Rente und Steuern - zwei Themen, die in Deutschland immer diskutiert werden. Sowohl in der Politik, als auch in der breiten Öffentlichkeit steht so ziemlich alles rund um diese Bereiche im Fokus. Zuletzt ging es um das geplante Aus für die Steuerklassen 3 und 5 und die Folgen für Millionen Menschen, wie inFranken.de bereits berichtet hat. Noch sind diese Klassen für die Steuererklärung aber wichtig. Und wichtig sind auch die Fristen für die Abgabe der Unterlagen zu 2022 und 2023.
Bei der Rente blicken dagegen derzeit viele auf eine Tabelle, die zeigen soll, wie viel mehr Geld man ab Juli 2023 bekommen soll. Doch nicht jeder Rentner wird davon etwas abbekommen.
In der Corona-Pandemie wurde eine Frist für die Steuererklärung verschoben
Unter anderem die WirtschaftsWoche berichtet über die wichtigen Abgabefristen für die Steuererklärungen für 2022 und 2023. Warum? Wie das Fachmagazin schreibt, haben sich seit 2019 die Fristen "regelmäßig verschoben". Im Zuge der Corona-Pandemie sind die Termine zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach durch das Bundesministerium der Finanzen verlängert worden - jetzt sei angedacht, zu den gewöhnlichen Terminen zurückzukehren.
Amt: | Bundesministerium der Finanzen |
Gründung: | 1879 |
Hauptsitz: | Berlin |
Staatliche Ebene: | Bund |
Behördenleitung: | Christian Lindner (FDP) |
Doch es gibt wichtige Unterschiede bei der Erstellung der Steuererklärung. Und damit auch unterschiedliche Abgabefristen. Die Verbraucherzentrale (VZ) schreibt dazu auf ihrer Internetseite in einem Beitrag aus dem März 2023: "Wenn Sie sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, gelten generell andere Fristen.
Auch die Experten der WirtschaftsWoche erklären dazu: "Anders als bei Steuererklärungen, die selbst ausgefüllt werden, gilt bei der Abgabe mit einem Steuerberater oder auch mit einem Lohnsteuerhilfeverein generell ein Aufschub von sieben Monaten." Heißt also: "Die Steuererklärung für 2021 muss nach den neuesten Beschlüssen erst Ende August 2023 beim Finanzamt eingehen."
Die Abgabefristen der Steuererklärungen für die Jahre 2022 und 2023
Die Frist für die Steuererklärung für die Jahre 2022 und 2023 durch den Steuerberater liegt also auf dem 31. Juli 2024 und dem 31. Mai 2025 - wobei dieser Tag auf ein Wochenende fällt. Wichtig ist dann der 2. Juni 2025.
Wer sich selbst an die Unterlagen für 2022 setzt, der muss eine Abgabefrist bis zum 30. September 2023 im Blick behalten. Der 30. September fällt auf ein Wochenende. Daher verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag. Realistisch gesehen ist daher laut WirtschaftsWoche bis zum Montag, 2. Oktober 2023 Zeit. Und weiter: "Für die Steuererklärung 2023 läuft die Frist am 31. August 2024 aus. Auch dieser Tag ist ein Samstag. Daher ist der 2. September 2024 hier das relevante Datum."
- Ohne Steuerberater für 2021: Frist ist im Oktober 2022 abgelaufen
- Mit Steuerberater für 2021: Frist ist am 31. August 2023 abgelaufen
- Ohne Steuerberater für 2022: Frist ist am Montag, 2. Oktober 2023 abgelaufen
- Mit Steuerberater für 2022: 31. Juli 2024
- Ohne Steuerberater für 2023: 2. September 2024
- Mit Steuerberater für 2023: 2. Juni 2025
Frist für die Steuererklärung verpasst? So sehen die Folgen aus
Was passiert eigentlich, wenn man eine der Fristen verpasst? Wie die Verbraucherzentrale dazu schreibt, kann es erhebliche Folgen haben. Für zu spät eingereichte Steuererklärungen können demnach die Finanzämter Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge oder gar Zwangsgelder und Zinsen erheben. Der Verspätungszuschlag ist in Paragraf 152 der Abgabenordnung geregelt. Dort heißt es: "Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung."
Dazu könnte auch noch im schlimmsten Fall ein Finanzamt-Mitarbeiter die Steuer schätzen. Und das fällt dann meist nicht besonders vorteilhaft aus, da das Finanzamt die ganzen Ausgaben nicht kennt. Und um die Steuererklärung kommt man danach auch nicht herum - die ist dennoch fällig. Auch ein Strafverfahren könnte noch drohen.
Wer rechtzeitig merkt, dass er es nicht schafft den Termin einzuhalten, der sollte eine Fristverlängerung beantragen bei seinem zuständigen Finanzamt. Laut VZ geht das nach § 109 der Abgabenordnung ohne ein spezielles Formular. Man muss in dem Schreiben lediglich glaubhaft argumentieren, weswegen der Termin für die Steuererklärung nicht eingehalten werden kann. Dazu sollte noch die Steuernummer angegeben werden. Eine Verlängerung schützt aber nicht unbedingt vor Zinszahlungen, wenn Nachzahlungen anfallen sollten.
Nervennahrung nötig? Entdecke hier unsere Rezepte für Fränkische KlassikerGründe für ein unverschuldetes Verpassen der Abgabefrist
Der beste Grund für eine Fristverlängerung ist ein unverschuldeter Verzug bei der Steuererklärung. Ob Ihr Antrag genehmigt wird, liegt dem VZ-Bericht nach, im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z.B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden. Gründe:
- Krankheit
- längere Auslandsaufenthalte oder
- noch ausstehende Unterlagen
Kommt es seitens des Finanzamtes zu einer Genehmigung der Fristverlängerung, teilt es den neuen – verbindlichen ‑ Termin zur Abgabe der Steuererklärung mit.
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