- Geld vom Staat: Bis zu 5000 Euro für Rentner möglich
- Einmalzahlung zur Rente: Für wen der Härtefallfonds gedacht ist
- Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden
Manche Rentner*innen können unter bestimmten Umständen bis zu 5000 Euro aus dem sogenannten Härtefallfonds erhalten. Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.
Härtefallfonds: Bis zu 5000 Euro für Rentner möglich
Um das Geld zu erhalten, müssen Rentner*innen nicht nur einen Antrag stellen, sondern auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023. Den Antrag kann man derzeit schriftlich stellen.
Der Zuschuss ist an einen Härtefallfonds gekoppelt. Der Bund möchte damit Menschen helfen, die mit ihrer kleinen Rente knapp an der Grundsicherung vorbeischrammen und hat für den Härtefallfonds 500 Millionen Euro eingeplant.
Die Einmalzahlung soll dabei helfen, die aktuell hohen Kosten etwas abzumildern. Mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro soll die eigene Notlage etwas abgefedert werden. Die Länder haben bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, dem Härtefallprogramm beizutreten. In diesem Fall kann sich die Einmalzahlung sogar auf 5000 Euro erhöhen. Doch im Gegensatz zu anderen Geldern gibt es diesen Zuschuss nicht automatisch. Auch, wenn man zur Empfängergruppe gehört, ist ein Antrag Voraussetzung.
Diese Personengruppen erhalten Extra-Geld zur Rente
Betroffene können das Formular ausfüllen und per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de senden. Wer keine Möglichkeit hat, eine E-Mail zu senden, kann den ausgefüllten Antrag per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum 44781 senden.
Diese Personengruppen sollten ihren Anspruch prüfen:
- Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
- Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
- nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
- Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte "Ballettrente"),
- Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
- jüdische Zuwanderinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige
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