Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihren Jahresbericht für 2023 veröffentlicht. Darin zeigt sich, dass die Menschen in Deutschland im Schnitt mit 64,4 Jahren in Rente gehen. Grund dafür ist auch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre bis 2031. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, der muss mit Abzügen rechnen.
Gerade wenn es um Altersarmut geht und die Frage gelte ich in der Rente als arm oder reich, muss jeder Schritt gut überlegt sein. Doch ab welchem Jahrgang kann man zu welchem Zeitpunkt ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen? Es gibt eine Tabelle, die zeigt, ab welchem Alter es möglich ist.
Renteneintrittsalter steigt in 2-Monats-Schritten – ab 2024
Bist du zum Beispiel im Jahrgang 1956, kannst du den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann in 2-Monats-Schritten angehoben.
Ausgehend von dieser Anhebung in 2-Monats-Schritten, könnten Versicherte ab dem Jahrgang 1964 dann mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Rente gehen, ohne finanzielle Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen.
Es gibt allerdings auch einen Rentenrechner, der zeigt, wann man in den Ruhestand gehen könnte, wenn man sich mit dem entsprechenden Geld zufriedengibt.
Die Jahrgänge und das Rentenalter in einer Tabelle
Wenn du Abschläge vermeiden möchtest beim Geld für deinen Ruhestand, dann findest du deinen Jahrgang in der Tabelle für das entsprechende Renteneintrittsalter:
Jahrgang | Renteneintrittsalter ohne Abschläge |
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab dem Jahrgang 1964 | 67 Jahre |
Die Deutsche Rentenversicherung nennt allerdings auch einige Ausnahmen. So heißt es dort auch, dass das Renteneintrittsalter nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben wird. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch hier werden in Zukunft höhere Eintrittsalter gelten.
Ausnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung
Ausnahmen sind dem Bericht nach die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt und die maßgebliche Altersgrenze erreicht, hat zählt dazu. Außerdem wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Der Ratgeber der Stiftung Warentest bei Amazon: 'Früher in Rente und Ruhestand' - Mit Tabellen, Checklisten und TippsEine Besonderheit stellen laut DRV auch die Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute dar. Hier gilt für die betroffenen Versicherten, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
Und auch bei diesen Renten wird das Einstiegsalter laut Liste seit 2012 schrittweise um zwei Jahre angehoben: Für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze für Ihren abschlagsfreien Rentenbeginn grundsätzlich auf das 65. Lebensjahr angehoben und bei den Hinterbliebenenrenten wird die Altersgrenze für eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente auf das 47. Lebensjahr erhöht – abhängig vom Todesjahr des Versicherten.
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