Dass es im Jahr 2023 bei der Rente einige Veränderungen geben wird, ist bereits durch die Abschaffung der Doppelbesteuerung deutlich geworden. Und es gibt weiter Ideen, die aus der Politik in die Öffentlichkeit getragen werden. Nicht alle kommen gut an. Die Überlegung, dass man in Zukunft womöglich bis 70 arbeiten muss, findet derzeit wenig Zustimmung. Und auch im September gibt es bei der Rente einige Änderungen und auch Fristen, die ablaufen.
Der Weg in die Rente ohne Geldverlust bleibt bei allen Neuerungen das größte Thema für alle, die sich Gedanken um ihren Ruhestand machen. Besonders wichtig ist es daher, dass sich mit den sogenannten Härtefallfonds auskennt.
Wichtige Fristen für Rentner im September 2023
Wie inFranken.de dazu bereits berichtet hat, können einige Rentner unter bestimmten Umständen bis zu 5000 Euro aus diesen Fonds erhalten. Um das Geld zu erhalten, muss man aber nicht nur einen Antrag stellen, sondern auch weitere Voraussetzungen erfüllen.
Ebenfalls wichtig für Rentner - die Steuererklärung. Auch im Ruhestand sollte man die Termine dafür kennen und nicht verpassen. Eine Frist endet bereits im August. Und mit dem September folgen weitere.
Wer sich also selbstständig an die Unterlagen für 2022 setzt, der muss eine Abgabefrist bis zum 30. September 2023 im Blick behalten. Der 30. September fällt auf ein Wochenende. Daher verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Realistisch gesehen ist daher laut WirtschaftsWoche bis zum Montag, 2. Oktober 2023, Zeit. Anders sieht es aus, wenn ein Steuerberater an den Unterlagen sitzt.
Termine für eine Rente ohne und mit Abschlägen
Der Start in eine Zeit nach der Arbeit, kommt für alle infrage, die ihr 63. Lebensjahr am 1. September vollenden. Sie können eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen. Den Eintritt in die Regelaltersrente feiern Menschen, die am 1. Oktober 1957 Geburtstag. Sie können ab dem 1. September 2023 den Antrag dafür stellen.
Regelaltersrente
Laut Definition der Deutschen Rentenversicherung können die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, fast alle bekommen, "die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben. Denn es genügen fünf Jahre Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) als Voraussetzung. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an. Ein entscheidender Grund hierfür ist die längere Lebenserwartung".
Laut derwesten.de können auch diejenigen, "die am 1. Juli 1959 geboren wurden, an diesem Datum Rente beantragen. Allerdings nur besonders lang Versicherte, also Menschen mit 45 Jahren Wartezeit".
Und: Wer am 1. Juli 1959 geboren ist, einen Grad der Behinderung von 50 nachweisen kann und zudem auch noch auf 35 Jahre Wartezeit kommt, kann ab dem ersten September die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag erhalten.
Rente - wann wird das Geld im September ausgezahlt?
Wer nach dem 1. April 2004 in den Ruhestand getreten ist, der erhält seine Rente am 29. September 2023. Dies ist der letzte sogenannte Bankarbeitsarbeitstag im September dieses Jahres.
Anders ist die Regelung, wenn der Renteneintritt davor stattgefunden hat. Diese Rentner erhalten ihr Geld dann immer im Voraus für den folgenden Monat.