Im Juli 2025 kommt eine Rentenerhöhung um 3,74 Prozent. Wie sich das auf das eigene Konto der Senioren auswirkt, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst. Doch wenn es um die Erhöhung der Rente geht, dann fällt zuletzt immer wieder der Begriff des Nachhaltigkeitsfaktors. Dieser Faktor könnte für das stabile Rentenniveau von 48 Prozent in Zukunft zu Problem werden. 

In der aktuellen Berechnung zur Rentenerhöhung fehlt der Faktor aber komplett. Im Jahr 2024 war er bei der Rentenwertbestimmungsverordnung noch entsprechend ausgewiesen worden. inFranken.de hat dazu beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachgefragt.

Bundesministerium bestätigt das Fehlen des Faktors

Das BMAS erklärt: "Es ist zutreffend, dass bei der Rentenanpassung 2025 eine Berechnung nach der bisher anzuwendenden Formel mit den Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor, sog. Beitragssatzfaktor) nicht erfolgt."

In der Verordnung von 2024 heißt noch: Bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 beträgt der Nachhaltigkeitsfaktor 0,9984. Auf dieser Basis erhöht sich der bis zum 30. Juni 2024 maßgebende aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2024 rechnerisch von 37,60 Euro auf 39,31 Euro. Der nach § 68 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum 1. Juli 2024 ermittelte rechnerische aktuelle Rentenwert in Höhe von 39,31 Euro ist niedriger als der nach § 255e Absatz 2 SGB VI ermittelte – für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent erforderliche – aktuelle Rentenwert in Höhe von 39,32 Euro.

Heißt: Mit dieser Berechnung mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wäre das Rentenniveau von 48 Prozent im Jahr 2024 unterschritten worden. Durch die bis Juli 2025 eingesetzten Regelung zur Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors konnte das Niveau aber weiter stabil gehalten werden. In der Verordnung von 2024 steht dazu: Mit dem nach § 255e Absatz 2 SGB VI ermittelten aktuellen Rentenwert in Höhe von 39,32 Euro ergibt sich ein Sicherungsniveau vor Steuern für das Jahr 2024 in Höhe von 48,00 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent nach § 154 Absatz 3 und § 255e SGB VI eingehalten. 

BMAS: So ist das Vorgehen mit dem Nachhaltigkeitsfaktor

Ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erläutert das Vorgehen: "Der aktuelle Rentenwert wurde im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus (Verhältnis von verfügbarer Standardrente zum verfügbarem Durchschnittsentgelt) von 48 Prozent erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben, weil das Mindestsicherungsniveau bei Anwendung der Rentenanpassungsformel unterschritten worden wäre."

Die gesetzlichen Vorschriften (§ 255i SGB VI) bestimmen demnach, "dass die Rentenanpassung nur noch nach dem Mindestsicherungsniveau berechnet wird, wenn der aktuelle Rentenwert einmal auf den Wert nach der Niveauschutzklausel festgesetzt wurde und solange diese Haltelinie gilt". 

Und daher gilt laut BMAS auch für die aktuelle Situation: "Der aktuelle Rentenwert ist deshalb zum 1. Juli 2025 so festzusetzen und auch nur so zu berechnen, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird. Der nach diesen Vorschriften ermittelte aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro. Eine rechnerisch andere Ermittlung des aktuellen Rentenwerts wird nicht vorgenommen."

Der Nachhaltigkeitsfaktor, so beschreibt es die Sprecherin des BMAS, wird in diesem Jahr also nicht in der Rentenwertbestimmungsverordnung berechnet und ausgewiesen, weil dieser für die Bestimmung der Rentenanpassung – anders als in den Vorjahren – nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist."

Wie geht es weiter mit dem Faktor für die Rente?

Noch laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Gerade das Themenfeld Rente bleibt dabei weiter stark diskutiert. Mit Juli 2025 würde die Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors auslaufen. 

BMAS: "Nach geltendem Recht endet der Zeitraum für die Anwendung der Niveauschutzklausel in diesem Jahr, sodass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 wieder nach der bisher anzuwendenden Formel mit den Dämpfungsfaktoren zu bestimmten ist."

Die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus ist laut Ministerium ein wichtiges Anliegen. Allerdings gilt, "die Ergebnisse der Koalitionsverhandlung – auch diesbezüglich – bleiben abzuwarten."

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