Das Jahr 2024 bringt zahlreiche neue Gesetze und Regelungen mit sich. Davon sind nicht nur die Bürger betroffen, auch Unternehmen müssen sich auf Änderungen einstellen, zum Beispiel bei der Arbeitszeiterfassung. Manche der Neuerungen werden mehr Geld für Verbraucher bringen, unter anderem die anstehende Erhöhung von Bürgergeld und Mindestlohn. Doch - wie immer - wird auch einiges teurer.

Auch für Rentner gibt es Veränderungen bei der Rente 2024. Aber die wohl größte Änderung soll Millionen Deutsche entlasten: neue Tarife für die Einkommenssteuer. Der Bund passt die Werte an die Inflation an. Dadurch soll eine sogenannte kalte Progression verhindert werden, also eine höhere Belastung der Steuerzahler. Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz soll dafür der Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2024 angehoben werden.

Ab 2024 kommt die große Steuer-Änderung: Einkommenssteuer wird angepasst

Laut dem Bundesfinanzministerium sollte die Einkommenssteuer künftig erst ab Beträgen über 11.604 Euro statt 10.908 Euro anfallen, der Kinderfreibetrag sollte von 6024 Euro auf 6384 Euro steigen. Wie nun unter anderem das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfahren hat, werden die Beträge aber noch höher ausfallen als angekündigt.

Ab 2024 steigt der Grundfreibetrag somit auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag von 6024 Euro auf 6612 Euro. Von höheren Freibeträgen profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, vor allem aber Menschen mit niedrigem Einkommen. Prozentual gesehen liegt ein größerer Anteil ihres Einkommens unter dem Grundfreibetrag und muss nicht versteuert werden. Gutverdiener müssen ab 2024 grundsätzlich höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen. Es gibt außerdem neue Steuer-Regelungen, von welchen Vermietern und Angestellten profitieren können.

Bürgergeld und Mindestlohn werden 2024 erhöht

Weitere Entlastungen verspricht die Erhöhung des Bürgergeldes. Die Beitragssätze werden ebenfalls an die Inflation angepasst und steigen im Schnitt um 40 bis 60 Euro. Ab Anfang 2024 gelten die folgenden Sätze:

  • Für Alleinstehende: 563 Euro pro Monat (bisher: 502 Euro)
  • Für Erwachsene mit Partner: 506 Euro pro Monat (bisher: 451 Euro)
  • Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren: 471 Euro pro Monat (bisher: 420 Euro)
  • Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren: 390 Euro pro Monat (bisher: 348 Euro)
  • Für Kinder bis 6 Jahren: 357 Euro pro Monat (bisher: 318 Euro)

Auch der Mindestlohn wird 2024 steigen. Die Bundesregierung hat im November beschlossen, dass die Anpassung in zwei Schritten erfolgt. Ab 2024 haben Arbeitnehmer laut Gesetz Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 12,41 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 41 Cent. Im Jahr 2025 folgt eine weitere Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde.

Mehr Geld für Auszubildende und Pflegekräfte ab 2024

In der Pflege gilt eine gesonderte Erhöhung: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Auszubildende dürfen sich ebenso auf einen quasi höheren Mindestlohn freuen. Ausbildungsbetriebe müssen eine sogenannte Mindestvergütung garantieren. Bisher liegt diese bei 620 Euro, 2024 steigt der Betrag auf 649 Euro pro Monat für das erste Lehrjahr. Im zweiten Lehrjahr erhalten Auszubildende mindestens 766 Euro, im dritten Lehrjahr 876 Euro und im vierten schließlich 909 Euro pro Monat.

Für Unternehmen kommt eine neue Pflicht dazu. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht in Deutschland wieder die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsministerium hat eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Ab 2024 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch erfassen. Ausnahmen können durch tarifliche oder kleinbetriebliche Regelungen gelten. Bis zu einer Größe von 10 Mitarbeitenden sind Betriebe zum Beispiel vom Gesetz ausgenommen. Wie die Unternehmen die elektronische Zeiterfassung umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Möglich wäre etwa die Nutzung einer App oder Computer-Software, bei der die Angestellten bei Dienstbeginn ein- und bei Dienstende auschecken.

Neuerung beim Kinderkrankengeld - das ändert sich

Eine größere Veränderung steht beim Kinderkrankengeld an. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, die Bedingungen für Eltern zu vereinfachen. "Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen", sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. Das sei unsinnige Bürokratie. "Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig."

Wann genau die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar. Lauterbach strebt eine Umsetzung noch in den Wintermonaten an, denkbar wären somit Januar oder Februar 2024. Die Anzahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, soll ebenfalls steigen.

Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie wären es ab 2024 eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil - das Gesetz erhöht die Zahl nun für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Der Gesetzentwurf hat den Bundestag bereits durchlaufen, es fehlt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrates. Weitere Einzelheiten zum Kinderkrankengeld haben wir hier zusammengefasst. 2024 wird außerdem das Kindergeld von der Kindergrundsicherung abgelöst. 

Neu ab April 2024: Elterngeld und Elternzeit werden beschränkt

Beim Elterngeld gibt es dagegen Einschränkungen ab 2024. Der Bund hat neue Einkommensgrenzen beschlossen, Eltern mit besonders hohem Einkommen haben dann keinen Anspruch mehr auf die Zahlung. Bislang konnten Paare mit einem Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro Elterngeld beziehen, wenn sie eine Job-Pause nach der Geburt ihres Kindes nehmen. Ab dem 1. April 2024 wird die Grenze auf 200.000 Euro gemeinsames Jahreseinkommen gesenkt. Für Alleinerziehende sinkt der Betrag von 250.000 Euro Jahreseinkommen auf 150.000 Euro. Ab dem 1. April 2025 sinkt die Grenze für Paare auf 175.000 Euro. Ausschlaggebend für die Regelung ist der Geburtstag des Kindes. Die neue Regel gilt also nur für Paare, deren Kind am oder nach dem 31. März geboren wird.

In diesem Zuge wird auch die Zeit, in der beide Elternteile Elterngeld beziehen dürfen, begrenzt. Paare dürfen zwar weiterhin 14 Monate Elternzeit nehmen und frei kombinieren. Gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, dürfen die Eltern aber nur noch für maximal einen Monat.

Eine weitere Änderung für Eltern: Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Pflegegeld und E-Rezept: Das ändert sich im Gesundheitsbereich

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird indes um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Eine weitere Veränderung im Gesundheitsbereich ist das E-Rezept. Das E-Rezept wird nämlich für Arztpraxen und Apotheken verpflichtend. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. Eingeführt wurde das digitale Rezept bereits im Juli 2023, wird aber bislang noch nicht in allen Praxen genutzt. 

Ab 2024: Heizungsgesetz und Cannabis sollen große Veränderungen bringen

Mehr Transparenz soll es auch beim Metzger geben: Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 1. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Ab Januar 2024 greifen die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. Für den Austausch können Hausbesitzer staatliche Förderung beantragen.

2024 soll zudem die Cannabis-Legalisierung vorankommen. Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

Änderungen für Autofahrer: Blackbox, Versicherung und Spritpreise

Autofahrer müssen gleich mit einer Reihe von Änderungen im Jahr 2024 rechnen. Dazu zählt unter anderem eine neue Regel, die bestimmte Winterreifen verbietet. Bei Neuwagen werden intelligente Assistenzsysteme zur Pflicht, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Zum Beispiel ist ab 7. Juli der sogenannte Event Data Recorder Pflicht. Wie die Blackbox bei Flugzeugen zeichnet das Gerät bei einem Unfall die wichtigsten Daten auf.


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Rund sieben Millionen Autofahrer in Deutschland müssen indes mit höheren Beiträgen bei der Kfz-Versicherung rechnen. Viele werden außerdem ihren Führerschein umtauschen müssen - welche Jahrgänge betroffen sind und alle weiteren Details zu den Änderungen für Autofahrer, liest du hier.

Neben der Kfz-Versicherung kommen weitere Teuerungen auf uns zu. So steigt der CO₂-Preis ab 2024 an. Die jährliche Erhöhung wurde 2023 ausgesetzt, im nächsten Jahr wird sie also verdoppelt. Ab 2024 werden 40 Euro statt 30 Euro pro Tonne fällig. Für Verbraucher wird das voraussichtlich zu steigenden Preisen bei Diesel, Benzin, Heizöl und Gas führen.

Benzin, Pfand und Lkw-Maut: Was wird 2024 teurer?

Beim Einkauf im Supermarkt können ebenfalls Mehrkosten anfallen. Das Pfandsystem wird auf Milchprodukte erweitert. Der 25-Cent-Zuschlag für das Pfand fällt ab 1. Januar 2024 zum Beispiel auch bei Schokomilch und Kaffeegetränken in Einwegverpackungen an. Eine wirkliche Preiserhöhung erfolgt durch das Pfand natürlich nicht. 

Ziel der Neuerung ist es, den Plastikmüll weiter zu reduzieren. Darauf zielt auch das Verbot von losen Deckeln bei Trinkflaschen ab. Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen - etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen - mit einem Volumen bis zu drei Litern. 

Die Lkw-Maut könnte jedoch, anders als die neuen Pfandregeln,  zu steigenden Preisen führen. Bereits ab dem 1. Dezember 2023 wird die Maut um einen CO₂-Zuschlag erhöht: 200 Euro pro Tonne CO₂ werden berechnet. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Maut dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen fällig. Davon wären beispielsweise Paketdienste betroffen.

Was ist 2024 neu für Verbraucher?

Zwar rechnet das Bundesverkehrsministerium lediglich mit "marginalen" Auswirkungen auf die Preise für Verbraucher, Branchenverbände haben daran jedoch Zweifel geäußert. Insbesondere mittelständische Unternehmen seien von der Maut-Erhöhung betroffen und müssten diese an ihre Kunden weitergeben. Zumindest Handwerksbetriebe sollen laut Bund eine Ausnahme von der Maut erhalten.

Auch in Gaststätten wird es teurer: Ab 1. Januar 2024 gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Zeitweise wurde die Mehrwertsteuer auf sieben Prozent gesenkt, um die gebeutelte Gastronomie wieder anzukurbeln. Im neuen Jahr wird Essengehen dann wieder teurer.

Ende 2024 kommt dafür eine erhebliche Erleichterung für Verbraucher. Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.

Weitere Neuerungen im Jahr 2024 auf einen Blick

  • Lieferkettengesetz
    Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen. Ab 2024 gilt es auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.
  • Inflationsausgleichsprämie
    Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Angestellten die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
  • Deutschlandticket
    Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
  • Klinik-Atlas
    Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April 2024 sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen im Online-Portal "Klinik-Atlas" nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.
  • Brustkrebsfrüherkennung
    Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.

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