Hoher Aufwand und viel Bürokratie: Auch nach dem Eintritt ins Rentenalter ist das Ausfüllen und Einsenden einer Einkommensteuererklärung Pflicht – zumindest für diejenigen, die über der Besteuerungsgrenze liegen. Nach der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 betrifft das über 110.000 zusätzliche Senioren

Eine vom Bundesfinanzministerium eingesetzte und unabhängige Expertenkommission hat nun Vorschläge zur Vereinfachung des Steuersystems ausgearbeitet. Rentner müssten demnach womöglich bald keine Steuererklärung mehr machen. Stattdessen steht eine "Rentenabzugsteuer" zur Debatte.

Keine Steuererklärung für Rentner mehr? So sehen die Vorschläge zur Rentenabzugsteuer aus

Der Vorschlag sieht vor, dass Rentenzahlungen künftig direkt durch eine Besteuerung gekürzt werden. Diese Steuer würde von den Rentenversicherungen einbehalten und an das Finanzamt überwiesen werden. Dadurch würde sich der ausgezahlte Betrag für die Rentner mindern, zugleich wären sie jedoch von der Pflicht zur jährlichen Steuererklärung befreit und müssten keine Nachzahlungen befürchten.

Ein ähnlich gelagertes Verfahren gibt es bereits bei den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen. Rentner zahlen diese nicht im Nachhinein, da sie bereits vor der Rentenauszahlung abgezogen werden. Der einbehaltene Steuerbetrag soll sich an den Renteneinkünften des vorangegangenen Jahres orientieren. Diese Daten werden elektronisch von den Finanzämtern an die Rentenversicherungen übermittelt.

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Berechnungen zufolge müssten bei der Umsetzung dieses Vorschlags rund 4,4 Millionen Steuererklärungen weniger eingereicht werden – was noch einen weiteren Vorteil mit sich bringt: "Die damit verbundene Reduktion der Steuerbefolgungskosten entspräche einer Entlastung auf Seiten der Steuerpflichtigen in Höhe von etwa 658 Millionen Euro pro Jahr", heißt es in dem Abschlussbericht der Expertenkommission, die der Sendung ZDFheute vorliegt. 

Rentenabzugsteuer: Wen sie betrifft und woraus sie sich ergibt

In einem Entwurf wird vorgeschlagen, dass die Rentenabzugsteuer basierend auf den Renteneinkünften des Vorjahres berechnet werden soll. Es wird darüber nachgedacht, die Steuer schrittweise umzusetzen. Zunächst würde sie nur Rentner ohne zusätzliche Einkünfte betreffen und zu einem späteren Zeitpunkt auch auf alle anderen, inklusive Pensionäre, ausgeweitet werden.

Die Einführung der vorgelagerten Besteuerung würde auch Klarheit in Bezug auf die Steuerhöhe während der Rentenphase schaffen. Durch die unmittelbare Besteuerung der Rentenzahlungen entfällt jede Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Steuerbelastung.

Dem gegenüber steht die nachgelagerte Besteuerung, bei der es durch mögliche zukünftige Änderungen der Steuersätze und durch die Schwankungen des Renteneinkommens zu Unklarheiten über die künftige Steuerbelastung kommt.

Freiwillige Steuererklärung weiterhin möglich – Finanzministerium will Pläne prüfen

Optional bestünde weiterhin die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Gerade für Senioren mit hohen Ausgaben würde sich das weiterhin lohnen.Das Finanzministerium will die Vorschläge zur Rentenabzugsteuer laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) "konkret prüfen", meldet t-online. Falls die Prüfung erfolgreich ist, wäre der nächste Schritt für das Finanzministerium, einen Gesetzesvorschlag zu formulieren. Dieser Vorschlag müsste anschließend vom Kabinett genehmigt und letztlich im Parlament verabschiedet werden.

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Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.