Dass der beschlossene Bundeshaushalt 2025 einiges an Folgen für die Rente haben wird, darüber hat inFranken.de bereits berichtet. Auf Nachfrage der Redaktion hat sich jetzt dazu auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nochmal explizit geäußert. Die Kritik an einigen Maßnahmen und dem in den Startlöchern stehenden Rentenpaket 2 ist deutlich.
Die angesprochenen Probleme nicht zu unterschätzen. Gerade für die zukünftige Finanzierung der Rentenversicherung sehen die Verantwortlichen Schwierigkeiten auf das Rentensystem zukommen.
DRV warnt vor steigenden Kosten für Versicherte und Arbeitgeber
Mit den Plänen des Bundeshaushalts 2025 würden Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer Beiträge nicht mehr die Beiträge bezahlen. Es droht ein Milliarden-Loch bei der Rentenversicherung. DRV: "Mit der Streichung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung würden der Rentenversicherung Beitragsausfälle von voraussichtlich rund 1 Milliarde Euro pro Jahr entstehen."
Dies hätten die Versicherten und Arbeitgeber zukünftig mit höheren Beiträgen zu tragen
Heißt genau: In Folge der ausbleibenden Beiträge, "würde die Liquiditätsreserve der Rentenversicherung schneller abgebaut werden als nach geltender Rechtslage." Diese Reserve dient eigentlich "der Sicherung der Rentenzahlungen bei Einnahmeschwankungen".
Gegenüber inFranken.de erklärt die Deutsche Rentenversicherung, dass die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen für die Rente die Kosten für die Bevölkerung massiv verändern würde: "Um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen, müsste der Beitragssatz daher früher und /oder stärker als bislang vorgesehen angehoben werden. Dies hätten die Versicherten und Arbeitgeber zukünftig mit höheren Beiträgen zu tragen".
Rente: Umgang mit Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch "unklar"
Als noch "unklar" bezeichnet die DRV die Ausgestaltung der Themen rund um die Regelaltersgrenze. Hier war beim Bundeshaushalt 2025 die Rede davon, dass Rentner, "welche ab Erreichen des regulären Rentenalters weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, zukünftig den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen – und Rentenversicherung mit ihrem Lohn ausgezahlt bekommen".
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Die Voraussetzung dafür soll demnach "eine versicherungsfreie Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze sein".
Und weiter erklärt die DRV: "Rentner, die sich selbst an den Rentenversicherungsbeiträgen durch Entrichten des Arbeitnehmerbeitrags beteiligen, wären von der geplanten Regelung somit nicht betroffen.
Allerdings ist die genaue Ausgestaltung aktuell noch unklar".
Rentenaufschubprämie ohne Auswirkung auf die DRV
Eine weitere Idee für die Rente im neuen Haushaltsplan der Bundesregierung ist die Rentenaufschubprämie. Sie hat in den Augen der DRV keine Mehrkosten für die Rentenversicherung zur Folge.
Bist du auf der Suche nach einem Job? jobs.inFranken.de!Diese Prämie kann erhalten, wer nach Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeitet und zunächst auf den Bezug einer Rente verzichtet. Wird die Rente dann zu einem späteren Zeitpunkt bezogen, besteht die Möglichkeit, wie bisher einen prozentualen Zuschlag zu erhalten oder sich alternativ eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung auszahlen zu lassen.
Die DRV weist darauf hin, dass diese als Rentenaufschubprämie bezeichnete Zahlung abgabenfrei sein soll.