Mit dem Jahr 2025 könnten es in der Rente weniger Geld aufs Konto geben. Der Grund: Deutlich höhere Sozialabgaben. Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenze anheben. Und von den dann drohenden steigenden Kosten sind eben nicht nur Arbeitnehmer betroffen, sondern auch Rentner.  

Laut dem Nachrichtenmagazin Focus online spüren Menschen in Renten die Folgen gerade dann, wenn sie zusätzlich eine Witwenrente erhalten. Dann, so heißt es, müssen Betroffene doppelte Beiträge bezahlen. Pflege- und Krankenversicherung – für die Altersrente und dann noch für die Witwenrente. 

Rente: Steigende Sozialabgaben – mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erklärt dazu: "Um auch im Rentenalter alle gewohnten Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen in aller Regel auch Beiträge gezahlt werden." 

Immerhin übernimmt die DRV die Hälfte der Krankenversicherung. Den Zusatzbeitrag müssen die Betroffenen aber in voller Summe selber tragen. Der aktuelle Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Den Zusatzbetrag bestimmen die Kassen selbst, dieser liegt laut Bericht im Durchschnitt bei 1,7 Prozent. 

Focus online macht dazu eine Beispiel-Rechnung auf und geht dabei von einer Brutto-Rente von 1000 Euro aus. Die Beiträge für Krankenversicherung liegen damit aktuell bei 73 Euro. Der Zusatzbeitrag kostet demnach dann 17 Euro. Ergibt einen Sozialbeitrag von 90 Euro. Mit dem Jahr 2025 und der neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze verändern sich die Kosten wie folgt: Die Abgabe steigen auf rund 96,75 Euro – Beitrag zur Krankenversicherung im Schnitt auf 14,45 Prozent hoch, Zusatzbeitrag auf 2,45 Prozent.  

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Neben den Rentner: Besserverdiener müssen mehr zahlen

Neben den Rentner sind in erster Linie ganz stark die Besserverdiener betroffen. Schon im Oktober 2023 hat inFranken.de in einem Bericht darauf hingewiesen, dass das jeweilige Gehalt über die steigenden Sozialausgaben entscheiden wird

Dass das Arbeitsministerium jedes Jahr neu berechnet, bis zu welcher Gehaltshöhe in die Renten- und Krankenkasse eingezahlt werden muss, ist nicht ungewöhnlich. Wie groß der Sprung ist aber schon. Laut Informationen der Bild-Zeitung geht nun aus einem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums hervor, dass als Auslöser für diese Maßnahme, die im vergangenen Jahr deutschlandweit stark gestiegenen Löhne gelten – um 6,44 Prozent sind sie raufgegangen. 

Und damit steigt 2025 eben nicht nur der Beitragssatz, sondern auch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Anteil, den Besserverdiener bei Krankenkasse und Rente finanzieren, stabil bleibt.

Sozialabgaben: Zahlenspiele zum Beitragssatz

Auf Grundlage des vorliegenden Verordnungsentwurfes spielt die Bild-Zeitung einige Zahlen durch. So zahlen derzeit "Arbeitnehmer bis zur Grenze von 5175 Euro Monatsbrutto Kassenbeiträge". Alles, was als Verdienst darüber dazukommt, ist beitragsfrei. Mit der geplanten Anhebung wird diese Grenze mit dem 1. Januar 2025 auf 5512,50 Euro festgelegt. 

Dazu steht der durchschnittliche Beitragssatz aktuell bei 16,3 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich zudem häufig die Zahlung – wer 5512,50 Euro verdient, zahlt ab Januar statt 421 Euro dann 449 Euro pro Monat. Macht im Jahr ganze 336 Euro Mehrkosten!

UND: Wie die Bild schreibt, könnten noch viel mehr Kosten drohen. So rechnet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) damit, dass auch die Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen ab Januar steigen werden – um 0,6 Prozent. Gesamt liegt er dann bei 16,9 Prozent. 

DRV-Beiträge steigen weiter – Staat streicht Zuschüsse 

Und auch die Deutsche Rentenversicherung hat Mitte September bereits darauf hingewiesen, dass die Beiträge massiv steigen werden, da die Bundesregierung ihre Steuerzuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung deutlich reduziert. 

Bis 2027 sollen rund zehn Milliarden Euro wegfallen. Nicht die erste Kürzung der Zuschüsse.

Bereits 2022 wurden vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 abgeschafft. Mit den Haushaltsfinanzierungsgesetzen wurde für 2023 und 2024 der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro jährlich gekürzt.