Mit steigenden Pflegekosten wächst der Druck auf Betroffene, ihre Ersparnisse zu schützen. Welche finanziellen Pflichten Kinder für ihre Eltern haben, ist vielen unbekannt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, damit du dein Vermögen nicht für Pflegekosten aufwenden musst. Wir erklären dir, wie du finanziell abgesichert bleibst und gezielt vorsorgen kannst, damit dein Geld im Alter nicht von Dritten angerührt wird.

Wie kannst du dein Vermögen schützen?

Um sich vor den Pflegekosten zu schützen, ist das frühzeitige Übertragen von Vermögen eine der häufigsten Strategien. Beachte dabei jedoch, dass Schenkungen bis zu zehn Jahren nach der Übertragung noch zurückgefordert werden, wenn Pflegekosten stehen.

Du kannst also dein gesamtes Geld über der Schonvermögensgrenze an deine Kinder übertragen und wenn du erst zehn Jahre später in ein Pflegeheim kommst, kommt die Pflegekasse für die Kosten auf. Allerdings liegt dein Vermögen dann bei deinen Kindern, die frei darüber entscheiden dürfen. Eine weitere Methode ist die Gründung einer Treuhandverwaltung oder Stiftung. Eine solche Option bietet sich insbesondere an, wenn du große Vermögenswerte, wie Kunstobjekte, Geldanlagen oder Immobilien besitzt. In eine Stiftung bringst du dein Vermögen ein, und es wird dauerhaft von dieser verwaltet, sodass es nicht mehr für private Zwecke herangezogen werden kann, auch nicht von Behörden.

Bei einer Treuhandverwaltung überträgst du dein Vermögen an einen Treuhänder, der es in deinem Sinne verwaltet. Rechtlich bleibt das Geld bei dir, durch einen Treuhandvertrag wird es jedoch vor ungewolltem Zugriff, zum Beispiel einer Pflegekostenanforderung, geschützt.

Wie viel Geld darfst du behalten?

Aktuell kostet ein Pflegeplatz in Deutschland 2610 Euro pro Monat, nach Abzug von Zuschüssen. Je nach Pflegegrad und Pflegestufe können sich die Kosten erheblich unterscheiden - und auch die Zuschüsse. Die Kosten steigen jährlich an und werden für viele Familien zunehmend zur Belastung. Zur Finanzierung der Pflegekosten können private Vermögenswerte herangezogen werden. Doch nur bis zu einer sogenannten Schonvermögensgrenze.

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Diese liegt für Alleinstehende bei 10.000 Euro, Ehepaare dürfen die doppelte Summe behalten. Darüber hinaus werden auch Immobilien geschützt, solange ein Ehepartner, eine Ehepartnerin oder Angehörige dort wohnen.

Darüber hinaus werden für das Schonvermögen angerechnet: Gelder, um eine angemessene Beerdigung durchzuführen, beispielsweise 7500 Euro in einer Sterbegeldversicherung, Kapital in der Riester-Rente oder für einen angemessenen Haushalt sowie Familienerbstücke oder Arbeitsmittel.

Wann müssen deine Kinder zahlen?

Zur Zahlung deiner Pflegekosten wird immer als Erstes deine Rente herangezogen. Erst wenn diese nicht genügt, geht der Staat an deine Ersparnisse. Reicht das nicht, dann schaut man sich das Einkommen deiner Kinder an. Seit 2020 werden Angehörige entlastet: Kinder müssen nur dann einen Unterhalt für die eigenen Eltern leisten, wenn das Bruttoeinkommen pro Jahr eine entsprechende Summe übersteigt. Ersparnisse oder Immobilien der Kinder bleiben davon unberührt.

Die Pflegekosten werden nur vom Staat übernommen, wenn weder Einkommen noch Vermögen ausreichen, um die Kosten zu decken und keine Kinder herangezogen werden können. In diesen Fällen greift die "Hilfe zur Pflege". Sinnvoll kann auch eine zusätzliche Pflegeversicherung sein.

Ein Beispiel: Du hast ein monatliches Einkommen von 1200 Euro aus deiner Rente. Nach einem Sturz kommst du ins Pflegeheim und die Pflegekosten betragen 3500 Euro pro Monat. Die Pflegeversicherung zahlt ein Zuschuss von 1500 Euro. Damit ergibt sich ein Eigenanteil von 2000 Euro. Deine Rente wird nun vollständig für die Pflegekosten angerechnet, es bleibt eine restliche Summe von 800 Euro. Du hast jedoch lediglich 8000 Euro auf deinem Konto, was unter der schon Vermögensgrenze von 10.000 Euro liegt. Darüber hinaus besitzt du keine weiteren verwertbaren Vermögenswerte, wie beispielsweise eine Immobilie. Da du auch kein Kind hast, das ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr hat, kannst du "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt beantragen. Dieses übernimmt die verbleibenden 800 Euro pro Monat.

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