Die Diskussionen um die Rente, nicht zuletzt durch die Haushaltssperre, war Ende 2023 noch immer voll in Fahrt. Viele sehen gerade hier ein großes Potenzial für Sparmaßnahmen. In einer Mitteilung hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) aufgezählt, was sich im Jahr 2024 für Rentner ändern wird.

Gegenüber inFranken.de hat sich zudem die DRV zu den anhaltenden Experten-Forderungen geäußert, dass man doch die Rente mit 63 abschaffen sollte. Laut der genannten Entwicklungen wären solche Pläne aber überflüssig. Nachdem im Jahr 2023 das Ende der Doppelbesteuerung der Rente beschlossen wurde, sollte man jetzt auch die Regelungen im neuen Jahr genau betrachten. 

Ab 2024: Rente ab 63 wird sich verändern

In den am Montag, 4. Dezember 2023, veröffentlichen Ausblicken auf die Änderungen der Rente für 2024, werden die Aussagen der DRV erneut untermauert. Dazu heißt es, dass bei der als "Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate steigt.

Und für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter ebenfalls noch weiter. Im Jahr 2029 wird dann die gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein. DRV: "Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich."

Rente im Jahr 2024: Abschläge für langjährig Versicherte steigen

Und auch zum Beitragsatz gibt die Rentenversicherung einen Ausblick auf das Jahr 2024. Hier sind demnach keine Umstellungen geplant. Er bleibt, so steht es in der Meldung, "auch im kommenden Jahr stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent". Wie sieht es mit weiteren Bereichen der Rente aus?

  • Reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre
    Der Anstieg der regulären Altersgrenze gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
  • Abschlag bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“ steigt 
    Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Nun steigt das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre und in der Folge auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme.
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Zu den steigenden Abschlägen für langjährig Versicherte nennt die Deutsche Rentenversicherung ein Beispiel:  Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr 63 werden, erreichen das reguläre Rentenalter mit 66 Jahren und 6 Monaten. Hier gilt dann bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren der Abschlag von 12,6 Prozent. Für Versicherte des Jahrgangs 1960 lag der Abschlag noch bei maximal 12,0 Prozent.

Ab 2024 verbessert sich die Absicherung bei Erwerbsminderung

Rentner können sich auch bei einem möglichen Hinzuverdienst im Jahr 2024 auf neue Regelungen einstellen. Laut DRV werden die "Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen". 

Ab Januar ergibt sich laut Angaben bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro. Geht es um Renten wegen voller Erwerbsminderung, sind es 18.558,75 Euro.

Neuregelungen sorgen ab 2024 auch für eine verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit bereits an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat. Die Zurechnungszeit sorgt dafür, dass betroffene Menschen so berechnet werden, also ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt hätten. 

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Mehr Steuern für Neurentner ab 2024

Ans Geld geht es im Jahr 2024 den Neurentnern. Dazu gibt die Rentenversicherung bekannt, dass ab Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent steigt. Demnach bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.

Laut DRV beabsichtigt der Gesetzgeber, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen. Weitere Veränderungen ab dem Jahr 2024:

  • Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen.
    Mindestbeitrag: 96,72 Euro auf 100,07 Euro/ Höchstbetrag steigt von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro im Monat.
  • Minijob-Grenze steigt von 520 Euro auf 538 Euro.
  • Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt von monatlich 520,01 Euro auf 538,01 Euro.