Aktuell wird wieder viel über das Rentensystem und die finanziellen Probleme diskutiert. Es fehlt Geld. Und laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zahlt der Staat die offenen Rechnungen nicht. Noch im Juli konnten sich zahlreiche Senioren über eine Rentenerhöhung von 3,74 Prozent ab Juli freuen. Im Dezember 2025 droht Millionen Rentner dann schon wieder eine Kürzung der Rente.
Der Grund: Eine Übergangsregelung wird beendet. Diese schützt seit Juli 2024 den gezahlten Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner von bis zu 7,5 Prozent als "nicht anzurechnendes Einkommen".
Bei der DRV heißt es dazu: "Der Zuschlag wird nicht mehr getrennt von der Rente ausgezahlt. Er ist dann Bestandteil der Rente und gehört damit zum anzurechnenden Einkommen. Durch das höhere Einkommen kann die Witwen- oder Witwerrente geringer ausfallen."
Schon ab Dezember 2025: Rentner müssen mit weniger Geld rechnen
Laut dem Portal gegen-hartz.de steigt mit dieser Änderung das "meldepflichtige Einkommen auf dem Papier, ohne dass real mehr Geld im Portemonnaie ankommt – ein klassischer Brutto‑Netto‑Effekt". Eine Renten-Rechnung der Experten zeigt das Problem deutlich:
- Für die Hinterbliebenenrenten gilt eine Freigrenze: Nettoeinkünfte bleiben bis 26,4 Rentenwerten (ab Juli 2025: 40,79 € × 26,4 = 1.076,86 €) anrechnungsfrei. Liegt das Nettoeinkommen aber darüber, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Witwen‑ oder Witwerrente abgezogen.
Mit dem ab Dezember eingerechneten Zuschlag übersteigen dann viele Senioren diese Freigrenze und die Hinterbliebenenrente sinkt. Gerade für Rentner, die bisher immer knapp darunter lagen, könnte die Veränderung ab Dezember 2025 deutliche finanzielle Nachteile bringen.
Dem Bericht zufolge geht Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel davon aus, dass "etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner“ eine Doppel‑Konstellation aus Zuschlagsberechtigung und Hinterbliebenenrente beziehen.
Auf dem Portal des Rechtsdienstleisters rentenbescheid24 erklärt Knöppel auch, dass die Umsetzung letztendlich erst ab Juli 2026 erfolgen soll. Betroffene sollten die Änderung der Rentenhöhe dennoch frühzeitig melden. Der beste Zeitpunkt wäre sicher mit der Bekanntgabe im Dezember. Experten sehen in der neuen Regelung auch eine versteckte Rentenkürzung.
Ab Dezember 2025: Steuerliche Folgen drohen
Zahlreiche Rentner stehen damit ab Dezember vor steuerlichen Folgen. Da der Zuschlag direkt in die Rente verrechnet wird, erhöht sich der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag.
Die Veränderung bringt viele Senioren erstmals über den Grundfreibetrag. Einige rutschen sogar komplett in eine höhere Tarifzone. Heißt: Wer in Deutschland mehr verdient, muss mehr Steuern zahlen. Es greift das "Mehr Einkommen = höhere Steuern". Es wird auch als Steuerprogression bezeichnet. Die Steuern oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrages steigen dabei in fünf Stufen (Tarifzonen) an.
Das Problem: Neben der dann erhöhten Einkommensanrechnung werden auch noch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag steigen – es droht eine Doppelbelastung. Die Nettorente wird damit weiter sinken.
Die fünf Tarifzonen für den Grenzsteuersatz
In den Augen der Experten von Finanztip ist der wichtigste Steuersatz der Grenzsteuersatz. Dieser gibt an, wie viel Steuern man für einen zusätzlichen Euro des Einkommens zahlen müsste. Und hierfür gibt es insgesamt fünf Tarifzonen. Laut dem Ratgeber-Portal sind das folgende:
- Tarifzone 1: Das Jährliche zu versteuernde Einkommen beträgt höchstens 11.784 Euro. Das ist der Grundfreibetrag. Bis zu diesem Wert ist der Grenzsteuersatz 0, weil hier auch keine Einkommensteuer anfällt.
- Tarifzone 2: Ab11.785 Euro beginnt der Grenzsteuersatz gleichmäßig („linear“) bis zu 17.005 Euro anzusteigen. Am Anfang beträgt er 14 Prozent (Einstiegssteuersatz) und wächst bis auf 24 Prozent.
- Tarifzone 3: Hier dürften sich die meisten Steuerzahlenden wiederfinden. Er beginnt bei 17.006 Euro und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 66.760 Euro. Der Grenzsteuersatz steigt in dieser Zone von 24 Prozent gleichmäßig auf 42 Prozent an.
- Tarifzone 4: Der Einkommensbereich liegt in Zone vier zwischen 66.761 und 277.825 Euro. Der Grenzsteuersatz bleibt hier konstant bei 42 Prozent – und wird in der Regel als Spitzensteuersatz bezeichnet. Ausführliche Informationen dazu kannst Du im gleichnamigen Ratgeber nachlesen.
- Tarifzone 5: Ab 277.826 Euro macht der Grenzsteuersatz einen Sprung auf 45 Prozent. Hier wird dann vom Reichensteuersatz gesprochen.
Finanztip weist darauf hin, dass man sich in der Auflistung auf die Werte des Jahres 2024 bezogen hat. DENN: Diese Tarifzonen werden in der Regel jedes Jahr angepasst. Man kann diese im Paragraf 32a Einkommensteuergesetz (EStG) nachlesen.
Dem Bericht zufolge heißt es aber nicht, dass man bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro, in Tarifzone 4, davon 42 Prozent versteuern muss. Tarifzone vier bedeutet dann, dass man für jeden Euro mehr 42 Cent Steuern zahlen müsste. Im Prinzip, so heißt es, wird das für jeden einzelnen Euro des Einkommens so gemacht. Und in den Tarifzonen 1 bis 3 zahlt man weniger Steuern pro Euro.
So lässt sich die Einkommensteuer berechnen: Über die im Paragraf 32a Einkommensteuergesetz (EStG) genannte Formel wird das für Laien zu schwer. Das Bundesministerium für Finanzen bietet dafür einen Rechner an.
Was ist ab Dezember zu beachten bei der Rente?
Wenn die neuen Rentenbescheide durch die Deutsche Rentenversicherung verschickt werden, sollte man die Daten darin genau prüfen. Dem Bericht nach können betroffene Senioren, die die Einkommensgrenze knapp überschreiten, prüfen, "ob freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Kranken‑ oder Pflegeversicherung das Nettoeinkommen mindern und damit die Kürzung reduzieren".
Auch ein Beratungstermin bei der DRV oder Gespräch mit einem unabhängigen Renten‑ bzw. Steuerberater können hilfreich sein, damit man nicht bestimmte Rechtsmittelfristen verpasst.
Vom Bundesarbeits‑ und Sozialministerium kommt der Hinweis, dass sich der Zuschlag durchaus "systemisch korrekt" in die bestehende Einkommensprüfung einfüge. Es bleibt aber abzuwarten, ob nach dem Rentenversicherungsbericht im Herbst 2025 nicht noch eine erneute Gesetzesänderung kommen könnte.
WICHTIG: Der Bescheid zur Rente ist häufig fehlerhaft. Zwar hat die DRV in einem Fakten-Check dazu die Fehler-Quote als sehr niedrig beschrieben, ein Rentenexperte hat die Daten aber entsprechend eingeordnet. Er sagt: "Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch."
Auszahlung der Rente im Dezember 2025
Die Rente für Dezember 2025 wird laut der Deutschen Rentenversicherung am 30.12.2025 ausgezahlt, da dies der letzte Bankarbeitstag im Dezember ist.
Grundsätzlich werden die Renten jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, wie man in der Übersicht aller Auszahlungstermine für 2025 sehen kann.
Verschickt werden die entsprechenden Rentenbescheide voraussichtlich ab Mitte November 2025.
Warum bekommen Senioren gar keine Rente im Dezember?
Neben der Kürzung der Rente müssen sich tausende Senioren darauf einstellen, dass sie gar keine Rente im Dezember bekommen, wenn sich eine wichtige Frist verpassen.
Die Deutsche Post stellt zum Ende des Jahres eine wichtige Regelung zur Rentenauszahlung ein. Doch es gibt Alternativen.
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