Eine der wichtigsten finanziellen Herausforderungen, die auf viele Familien in Deutschland zukommen können, sind die Kosten für die Pflege der eigenen Eltern. Dabei ist gesetzlich geregelt, unter welchen Umständen Kinder verpflichtet sind, für die Pflegeheimkosten aufzukommen, welche Einkommensgrenzen hierbei gelten und welche Ausnahmen greifen können.

Im Fokus des Artikels stehen zudem die stetig steigenden Pflegekosten und deren Ursachen, wie gestiegene Anforderungen an Pflegeheime und die Notwendigkeit qualifizierter Arbeitskräfte.

Pflegeheimkosten der Eltern: Wann müssen Kinder zahlen?

Falls Pflegebedürftige nicht selbst die Unterbringungskosten zahlen können, springt in der Regel die Sozialhilfe ein. Die sogenannte Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung für finanziell Bedürftige, die individuell berechnet wird: Dafür spielen neben dem Einkommen des Pflegebedürftigen auch das Vermögen aus Grundbesitz oder einer Lebensversicherung und das Einkommen des Lebenspartners eine Rolle. 

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Unter bestimmten Umständen müssen die Kinder der Unterhaltspflicht nachkommen und die Pflegeheimkosten ihrer Eltern übernehmen. Die Unterhaltspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und unterliegt gewissen Bedingungen und Regelungen.

So müssen die Kinder in erster Linie selbst finanziell in der Lage sein, die Pflegeheimkosten zu tragen. Dies wird anhand des Einkommens und Vermögens der Kinder individuell beurteilt. Dabei gibt es bestimmte Freibeträge, die vor der Anrechnung geschützt sind, weil sie dem Selbstbehalt der Kinder dienen und sicherstellen, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Einkommensgrenzen: "Elternunterhalt" festgelegt

Eine festgelegte Rangfolge gibt an, wer zuerst in die Pflicht genommen wird: So sind als Unterhaltspflichtige zunächst der Ehepartner des Pflegebedürftigen und erst dann die direkten Nachkommen, in dem Fall die Kinder, an der Reihe. Enkel oder andere Verwandte sind in der Regel nicht direkt unterhaltspflichtig.

Reichen Einkommen und Vermögen des Partners nicht aus, sind die Kinder unterhaltspflichtig. Für den Elternunterhalt sind wiederum bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen ausschlaggebend: So beträgt seit 2020 die Einkommensgrenze je nach Familienstand und Beschäftigungsart mindestens 100.000 Euro brutto jährlich oder 5.000 Euro monatlich. Verdient ein Kind also weniger, ist es nicht verpflichtet, für die Pflegeheimkosten der Eltern aufzukommen.

Es gibt aber auch hier Ausnahmen: In besonderen Härtefällen, zum Beispiel bei schweren familiären Konflikten oder wenn die Eltern ihre Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern nachweislich grob vernachlässigt haben, kann die Unterhaltspflicht der Kinder entfallen oder entsprechend reduziert werden.

Pflegeheimkosten: Womit müssen Kinder rechnen?

Aufgrund der verbesserten Lebensbedingungen und vielfältigen medizinischen Versorgungsmöglichkeiten können die Menschen in Deutschland immer älter werden. Gleichzeitig herrscht seit Jahren eine niedrige Geburtenrate, das heißt, dass immer weniger junge Menschen in Deutschland leben. Dieser demografische Wandel führt letztendlich zu einer steigenden Zahl älterer Menschen, die Pflege benötigen. Diese erhöhte Nachfrage kann die Kosten der ohnehin knappen Pflegeplätze immer weiter in die Höhe treiben.

So mussten Pflegebedürftige laut Verband der Ersatzkassen für die Unterbringung in Pflegeheimen im Bundesdurchschnitt zuletzt einen Eigenanteil von knapp 2783 Euro pro Monat zahlen.

Verschiedene Gründe sorgen dafür, dass die Unterbringungskosten auch künftig weiter steigen werden. So benötigen Pflegeheime in erster Linie qualifiziertes Pflegepersonal, das aufgrund der schweren körperlichen als auch psychischen Arbeit angemessen bezahlt werden muss. Schichtarbeit, Überstunden und Nachtzuschläge bringen zusätzliche Ausgaben für die Pflegeheime mit sich, die sich in den steigenden Pflegeheimkosten bemerkbar machen. Für weitere Kosten sorgen auch die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die Pflegeheime erfüllen müssen. Die Instandhaltung und Modernisierung von speziellen Geräten sowie der medizinischen und pflegespezifischen Ausstattung kann ebenfalls sehr kostenintensiv sein. Nicht zuletzt trägt die Versorgung der Bewohner samt den hauswirtschaftlichen Leistungen dazu bei, dass die Unterbringung im Pflegeheim immer teurer wird.

Rechtslage bei Uneinigkeit: Wer zahlt dann? 

Bei Uneinigkeiten über die Verpflichtung oder die Höhe des Elternunterhalts können Gerichte eingeschaltet werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dabei von zentraler Bedeutung. Insbesondere klärt der BGH Fragen rund um die Berechnung des Selbstbehalts, die Leistungsfähigkeit und die Verteilung der Unterhaltslast unter Geschwistern. Beispielsweise hat der BGH entschieden, dass der Selbstbehalt nicht an sozialhilferechtliche Einkommensgrenzen gebunden ist, sondern individuell nach den Lebensverhältnissen bemessen wird.

Zudem ist es so, dass unter bestimmten Bedingungen, wie schweren familiären Konflikten oder nachgewiesener Vernachlässigung durch die Eltern, die Unterhaltspflicht entfallen oder reduziert werden kann. Solche Härtefälle werden im Einzelfall geprüft und erfordern eine gerichtliche Bewertung.

Existieren mehrere Kinder, haften diese anteilig entsprechend ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Sollte ein Kind bislang allein für die Pflegekosten aufgekommen sein, hat es das Recht, die Anteile seiner Geschwister einzufordern. Eine allgemeingültige Formel zur Aufteilung existiert jedoch nicht.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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