- Grundsätzlich kein Handy-Verbot am Arbeitsplatz
- Arbeitgeber kann Smartphone-Nutzung einschränken
- Ausnahmen von Verbot bei familiären oder medizinischen Notfällen
Das morgendliche Durchstöbern des Smartphones, das Überfliegen von Nachrichten und die Beantwortung von E-Mails ist für viele Menschen längst zur alltäglichen Routine geworden – genauso wie das Zubereiten des ersten Kaffees des Tages. Das Handy ist zu einem unverzichtbaren Teil unseres Daseins geworden. Es ist kaum vorstellbar, dass jemand ohne sein geliebtes Gerät das Haus verlässt. Da ist es nicht überraschend, dass das Smartphone auch in unser berufliches Leben eingedrungen ist. Doch wer beim Durchsehen seines Instagram-Feeds oder dem Schreiben einer WhatsApp-Nachricht erwischt wird, riskiert schnell den Unmut der Vorgesetzten. Dies führt zu der brennenden Frage: Hat dein Arbeitgeber das Recht, die Nutzung deines Handys am Arbeitsplatz zu unterbinden?
Handy-Verbot am Arbeitsplatz - ist das erlaubt?
Grundsätzlich gibt es kein Smartphone-Verbot am Arbeitsplatz und du kannst es ohne Bedenken mit in die Firma nehmen, wie arbeitsrechte.de berichtet. Allerdings ist dein Chef zur Arbeitszeit weisungsbefugt. Laut Gesetz heißt das, dass er nicht nur festlegt, was gearbeitet wird, sondern auch wie. Aus gegebenen Anlass kann das für dich auch ein Verbot von Smartphones bedeuten.
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Die Störung des Betriebsklimas oder der Betriebssicherheit sind beispielsweise gerechtfertigte Gründe für ein Nutzungsverbot während der Arbeitszeit. Manchmal ist dies auch sinnvoll und das nicht nur, weil das Smartphone erschreckende Auswirkungen auf seinen Nutzer haben kann. Beispielsweise im Krankenhaus ist es sogar notwendig, da Handystrahlen Maschinen wie Röntgenanlagen stören könnten. Aber aufgepasst: Ein Handyverbot muss nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen. Deinem Arbeitgeber steht es frei dieses im Vertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder selbst durch einen Aushang am schwarzen Brett auszusprechen.
WhatsApp am Arbeitsplatz?
WhatsApp ist aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken - ob und wie der beliebte Messenger am Arbeitsplatz eingesetzt werden kann wird daher viel diskutiert. Unternehmen haben oft datenschutzrechtliche Bedenken, da WhatsApp nicht vollständig DSGVO-konform ist und bei Nutzung potenziell sensible Unternehmensdaten oder Kontaktinformationen an WhatsApp-Server außerhalb der EU gesendet werden könnten.
Neben datenschutzrechtlichen Aspekten geht es beim Verbot von WhatsApp am Arbeitsplatz auch um Effizienz und Produktivität. Viele Unternehmen befürchten, dass private Chat-Aktivitäten die Arbeitsleistung mindern können.
Für Arbeitszwecke werden oft Alternativen wie Microsoft Teams empfohlen, die DSGVO-konform sind und die geschäftliche Kommunikation besser absichern.
Smartphone-Verbot: Ausnahmen und Grenzen
Aber natürlich gibt es Ausnahmen des Verbots. Zum einen hat dein Chef "berechtigte Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen", so Anwalt Jochen Grünhagen im Gespräch mit Allianz. Einfach ausgedrückt, musst du bei familiären oder medizinischen Notfällen erreichbar sein. Dann darfst du trotz Verbot und ohne Gefahr dein Smartphone nutzen.
Aber muss das Handy den gesamten Arbeitstag in der Tasche sein? Natürlich nicht. Die Mittagspause beispielsweise gehört alleine dir und deinem geliebten Handy. Kein Arbeitgeber kann dir dabei vorschreiben, wie und mit wem du diese Zeit nutzten solltest. Solltest du doch mal beim Swipen erwischt werden, kann dir dein Chef das Handy zwar verbieten, aber unter keinem Fall einziehen. Dennoch solltest du dabei vorsichtig sein, denn ein wiederholter Verstoß kann zu einer Abmahnung und sogar Kündigung führen, berichtet Allianz.
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Wenn du in Sachen Handy am Arbeitsplatz auf Nummer sicher gehen willst, dann ist ein Gespräch mit deinem Chef die beste Alternative. Dadurch bist du rechtlich abgesichert und bringst auch die Stimmung am Arbeitsplatz nicht zum Kippen. Ob auf der Arbeit oder privat, solltest du dennoch immer aufpassen, wenn du mit deinem Handy unterwegs bist. Gerade wenn du via WLAN im Internet surfst, solltest du vorsichtig sein. Welche Risiken es dabei gibt und wie du dich vor diesen schützen kannst, erfährst du von uns.