- Einteilung der Pflegegrade:
- Fazit: Das Pflegegeld hängt vom Pflegegrad ab
Dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge nehmen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Welche Leistungen du als Pflegebedürftige*r in Anspruch nehmen darfst, hängt von deinem Pflegegrad ab. Doch wie unterscheiden sich die Pflegegrade?
Grundlegendes zu den Pflegegraden
Bis zum 01. Januar 2017 gab es ein System mit drei Pflegestufen. Anschließend wurde es durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt, welches aktuell gilt. Bei der Erfassung der Pflegebedürftigkeit wird sowohl auf körperliche als auch auf psychische oder kognitive Beeinträchtigungen geachtet.
Verantwortlich hierfür ist der Medizinische Dienst (MD), welcher im Auftrag der Pflegekassen agiert. Bei privat Versicherten ist es Medicproof. Bei erster Beantragung von Pflegeleistungen führt der MD eine Begutachtung vor Ort durch. Kriterien für die Begutachtung sind:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen (20 %)
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt (20 %)
Für jeden der Aspekte werden in der Begutachtung Punkte vergeben, welche zudem nach einem speziellen Gewichtungsverfahren bewertet werden. Im Anschluss gibt der MD dann eine Empfehlung auf Basis der Pflegegrad-Punkte für eine Zuordnung ab. Es ist die Pflegekasse, welche final über die Zuordnung zu einer Pflegestufe entscheidet. Sie orientiert sich dabei in der Regel an der Empfehlung des MDs. Das Pflegegeld, welches du erhältst, hängt maßgeblich von deiner Pflegestufe ab. Voraussetzungen für das Pflegegeld sind:
- Du bist in Deutschland pflegeversichert
- Du hast mindestens Pflegegrad 2
- Du wirst häuslich gepflegt, beispielsweise durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 meint, dass deine Selbstständigkeit nur geringfügig beeinträchtigt ist. Dies bedeutet, dass du noch gut selbstständig agieren kannst und keine bis wenig Unterstützung im Alltag benötigst. Bei der Begutachtung hat der MD eine Punktzahl von 12,5 bis unter 27 abgegeben.
Mit dem Pflegegrad 1 bekommst du kein Pflegegeld, jedoch kannst du den sogenannten Entlastungsbetrag beanspruchen. Dieser umfasst 125 Euro monatlich. Zusätzlich kannst du jeden Monat Pflegemittel zum Verbrauch erhalten. Diese dürfen bis zu 40 Euro kosten. Es besteht daneben kein Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege. Tages- und Nachtpflegeangebote müssen weitgehend selbst bezahlt werden; es kann lediglich der Entlastungsbetrag verwendet werden.
Wurde dein Antrag auf Pflegegrad nach einer Begutachtung abgelehnt, kannst du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Zudem kannst du Widerspruch einlegen, wenn du nur den Pflegegrad 1 erhalten hast, aber vermutest, Anspruch auf einen höheren Pflegegrad zu haben.
Pflegegrad 2
Beim Pflegegrad 2 ist deine Selbstständigkeit bereits erheblich beeinträchtigt. Vom MD wurden für diese Einstufung Punkte von 27 bis unter 47,5 vergeben.
Für den Erhalt des Pflegegeldes ist es relevant, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Hierfür finden regelmäßige Beratungsbesuche statt, welche die Qualität der häuslichen Pflege feststellen. Das Wohl von dir als pflegebedürftiger Person steht dabei im Fokus. Beim Pflegegrad 2 finden die Beratungsbesuche einmal pro Halbjahr statt.
Ab dem Pflegegrad 2 hast du Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Das Pflegefeld beträgt pro Monat 316 Euro. Darüber hinaus hast du Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege. Bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erhältst du pro Monat Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro.
Pflegegrad 3
Der Pflegegrad 3 meint, dass deine Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Für diesen Pflegegrad wurden 47,5 bis unter 70 Punkte vom MD vergeben.
Damit du Pflegegeld erhältst, ist es relevant, dass deine häusliche Pflege sichergestellt ist. Hierfür finden regelmäßige Beratungsbesuche statt. Diese sollen die Qualität der häuslichen Pflege sowie das Wohl der pflegebedürftigen Person sicherstellen. Beim Pflegegrad 3 finden die Beratungsbesuche einmal pro Halbjahr statt.
Hast du den Pflegegrad 3, erhältst du pro Monat 545 Euro Pflegegeld. Mit anerkanntem Pflegegrad 3 hast du nicht nur Anspruch auf Pflegegeld, sondern auch Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro pro Monat. Darüber hinaus erhältst du diverse Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
Pflegegrad 4
Beim Pflegegrad 4 ist deine Selbstständigkeit schwerst beeinträchtigt. Die ermittelte Punktzahl des MDs betrug in dem Fall 70 bis unter 90 Punkte.
Pflegegeld erhältst du nur dann, wenn deine häusliche Pflege sichergestellt ist. Aus diesem Grund finden regelmäßige Beratungsbesuche statt, welche die Qualität der häuslichen Pflege feststellen sollen. Zudem wird auf das Wohl von dir als pflegebedürftige Person geachtet. Beim Pflegegrad 4 finden die Beratungsbesuche einmal pro Vierteljahr statt.
Mit dem Pflegegrad 4 erhältst du monatlich 728 Euro Pflegegeld. Wurde Pflegegrad 4 festgestellt, hast darüber hinaus Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.693 Euro monatlich. Für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege erhältst du diverse Zuschüsse.
Pflegegrad 5
Liegt bei dir eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor, erhältst du den Pflegegrad 5. Der MD hat für diesen Fall 90 bis 100 Punkte in den verschiedenen Kategorien vergeben. Folgende Patientengruppen erhalten in der Regel die umfangreichsten Leistungen:
- Intensivpflegebedürftige, die dauerhaft medizinisch-pflegerisch unterstützt und überwacht werden müssen
- Mehrfach erkrankte Patient*innen, die dauerhaft eine medizinisch-pflegerische Unterstützung und Überwachung benötigen
- Menschen mit Behinderungen, die sich nicht mehr ohne fremde Hilfe versorgen können
Die häusliche Pflege muss als Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes sichergestellt sein. Deshalb finden regelmäßige Beratungsbesuche statt, welche die Qualität der häuslichen Pflege feststellen. Im Fokus steht dabei vor allem das Wohl von dir als Pflegebedürftige*r. Beim Pflegegrad 5 finden die Beratungsbesuche einmal pro Vierteljahr statt.
Mit dem Pflegegrad 5 erhältst du monatlich 901 Euro Pflegegeld. Zudem können Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden. Für die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege gibt es finanzielle Zuschüsse.
Fazit
Das Pflegegeld wird dir als Pflegebedürftige*r gezahlt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und mindestens Pflegegrad 2 hast. Den entsprechenden Antrag auf einen Pflegegrad musst du oder eine bevollmächtigte Person bei der Pflegekasse stellen. Anschließend wird der Pflegegrad vom MD oder Medicproof festgestellt und entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes. Jedes Jahr finden für Empfänger*innen von Pflegegeld Beratungsbesuche statt.
Alles wichtige rund um das Thema Pflege findest du hier:
- Tagespflege: Für wen ist sie geeignet - und was kostet sie?
- Pflegeheim: Wer bezahlt es, wenn die Rente nicht reicht?
- Pflegeplatz: Wann muss ich mich darum kümmern - und wie lange dauert es, bis man einen bekommt?
- Pflege zu Hause: Worauf muss man achten - Möglichkeiten der Unterstützung
- Pflegegeld: Wie viel Geld erhältst du, wenn du Angehörige pflegst?
- Ambulanter Pflegedienst: Wer bekommt ihn, was kostet es und was wird erledigt?
- Ein Platz im Pflegeheim: Welche Kosten kommen auf dich oder Angehörige zu?