- 28 Tipps für deine Steuererklärung
- So sparst du Steuern und hast unterm Strich mehr Geld für dich
- Von der Allergiematratze bis zur Zahnspange: Es gibt viele legal Steuer-Tricks
Auch im Jahr 2023 steht für viele Menschen wieder die Steuererklärung an. Zwar wurde wie schon in den Vorjahren die Abgabefrist verlängert. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Deshalb verraten wir dir schon jetzt jede Menge Tipps und Tricks, mit denen du mehr aus deiner Steuererklärung rausholst. So lässt sich nämlich bares Geld sparen. Doch Vorsicht: Wer bei der Steuererklärung seine Termine verpasst, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Einkommensteuererklärung 2023: So holst du aus der Steuererklärung für 2022 mehr raus
Mit dem richtigen Wissen ist es theoretisch jedem möglich, legal Steuern zu sparen. Wichtig ist, dass du die Hinweise oder die Anforderungen beachtest, die der einzelne Tipp mit sich bringt. Teilweise müssen beispielsweise ein amtsärztliches Gutachten oder entsprechende Belege eingereicht werden.
- Tipp 1: Allergiematratze: Du kannst Allergiematratzen und -bettzeug von der Steuer abziehen lassen. Einem Beschluss des Bundesfinanzhofes zufolge muss jedoch ein bereits vor der Anschaffung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Attest vorliegen; andernfalls könne die krankheitsbedingte Notwendigkeit nicht nachvollzogen werden.
- Tipp 2: Fortbildung im Ausland: Die Lohnhilfesteuer Bayern weist darauf hin: "In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn nicht das Unternehmen selbst für die Kosten aufkommt." Du kannst bei einer beruflichen Fortbildung, die du im Ausland belegt hast, die Teilnahmegebühren für den Lehrgang meist problemlos absetzen. Problematisch kann es bei den Fahrt- und Reisekosten werden. Es wird vom Finanzamt genau geprüft, ob die Reise tatsächlich rein beruflichen Zwecks war.
- Tipp 3: Berufskleidung: Bist du dazu verpflichtet, eine spezielle Berufskleidung zu tragen, kannst du die Reinigungskosten für diese als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben von der Steuer absetzen; so der Bund der Steuerzahler. Dabei ist es irrelevant, ob du die Kleidung zu Hause wäschst (pro Kilogramm Buntwäsche etwa 0,48 €) oder bei einer Textilreinigung. Wählst du die zweite Variante, solltest du den Beleg mit einem entsprechenden Vermerk, dass es sich um Berufskleidung handelte, aufbewahren.
- Tipp 4: Beerdigung: Ist ein Familienmitglied gestorben, kannst du laut Steuerberater*innen die Beerdigungskosten unter bestimmten Voraussetzungen absetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 7.500 €, zudem müssen die Beerdigungskosten das Erbe übersteigen und es muss kenntlich gemacht werden, dass du dich der Kostenübernahme nicht entziehen kannst. Kenntlich machen kannst du nur die unmittelbaren Beerdigungskosten wie die Trauerfeier, den Trauerredner oder Sarg und Blumenschmuck.
- Tipp 5: Das duale Studium: Entscheidest du dich dafür, dual zu studieren, kannst du die im Zusammenhang damit entstehenden Kosten als Werbungskosten teilweise von der Steuer absetzen. Fährst du beispielsweise täglich zur Arbeitsstätte, kannst du pro Entfernungskilometer 30 Cent absetzen; auch Kosten für Fachliteratur sind mit einbegriffen.
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Tipp 6: Fitnessstudio: Der Lohnverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist darauf hin, dass auch Fitnessstudio-Kosten unter der Voraussetzung, dass das Training zur Heilung oder Linderung einer Krankheit oder einer Verletzung beiträgt, von der Steuer abgesetzt werden können. Zudem muss regelmäßige Aufsicht durch einen Arzt oder eine Ärztin beziehungsweise eine*n Heilpraktiker*in nachgewiesen werden. Möchtest du die Fitnessstudio-Kosten steuerlich absetzen, musst du eine amtsärztliche Bescheinigung vorlegen können.
- Tipp 7: Unternehmensfeier: Eine Feier des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin mit seinen bzw. ihren Kolleg*innen kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Konkrete Regelungen sind aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervorgegangen. Voraussetzung ist, dass der Anlass in direktem Bezug zum Beruf steht; dies ist beispielsweise bei Arbeitsgeberwechseln oder Ausständen vom Job der Fall. Findet die Feier während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände statt, kann das ein gutes Argument für die berufliche Bezogenheit der Feier sein. Findet die Feier aus privatem Anlass, wie einem Jubiläum oder einem Geburtstag, statt, kann auch dies teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist laut dem Bundesfinanzhof, dass nur der Betrag steuerlich geltend gemacht wird, den der oder die Arbeitgeber*in für seine oder ihre Kolleg*innen ausgegeben hat.
Gold, Babysitter oder Immobilien absetzen
- Tipp 8: Goldbarren und Goldmünzen: Auf Goldbarren und Goldmünzen, "die gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt", musst du laut Bundesverband deutscher Banken keine Mehrwertsteuer zahlen.
- Tipp 9: Babysitter für dein Haustier: Fährst du eine längere Zeit in den Urlaub und kannst dein Haustier nicht mitnehmen, kannst du die Tier-Betreuung nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes von den Steuern absetzen. Damit dies gelingt, muss dein Haustier auch in dem Haushalt des*r Betreuer*in aufgenommen worden sein, dort privat betreut werden und er oder sie muss ein Gewerbe angemeldet haben. Zudem musst du eine Rechnung per Überweisung oder Abbuchung einreichen können. Der Maximalbetrag, der abgesetzt werden kann, beträgt 4000 €.
- Tipp 10: spezielle medizinische Behandlung: Als eine "außergewöhnliche Belastung" kannst du auch Kosten für medizinische Behandlungen absetzen. Dies besagt der § 33 der außergewöhnlichen Belastungen. Behandlungen der Homöopathie, der Anthroposophie, der anthroposophischen Heileurythmie und der Phythotherapie können hier abgesetzt werden. Voraussetzung ist eine steuerliche Verordnung entweder durch einen Arzt oder eine Ärztin oder eine*n Heilpraktiker*in.
- Tipp 11: Immobilien: Werden Immobilien innerhalb der Familie verschenkt, fallen diese laut § 13 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) unter die "Zuwendungen unter Lebenden" und bleiben steuerfrei. Mit eingeschlossen sind jedoch nur Immobilien, die als Familienheime gelten und somit zu Wohnzwecken genutzt werden; ausgeschlossen sind Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen.
Absetzen von Kunstwerken, Maklergebühren und weitere Steuertipps
- Tipp 12: Kunstwerke verkaufen: Sammelst du gerne Kunstwerke und verkaufst diese im Anschluss, musst den Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen nicht versteuern. Dies ist einerseits der Fall, wenn du das Bild über ein Jahr nach dem Erwerb verkaufst. Verkaufst du das Werk im Laufe der folgenden 12 Monate nach dem Erwerb, hast du einen Freibetrag von bis zu 600 Euro; alles darüber musst du versteuern.
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Tipp 13: Maklergebühren: Bist du aus beruflichen Gründen dazu verpflichtet, umzuziehen, kannst du die Maklergebühren laut Vereinigtem Lohnsteuerhilfeverein steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ein Grund wäre beispielsweise auch eine deutliche Minimierung des Anfahrtsweges.
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Tipp 14: Arbeitsweg: Egal ob du umweltfreundlich mit dem Fahrrad, dem ÖPNV oder mit dem Auto zur Arbeit kommst, an den Kosten dafür solltest du das Finanzamt auf jeden Fall beteiligen: Für die ersten 20 Kilometer lassen sich jeweils 30 Cent pro Kilometer für die einfache Entfernung absetzen, seit dem Jahr 2021 ab dem 21. Kilometer sogar 35 Cent. Für Arbeitswege im Jahr 2022 kannst du seit Mai ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent veranschlagen.
- Tipp 15: Arbeitsplatz und Homeoffice: Doch auch diejenigen, die im Homeoffice arbeiten, gehen nicht leer aus: Für jeden Tag zu Hause dürfen 5 Euro veranschlagt werden und das bis zu immerhin insgesamt 600 Euro pro Jahr. Kannst du deine Arbeit jederzeit und uneingeschränkt auch am Arbeitsplatz in der Firma erledigen, entscheidest dich aber aus freien Stücken dafür, einige Tage von zu Hause zu arbeiten, kannst du deinen Arbeitsplatz nicht von der Steuer absetzen. Anders sieht es aus, wenn du dir einen sogenannten Pool-Arbeitsplatz mit einer Vielzahl anderer Kolleg*innen teilen musst. Der Bundesfinanzhof urteilte hier in einem Fall, dass der Beschäftigte in der Firma seine Arbeit nicht im erforderlichen Umfang erledigen könne; somit war es ihm möglich, die Kosten für das Arbeitszimmer teilweise abzusetzen.
- Tipp 16: PKW-Stellplatz: Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann es notwendig sein, dass du einen Stellplatz für dein Auto anmieten musst. Diese Ausgaben kannst du, wie der Bundesfinanzhof entschied, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Noch mehr Tipps zum Steuern sparen
- Tipp 17: Prämienprogramme: Nimmst du im Zuge einer Arbeitsreise an einem Kundenprogramm teil, werden die daraus resultierenden Prämien als Arbeitslohn angesehen. Somit sind sie, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe in Berlin erklärte, ebenfalls steuerpflichtig. Anders ist es bei Sachprämien: Hier gibt es einen Freibetrag von 1080 € im Jahr.
- Tipp 18: Privatschulen: Bezahlst du für eine Privatschule, kannst du bis zu 30 % der Kosten und maximal 5.00 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Als Voraussetzung gilt, dass du für dein Kind entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhältst.
- Tipp 19: Zivilprozess: Hat ein Zivilprozess ausreichende Argumente für eine Erfolgsaussicht und geht es um die Existenzgrundlage der Parteien, kann auch dieser laut Urteil des Bundesfinanzhofes von der Steuer abgesetzt werden.
- Tipp 20: Versetzung: Versetzt dein*e Arbeitgeber*in dich für eine längere Zeit an einen anderen Unternehmensstandort, kannst du die Fahrtkosten, die die für Hin- und Rückweg anfallen, steuerlich geltend machen. Dieser Einsatzort darf jedoch nicht die regelmäßige Arbeitsstätte sein.
Samenspende und Studienkredit von der Steuer absetzen
- Tipp 21: Rezeptfreie Medikamente: Die Quittung von rezeptfreien Medikamenten solltest du unbedingt aufbewahren: Kannst du nachweisen, dass sie medizinisch notwendig waren, könnten diese laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. von der Steuer abgesetzt werden. Ein entsprechender Nachweis wäre ein grünes Rezept vom Arzt. Diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Aber auch bei einem grünen Rezept muss die Beurteilung des Finanzamtes erst eine unzumutbare Belastung feststellen.
- Tipp 22: Samenspende: Ebenfalls unter die Kategorie der außergewöhnlichen Belastung fällt die künstliche Befruchtung. Aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes ging hervor, dass die medizinische Maßnahme eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetzen müsse.
- Tipp 23: Studienkredit: Zurück zum Thema Studium: Musst du für deine Ausbildung einen Kredit aufnehmen, kannst du die Rückzahlungszinsen für diesen steuerlich absetzen. Wichtig zu beachten ist, dass dies nicht für die Zinsen des Bafög gilt.
- Tipp 24: Betriebskosten für die Wohnung: Diverse Betriebskosten, die in einer Wohnung anfallen können, können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören auch eher ungewöhnliche Kosten, die beispielsweise durch eine Dachrinnenreinigung, eine Pilzbekämpfung oder Taubenabwehr anfallen. Findest du in der Steuererklärung in der Kategorie der Betriebskosten zutreffende Punkte, solltest du diese angeben. Es ist hilfreich, wenn dein*e Vermieter*in dir eine entsprechende Bescheinigung mit allen Handwerker- oder haushaltsnahen Dienstleistungen ausstellt. Bist du Eigentümer*in eines Hauses oder einer Wohnung, fallen diese Kosten unter die Werbungskosten.
Letzte Tipps, um Steuern zu sparen
- Tipp 25: Telefonate nach Hause: Arbeitest du für länger als eine Woche auswärtig oder sogar im Ausland, kannst du als Arbeitstätige*r Telefonate nach Hause von der Steuer absetzen; so entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil. Gibt es eine doppelte Hausführung, entschied das Gericht, dass Telefonate von bis zu 15 Minuten pro Woche nach Hause nur dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Heimfahrt nicht möglich ist oder auf diese verzichtet wird.
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Tipp 26: Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten: Schaffst du durch Renovierungs-/, Erhaltungs-/ oder Modernisierungsarbeiten in deinem Haus oder deiner Wohnung neuen Wohnraum, kannst du dies auch von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um reine Neubaumaßnahmen handelt.
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Tipp 27: Zahnspange und andere Krankheitskosten: Einen Teil des Geldes, welches du bei Zahnspangen, Zahnersatz, Kuraufwendungen, Brillen oder Ähnlichem zuzahlen musst, kannst du als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Der volle Betrag wird in der Regel nicht übernommen, sondern nur jener, der über die Grenze der zumutbaren Belastung hinausgeht. Voraussetzung ist zudem, dass du ein Gutachten vorlegen kannst; für eine Physiotherapie wäre dies beispielsweise eine ärztliche Verordnung hierfür. Den Teil, den eine Versicherung übernimmt, kannst du nicht steuerlich geltend machen.
- Tipp 28: Weiterbildungen und Bewerbungen: Diesen Tipp kennen die meisten bereits, der Vollständigkeit halber nehmen wir ihn aber mit auf. Generell lassen sich aber auch alle anderen Fort- und Weiterbildungen, Fachliteratur sowie die Kosten für Bewerbungen steuermindernd geltend machen.
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