Es gibt kein Gesetz, das das Staubsaugen am Sonntag verbietet. Es gibt allerdings festgelegte Ruhezeiten.

Aber: Die kann jedes Bundesland und dann je nach Regelung jede Gemeinde selbst bestimmen. Werktags herrscht meist zwischen 22 und 7 Uhr Nachtruhe und zwischen 12 und 15 Uhr Mittagsruhe.

Ruhezeit am Sonntag - das steckt dahinter 

So sieht etwa das bayerische Landesimmissionsschutzgesetz eine nächtliche Ruhezeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vor. Die Stadt Bamberg gibt in ihrer Lärmschutzverordnung beispielsweise eine Nachtruhe von 20 bis 7 Uhr und eine Mittagsruhe von 12.30 bis 14.30 Uhr an. An Sonn- und Feiertagen ist allerorts den ganzen Tag Ruhezeit.


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Wer nicht in einem Eigenheim wohnt, sollte außerdem einen Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung werfen. Denn hier kann ein Vermieter zusätzlich abweichende Ruhezeiten festlegen.

Während der Ruhezeiten dürfen nur Tätigkeiten ausgeübt werden, die die normale Zimmerlautstärke nicht überschreiten. In der Wohnung ist das Staubsaugen daher auch am Sonntag erlaubt. Besser ist es trotzdem, die Fenster beim Saugen geschlossen zu halten und nur die nötigsten Oberflächen zu reinigen. Draußen - etwa auf der Terrasse - zu saugen, gilt an Sonn- und Feiertagen als Ruhestörung.

Was tun, wenn die Nachbarn sich wegen eines Staubsaugers beschweren?

Zum Problem werden kann auch ein alter - folglich sehr lauter - Staubsauger. Hier lohnt es sich, über die Anschaffung eines neuen, leiseren Modells nachzudenken.

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Doch Zimmerlautstärke hin oder her: Um Ärger zu vermeiden, sollte man lieber sicher gehen, dass sich Nachbarn (gerade in Mehrfamilienhäusern) nicht durch sonntägliche Staubsaug-Aktionen gestört fühlen.

Also entweder unter der Woche saugen oder vorher mit den Mitbewohnern abstimmen.

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