Im September treten für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland verschiedene Änderungen in Kraft. Dazu zählen Anpassungen bei der Rentenauszahlung, Zuschlägen und Fristen. Die angekündigte Rentenerhöhung wird nun endgültig umgesetzt. Personen mit Erwerbsminderungsrente erhalten weiterhin Zuschläge. Änderungen im September betreffen jedoch nicht ausschließlich Rentnerinnen und Rentner; es treten auch neue gesetzliche Regelungen in Kraft, zudem sind Preisanpassungen und Neuerungen zu erwarten.
Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die eigenen Unterlagen, Zuschläge und Auszahlungen regelmäßig zu überprüfen. Die nächste reguläre Rentenauszahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats. Im September 2025 ist dies Dienstag, der 30.09.2025.
Renten-Änderungen im September: Rentenerhöhung und Zuschüsse
Eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent gilt seit Juli 2025. Aufgrund eines Aufschlags im Juli und August beim Pflegebeitrag kommt diese Erhöhung erst jetzt im September vollständig bei Rentnerinnen und Rentnern an. Bundesweit liegt ein Rentenentgeltpunkt jetzt bei 40,79 Euro. Wer beispielsweise also bisher 1500 Euro Brutto-Rente erhielt, erhält nun 1556 Euro.
Mit jobs.inFranken.de findest du den Job, der zu dir passt!Eine Extra-Auszahlung des Rentenzuschlags für gewisse Erwerbsminderungsrentner gibt es zwischen Mittwoch, 10. September 2025, und Samstag, 20. September 2025. Hierauf haben Bürgerinnen und Bürger Anspruch, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann und bis zum 30. Juni 2024 noch bestand. Dieser Zuschlag beträgt bis zu 7,5 Prozent der eigenen Nettorente.
Allerdings gilt diese Extra-Auszahlung nur bis November 2025. Anschließend wird der Zuschlag mit der regulären Rente verbucht. Ab dann sollten Rentnerinnen und Rentner ihre Bescheide und Kontoauszüge nochmals prüfen.
Renteneintritte im September: Wer jetzt in Rente gehen kann
Im September kommt es zu weiteren Renteneintritten und Verschiebungen der Regelaltersrente:
- Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren Beitragszeit für den Jahrgang 1962, ab 63 Jahren mit Abschlägen. Nicht für jeden ist die Rente mit 63 möglich - es gilt einiges zu beachten.
- Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit 45 Beitragsjahren für den Jahrgang 1961, mit 64 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge.
- Die Regelaltersrente für Versicherte des Jahrgangs 1959, mit 66 Jahren und 2 Monaten.
Wer als Rentnerin oder Rentner eine Steuerklärung abgeben muss, sollte sich zudem beeilen. Die Frist ist im Juli abgelaufen. Je länger man wartet, desto höher werden Zuschläge des Finanzamtes.
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