahme hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit deutlicher Kritik reagiert und der Politik Wortbruch vorgeworfen, wie inFranken.de berichtet hat. Und auch nach den Beschlüssen wird die DRV nicht müde, auf die massiven Folgen dieser Entscheidung hinzuweisen. 

Heftige Kritik der Rentenversicherung am Sparpaket zulasten der Renten

Schon im Jahr 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Nun die nächste Kürzung. Zu viel für die Rentenversicherung. 

Wie schon im ersten Statement Anfang Dezember 2023 bekräftigt die DRV ihre Kritik: "Mit der Verlässlichkeit von Zusagen steht und fällt das Vertrauen in die gesetzliche Rente."

Auch von Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes Deutsche Rentenversicherung, gab es im Dezember 2023 bereits mahnende Worte: "Wer glaubt, mit der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses ließe sich sparen, der irrt." Außerdem hat man erneut auf die Auswirkungen der Kürzungen des Zuschusses klar hingewiesen.

Die Folgen der Sparmaßnahmen bei der Rente – wenn die Zuschüsse fehlen

Noch, so schreibt es die Deutsche Rentenversicherung, seien die Rücklagen gut gefüllt, "weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Die Beitragszahler haben so einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen". Doch damit könnte es bald vorbei sein. 

Laut der DRV geht es als Folge den Beitragszahlern ans Geld: "Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, muss der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeutet eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie bezahlen die Beiträge."

Es wird teuer! Gegenüber inFranken.de hat sich die Rentenversicherung zu den Entwicklungen noch einmal geäußert und erklärt, dass eben zunächst auf die Rücklagen zugegriffen wird. Wird dabei dann "eine gesetzlich festgelegte Untergrenze erreicht, ist der Beitragssatz in der Rentenversicherung anzuheben." DRV: "Wann und in welchem Umfang dies genau der Fall sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen." Und weiter heißt es: "Neben der wirtschaftlichen Entwicklung (Anzahl der Versicherten, Höhe der Löhne, Beitragsvolumen etc.) wird entscheidend sein, welche Änderungen der Gesetzgeber beispielsweise im Rahmen des angekündigten Rentenpakets 2 beschließt und welche Auswirkungen sich daraus auf die Ausgaben der Rentenversicherung ergeben."

Sparmaßnahmen bei der Rente immer weiter ein Thema

Das Thema Sparmaßnahmen der Rente ist zuletzt immer populärer geworden unter den Finanz-Experten und in der Politik. Mütterrente als Milliardenverschwendung? Für Wirtschaftsweise Schnitzer durchaus ein diskutabler Punkt. 

Mütterrente

Laut der Beschreibung der Deutschen Rentenversicherung ist mit dem Begriff Mütterrente eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein weiteres Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden.

Und auch das Ende der Doppelbesteuerung der Rente ist noch nicht wirklich durch. Auch hier könnte noch der Rotstift der Politik angesetzt werden. 

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