- Millionen Rentner*innen bekommen ab Januar 2023 weniger Geld
- Netto-Betrag der Rente sinkt
- Der Grund: Krankenkassenbeiträge werden erhöht
- Wer ist davon betroffen?
Im Jahr 2023 gibt es einige positive Änderungen für Rentner*innen, da das Rentensystem gerechter gestaltet werden soll. Doch andere Neuerungen dürften Rentenbezieher*innen weniger freuen. So müssen sich Millionen Rentner*innen auf einen geringeren Netto-Betrag einstellen, da mehrere Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen - ohne die Verbraucher*innen zu informieren.
Millionen Rentner*innen bekommen weniger Rente
Die Kosten steigen aufgrund der Inflation und der hohen Energiepreise immer weiter. Gerade Rentner*innen sind jedoch häufig auf jeden Euro angewiesen. In 2023 soll es zwar eine Rentenerhöhung geben, doch davor müssen Rentner*innen schon mit Einbußen zurechtkommen.
Der Grund? Mehr als 60 Krankenkassen haben ihre Zusatz-Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Auch Rentner*innen sind von dieser Erhöhung betroffen. Es geht dabei zwar nur um ein paar Euro - doch gerade in der aktuellen Zeit wird jeder Cent benötigt.
Wer erhöht die Beiträge? Die meisten Kassen verlangen zwischen 0,1 (z. B. AOK Hessen) und 0,7 Prozent (z. B. BKK Exklusiv) vom Monatseinkommen mehr.
So viel weniger Netto-Rente gibt es - Beispielrechnungen
Weil die Rentenkasse den halben Zusatzbeitrag trägt, lässt dies die Netto-Renten "nur" um die Hälfte sinken.
Treppenlift für dein Zuhause: Hier bis zu 3 Angebote einholenWenn ein Rentner beispielsweise 1000 Euro Rente erhält, bekommt er ab sofort einen Euro netto weniger, wenn er bei der AOK Niedersachsen versichert ist.
Wäre er bei der BKK Exklusiv versichert, bekäme er sogar 3,50 Euro weniger Rente im Monat. Es gibt aber auch Krankenkassen, die ihren Beitrag stabil halten, wie beispielsweise Barmer, Techniker und Knappschaft.
Krankenkassen müssen nicht über Erhöhung informieren - das können Versicherte tun
Ein Problem ist, dass die Krankenkassen ihre Versicherten nicht darüber informieren, ob sie ihre Beiträge erhöhen. Versicherte müssen sich selbst informieren - haben allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht, welches bis Ende Januar in Anspruch genommen werden muss. Aber: "Auch wenn die Frist verstrichen ist, kann man noch wechseln, wenn man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse war", erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger.
Eine Übersicht über verschiedene Krankenkassen und den jeweiligen Zusatzbeiträgen findest du auf der Seite des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen (GKV).
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