- Rente im Ausland - das musst du beachten
- In diesen Ländern musst du mit Abzügen rechnen
- Das ist eine "Lebensbescheinigung"
Ob nun wegen der Kosten oder dem miesen Wetter in Deutschland - kaum sind sie im Ruhestand, zieht es so manche deutsche Rentnerinnen und Rentner ins Ausland. Wenn man aber seinen Lebensabend in der Sonne des Südens verbringt oder in einem Niedrigkosten-Paradies wie Bulgarien, fragt man sich oft eins: Bekomme ich in meiner neuen Heimat auch meine vollen Bezüge?
Rente im Ausland - volle Bezüge in der EU und vielen weiteren Ländern
Die Antwort dürfte die meisten Exil-Ruheständler freuen: In vielen Fällen bekommt man den gesamten Betrag auf das Konto seiner Wahl ausgezahlt. Wenn man nur maximal sechs Monate im Jahr im Ausland verbringt - beispielsweise in der kälteren Jahreshälfte - ist es sogar vollkommen egal, wo man sich befindet. Verlegt man jedoch seinen Lebensmittelpunkt komplett in ein anderes Land, muss man etwas vorsichtiger sein.
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Zunächst gilt: Wenn man sich im EU-Ausland oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz niederlässt, wird man genauso wie ein Ruheständler im Inland behandelt. Es kommt laut der Deutschen Rentenversicherung höchstens zu Abzügen, wenn der Rentenanspruch auch Zeiten aus dem Ausland beinhaltet.
Das gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Derzeit ist das mit 21 Staaten der Erde der Fall:
- Albanien
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Chile
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada und Quebec
- Kosovo
- Marokko
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Philippinen
- Serbien
- Südkorea
- Tunesien
- Türkei
- Uruguay
- USA
Abzüge und "Lebensbescheinigung" - das gilt es zu beachten
Zieht man jedoch in ein Land ohne ein solches Abkommen, muss man im schlimmsten Fall mit einem geringeren Rentenanspruch rechnen. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land und vom individuellen Anspruch des jeweiligen Beziehers teilweise sehr stark, weshalb die Rentenversicherung auch keine konkreten Zahlen nennen kann. Empfohlen wird deshalb, sich vor dem Umzug noch einmal beraten zu lassen.
Wenn man im Ausland lebt, muss man in bestimmten Fällen nachweisen, dass man noch lebt. Deshalb muss man sich vor seinem Umzug dringend beim Renten Service der Deutschen Post anmelden. Diese schickt den jeweiligen Rentenbeziehern dann meist Mitte des Jahres eine sogenannte "Lebensbescheinigung" raus, die dann ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Dies ist nicht nötig, wenn man in Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder im Vereinigten Königreich lebt. Diese Länder schicken im Todesfall automatisch eine Benachrichtigung an die deutsche Rentenstelle.
Seine Bezüge kann man sich übrigens auf jedes Konto seiner Wahl überweisen lassen - ob es sich um eine ausländische Bank handelt und in welcher Währung das Geld letztlich ankommt, das spielt keine Rolle. Dabei muss man jedoch die teilweise hohen Transaktionsgebühren und ungünstige Umrechnungskurse im Auge behalten. Wenn gewünscht, verschickt die Rentenkasse sogar Schecks in Euro oder Dollar.
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