Die Politik ist sich uneins über die Zukunft der Rente. Experten fordern auch von Beamten und Selbstständigen mehr Zahlungen. In der Bevölkerung scheint das Vertrauen in die Rente zu schwinden. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich unter anderem zu einem Umfrage-Ergebnis von inFanken.de geäußert. Darin gibt der Großteil der über 17.000 Teilnehmer (Stand 13. September, 12.30 Uhr) an, dass man im Alter wohl mit zu wenig Geld auskommen müsse.  

Jetzt sollen Gutverdiener tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Sozialabgaben geht.  Ab dem Jahr 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen massiv an. Doch ab welchen Gehalt muss ich mehr einzahlen?

Beitragsbemessungsgrenze steigt - mehr Geld zahlen für Rente und Krankenversicherung

Wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und das Portal The Pioneer berichtet haben, geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, dass für Menschen mit höherem Gehalt die Sozialabgaben im kommenden Jahr erneut turnusgemäß steigen sollen.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Bundesregierung schreibt dazu: "Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen".

Am 11. Oktober soll demnach das Paket vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Zu den Maßnahmen heißt es bei der dpa, dass "in der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden sollen. Der entsprechende Entwurf liegt der Agentur vor. Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Bisher lag die Grenze bei 7300 Euro in den alten sowie 7100 Euro in den neuen Ländern".

So verändert sich die Beitragsbemessungsgrenze 

Ab dem 1. Januar 2024 wird damit geplant. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf bundeseinheitlich 5175 Euro pro Monat steigen zu lassen. Bisher lag sie bei 4987,50 Euro.

Steigen wird auch die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 auf 69.300 Euro Jahreseinkommen. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich laut dpa-Bericht bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Die Rechengrößen sind laut Entwurf "immer für ein Kalenderjahr fortzuschreiben" und werden dabei nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst.

Stärkste Anhebung der letzten Jahre - "Der Sozialstaat langt kräftig zu"

Auch beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat man sich mit dem Thema beschäftigt. Dort spricht man von einer der größten Anhebungen der letzten Jahre: "Der Sozialstaat langt kräftig zu". Nur 2013 waren demnach die Sprünge bei den Abgaben höher.

In Rente gehen nach Tabelle - wie du dabei kein Geld verlierst

Laut den IW-Experten ist es mit den aktuellen Plänen in der Kranken- und Pflegeversicherung die stärkste prozentuale Erhöhung seit 1994.  Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung ist der Anstieg mit Blick auf die vergangenen 20 Jahre den Ausführungen zufolge ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Die Berechnungen des Instituts zeigen:  "Bei einem Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro steigt der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aufs Jahr gerechnet um 16 Euro, bei 70.000 Euro bereits um 234 Euro".

Der Arbeitgeber muss dann den fast gleichen Betrag nochmal an die Sozialkassen abführen. Wer brutto im Jahr unter 60.000 Euro bleibt, hat keine Veränderungen zu erwarten. IW-Steuerökonom Tobias Hentze sieht die Erhöhungen zwar "gesetzeskonform und erwartbar", äußert aber durchaus Kritik an den Maßnahmen und erklärt auf der Interseite des Instituts: "Allerdings belastet dieser große Sprung Teile der Mittelschicht weiter und senkt in der Folge die Arbeitsanreize.“