Im Jahr 2024 soll die Rente wieder steigen. Doch für viele Menschen reichen die finanziellen Mittel im Ruhestand nicht aus. Eine Reform soll helfen. Gerade wenn es um die private Altersvorsorge geht, soll sich grundlegend etwas verändern. Der Riester-Rente droht das Aus.
Laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) legte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission am Montag, 17. Juli 2023, Vorschläge für eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge vor. Schaut man auf einige Zahlen der Tafel Deutschland, wird es Zeit, dass Bewegung in das Thema kommt. Immer mehr Rentner müssen die bundesweiten Einrichtungen aufsuchen, heißt es gegenüber inFranken.de.
Aus für Riester-Rente droht – was passiert mit bestehenden Verträgen?
Hauptziel der neuen Pläne: Weg mit der Riester-Rente! Doch was bedeutet das für die 16 Millionen Bürger mit einem entsprechenden Vertrag? Das Problem mit dem aktuellen Modell: Zu wenig Menschen wollen es haben. Die Tagesschau erklärt in einem Beitrag, dass auf der einen Seite lange Zeit nur niedrige Zinsen winkten, „diesen standen auf der anderen Seite vergleichsweise hohe Kosten gegenüber“. Nun sollen neue Bedingungen geschaffen werden.
Dem dpa-Bericht zufolge sparen rund zehn Millionen der 16 Millionen Riester-Verträge über einen klassischen Versicherungsvertrag – Banksparpläne und Investmentfondsverträge seien weniger verbreitet. In der Bundesregierung sorgt man sich daher, dass die Menschen nicht ausreichend fürs Alter vorsorgen. Jetzt soll’s eben eine Reform richten.
Für die bestehende Verträge bestehe allerdings Bestandsschutz, so die Meldungen dazu. Die Experten-Kommission "Fokusgruppe private Altersvorsorge", soll nicht nur Vorschläge zur Verbesserung des bestehenden Riester-Systems gemacht haben, sondern grundlegend neue Lösungen, sagte Finanz-Staatssekretär Florian Toncar in Berlin. Das Ziel: Es soll mehr Rendite ermöglicht werden und somit sollen wieder mehr Menschen dazu gebracht werden, staatlich gefördertes Geld für später zurückzulegen.
Im Rahmen neuer Renten-Modelle soll mehr Risiko möglich sein
Konkret heißt das laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur: „Die Arbeitsgruppe schlägt mehrere Produkte vor, mit denen die Vorsorger je nach eigener Risikobereitschaft auch mehr Rendite herausholen können. So könnten auch Altersvorsorgen mit geringeren Garantien und dafür höheren Renditemöglichkeiten angeboten werden. Eine große Rolle soll ein Altersvorsorgedepot spielen, bei dem das Geld zum Beispiel in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt wird. Um die staatliche Förderung zu kassieren, müsste das Depot bis zum Erreichen des Rentenalters bestehen bleiben“.
ETF (Exchange Traded Funds)
Laut einer Definition der Verbraucherzentrale (VZ) ist ein ETF ein börsengehandelter Fonds. Das ist eine spezielle Variante der Investmentfonds oder Fonds. Bei allen Fonds, ob herkömmlich oder auch bei als ETFs bezeichneten Fonds zahlen viele Anleger laut VZ in einen gemeinsamen Anlagetopf ein. Das Geld wird dann entsprechend der Anlagestrategie des Verkaufsprospekts angelegt.
Mehr Risiko soll auch bei verschiedenen Versicherungsmodellen zugelassen werden. Beiträge könnten demnach gewinnbringender am Kapitalmarkt anlegt werden. Zudem sollen Anbieterwechsel einfacher werden. Wer Interesse hat, soll konkurrierende Produkte einfacher im Internet vergleichen können. Für bestehende Riester-Verträge bestehe nach den neuen Vorschlägen nicht nur Bestandsschutz, sie könnten aber, sollten alle Vertragspartner einverstanden sein, auch angepasst werden können. Damit wären sie zu einem möglichen neuen Produkt auch konkurrenzfähig.
Verbraucherzentrale kritisiert die Vorschläge zur neuen privaten Vorsorge
Bereits im April 2024 hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Erneuerung gefordert. Auf der Internetseite der Organisation heißt es dazu von Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv: „Es wird Zeit, dass die private Altersvorsorge endlich auf neue Füße gestellt wird. Denn das bisherige Modell der Riester-Rente ist für Verbraucher*innen zu teuer: hohe Kosten statt hoher Renditen – und das trotz teilweise hoher staatlicher Förderung.“
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Und auch von Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband, kamen bereits deutliche Worte dazu: "Ein Neustart in der privaten Altersvorsorge ist überfällig, denn die Riester-Rente hat nie funktioniert und sollte schnellstmöglich durch einen öffentlichen Vorsorgefonds ersetzt werden."
Pop steht den Vorschlägen allerdings skeptisch gegenüber, so heißt es im dpa-Bericht: „So zeigte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) enttäuscht, weil ein öffentlich verwalteter Altersvorsorgefonds mehrheitlich abgelehnt wurde. In einen solchen Fonds würde man automatisch einzahlen, wenn man ihn nicht aktiv abwählt. Die Gruppe habe "keine Kraft" für einen solchen Vorschlag gehabt, kritisierte vzbv-Chefin Ramona Pop.
Die Vorschläge zur Reform der privaten Rente
Wie sehen die Vorschläge konkret aus, die die Fokusgruppe private Altersvorsorge der Bundesregierung vorgelegt hat. Laut dem Abschlussbericht der Experten-Kommission war es ein Ziel bei den Überlegungen, dass eine Reform der privaten Altersvorsorge auf eine möglichst einfache, transparente und gut erklärbare geförderte private Altersvorsorge hinwirken sollte. Zentral dafür sei ein leicht verständliches Produktdesign. Ergänzend kann laut Bericht eine Stärkung der finanziellen Bildung in Bezug auf die Altersvorsorge erfolgen. Möglichkeiten zur Reform:
- Produkte sollen günstiger werden – durch mehr Standardisierung von Produktanforderungen und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern sollen die Kunden profitieren. Die Möglichkeit zum günstigen Wechsel in der Anspar- sowie vor der Auszahlungsphase soll das zudem fördern.
- Erhalten werden soll die staatliche Förderung durch die Zahlung direkter Zulagen und ergänzende Steuervorteile – Kinderzulage, Ausbau des Berufseinsteigerbonus sowie eine Anpassung des Höchstbetrags, in dem der Sonderausgabenabzug auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt wird.
- Bestandsschutz für vorhandene Verträge in der Riester-Rente – eine Veränderung der Vertragsbestimmungen soll nur im Konsens zwischen den Vertragspartnern möglich sein
- flexibler Umgang mit dem Altersvorsorgevermögen in der Phase des Anzahlung – hierzu schreibt der Nachrichtensender ntv, dass Auszahlungspläne sowie Investitionen in eine selbst genutzte Immobilie möglich sein sollen. Und weiter: „Die Möglichkeit des Einsatzes des gesamten privaten Altersvorsorgevermögens beispielsweise für die Verschiebung des Vollrentenbezugs der gesetzlichen Altersrente oder möglicherweise auch für den Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden“.
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Neues Modell ab 2025 denkbar
Wie geht es weiter? Der Entwurf des Expertenrats solle aus Sicht des Finanzministeriums als Grundlage für eine politische Verständigung dienen. Daraus würde dann ein Gesetzentwurf folgen. Nach weiteren Prüfungen in diversen Gremien wäre wohl laut tagesschau.de ein Start im Jahr 2025 denkbar. Staatssekretär Toncar hofft, dass sie dann im kommenden Jahr den Bundestag passieren und - zumindest in Teilen - Anfang 2025 in Kraft treten, heißt es im Beitrag.
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