Während der Bundesrat im Juni 2025 der Erhöhung der Rente zugestimmt hat und sich zahlreiche Senioren über 3,74 Prozent mehr freuen können, gibt es Menschen, die noch nie gearbeitet haben und nicht wissen, ob sie überhaupt eine Rente bekommen.
Für sie bleibt nur die Grundsicherung, die jedoch oft kaum für ein menschenwürdiges Leben ausreicht. Während die Politik über Reformen wie eine Mindestrente diskutiert, wächst die Kritik an der sozialen Ungleichheit. Die steigende Anzahl von Rentnern in Armut zeigt, dass die bisherigen Regelungen viele Betroffene im Stich lassen.
Rente oder Grundsicherung: Der Unterschied
Eine allgemeine Mindestrente gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur eine Alternative – die Grundsicherung. Grundsätzlich gilt für die Rente: Die Höhe richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben, also danach, wie lange und wie viel man in die Kasse eingezahlt hat. Wichtig: Die DRV hat zu Beginn des Jahres 2025 darauf hingewiesen, dass es den vollen Anspruch nur gibt, wenn man alle entscheidenden Dokumente aufgehoben hat.
UND: Leistungen aus der Rentenversicherung kann man nur beanspruchen, wenn man vorher mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Die fünf Jahre sind also der Schlüssel für Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV). In diesem Zusammenhang sprechen die Sozialexperten von einer "beitragsbasierten Absicherung".
Eigentlich ist der Erwerb eines Rentenanspruchs problemlos. Arbeitnehmende zahlen mit dem Erhalt ihres Gehalts einen Beitrag (2023: 9,3 Prozent vom Brutto) zur DRV, der Arbeitgeber zahlt in gleicher Höhe. Du bist also pflichtversichert. Aber: Selbstständige, Freiberufliche und Arbeitslose, also Menschen, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen diesen Beitrag nicht unbedingt. Sie können sich aber freiwillig bei der DRV versichern. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann die Grundsicherung (Sozialhilfe) beantragen.
Grundsicherung: Wer bekommt wie viel Geld?
Die Grundsicherung, die beim Sozialamt des jeweiligen Wohnbezirks zu beantragen ist, kann nur beanspruchen, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise kein eigenes Vermögen (Geld, Wertpapiere und Immobilien). Aktuell haben Anrecht auf Grundsicherung nur bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen oder ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen damit nicht decken können. Die Grundsicherung kann man ebenfalls bei voller Erwerbsminderung und entsprechend kleiner Rente beantragen.
Grundsicherung
Laut der Deutschen Rentenversicherung heißt es zur Grundsicherung: "In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr".
Wie hoch ist die Grundsicherung? Alleinstehende Erwachsene bekommen seit Januar 2023 etwa 502 Euro monatlich. Bei Ehepaaren und Paare, die eheähnlich leben, liegt die Grundsicherung für den Lebensunterhalt bei 902 Euro im Monat. Die Leistungen für Kinder sind abhängig vom Alter: 420 Euro bekommen Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder vom 6. bis zum 13. Lebensjahr erhalten 348 Euro. Bei Kindern bis zum sechsten Lebensjahr liegt der Satz bei 318 Euro. Die Grundsicherung fällt alles andere als üppig aus: Wie zwei Personen von 902 Euro im Monat leben sollen, bleibt schleierhaft. Entsprechend laut ist die Kritik der Sozialverbände. Wofür gibt es die Grundsicherung? Die Deutsche Rentenversicherung nennt folgende Punkte:
- Ihren notwendigen Lebensunterhalt,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
- Vorsorgebeiträge,
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und
- Hilfe in Sonderfällen
Rente: Antrag für die Grundsicherung
Wer Anrecht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat, ist in SGB XII geregelt. Etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die Grundsicherung empfangen, sind Rentner. Bei ihnen reicht die Altersrente schlicht nicht zum Leben. Die Grundsicherung wird 12 Monate lang ausgezahlt, danach bedarf es eines neuen Antrags. Pflegegeld (ambulant oder stationär) ist eine zweckgebundene Leistung, die nicht dem Lebensunterhalt zuzurechnen ist. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen auf die Grundsicherung.
Wer Grundsicherung erhält, soll damit die monatlichen Lebenshaltungskosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie und persönliche Bedürfnisse abdecken. Hinzu kommen Miete und Heizung. Ebenso werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen.
Den Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 Prozent vom Regelsatz können Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte und bestimmte Gruppen unter den Rentnern beantragen. Einmalige Leistungen für besondere Situationen gibt es beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung (Herd, Kühlschrank und Waschmaschine). Außerdem können Grundsicherungs-Empfänger*innen das Bildungspaket für Minderjährige beantragen.
Grundsicherung und Bürgergeld: Der Unterschied?
Die Regelungen zum Bürgergeld (bislang im Volksmund Hartz IV genannt) betreffen Arbeitssuchende, also erwerbsfähige Menschen, die bei den Arbeitsagenturen gemeldet sind. Bei diesen Arbeitslosen ist die Zeit, in denen sie Arbeitslosengeld erhielten, abgelaufen. Danach erhalten sie Bürgergeld.
Das kommt aber nur für Personen infrage, die in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich aufzunehmen. Das Bürgergeld berechnet die Agentur für Arbeit und wird von dieser ausgezahlt. Der Ansprechpartner für diese Gruppe ist also nicht das Sozialamt, die Sätze zum Lebensunterhalt sind aber gleich.
Im Gegensatz dazu betreffen die Regelungen zur Grundsicherung Personen, die nicht mehr arbeiten können. Dies können durch Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähige Menschen sein, Rentner*innen mit zu geringen Ansprüchen oder anderweitig in Not geratene Menschen. Ziel des Bürgergelds und der Grundsicherung ist es, das Existenzminimum zu sichern. Die erhaltenen Leistungen müssen nicht zurückbezahlt werden.
Amazon-Buchtipp: Ruhestand? Nein, danke! *
Perspektive: Wie könnte es weitergehen?
Ein bedeutender Aspekt in der langfristigen Perspektive ist die Debatte über die Einführung einer Mindestrente, die bereits seit Jahren von Sozialverbänden und einigen politischen Parteien gefordert wird. Das Ziel einer solchen Reform wäre es, eine armutsfeste Altersversorgung zu gewährleisten, die unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
In Deutschland steht diese Diskussion häufig im Zusammenhang mit der Frage nach einer Grundrente, die niedrige Renten bei langjähriger Beitragszahlung aufstocken soll, sowie einem bedingungslosen Grundeinkommen als Alternative. Derzeit wird im politischen Diskurs auch über die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen und Freiberuflern in die gesetzliche Rentenversicherung diskutiert, um deren Altersarmut zu verhindern.
Ein weiteres Thema ist die Anpassung der Grundsicherungssätze an die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere in städtischen Gebieten mit hohen Mietpreisen. Solche Reformen könnten langfristig dazu beitragen, die zunehmende Altersarmut einzudämmen und die soziale Absicherung im Alter zu verbessern.
*Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach nützlichen Produkten für unsere Leser. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Piktogramm beziehungsweise einem Einkaufswagen-Symbol, einem Ticket-Symbol, einem Hotel-/Reise-Symbol oder Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler oder Dienstleister. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision.