Es wird wieder heißer in Deutschland - in dieser Woche werden sogar teils rekordverdächtige Temperaturen erwartet. Nach dem Regenwetter dürften sich darüber zwar viele Menschen freuen, doch besonders gegen Ende der Woche könnte das Arbeiten bei Temperaturen jenseits der 35 Grad schnell unangenehm werden. Dabei gibt es zwar ein paar Tricks, um den Körper vor Extrem-Temperaturen zu schützen, doch auch die stoßen irgendwann an ihre Grenzen.

Viele stellen sich daher die Frage: Muss mein Chef mir unter diesen Umständen nicht "hitzefrei" geben? Die Antwort ist ernüchternd: Arbeitgeber sind in der Regel nicht dazu verpflichtet, Beschäftigten an heißen Tagen freizugeben. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gibt es aber bestimmte Richtlinien, die Arbeitgeber einhalten müssen - auch für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. In manchen Branchen ist hitzefrei dennoch keine Seltenheit.

Hitzefrei im Job? In dieser Branche ist das üblich

Im Dachdeckerhandwerk passiert es nämlich recht häufig, dass ein Arbeitseinsatz bei zu hohen Temperaturen abgesagt werden muss. Der Lohn für die Beschäftigten wird dennoch regulär ausgezahlt. Damit die Arbeitgeber dadurch jedoch keine immensen finanziellen Nachteile haben, gibt es laut den Sozialkassen Dach (Soka-Dach) das sogenannte "Ausfallgeld". 

Dieses können Arbeitgeber demnach seit 2020 für die Monate April bis November beantragen, wenn Arbeitseinsätze wegen großer Hitze ausfallen müssen. Gleiches gilt übrigens bei Sturm oder Starkregen. Eine Bedingung, die laut den Sozialkassen erfüllt sein muss: "Pro Arbeitstag muss mindestens eine volle Stunde ausgefallen sein." In einem Kalenderjahr kann demnach jedoch höchstens für 53 Stunden pro Mitarbeiter Ausfallgeld beantragt werden. Für geplante Überstunden gilt das nicht.

Aber wie hoch fällt es aus? "Seit Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. Bei Arbeitnehmern, die Leistungslohn (Akkordlohn) erhalten hätten, beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des gültigen Stundenlohns zuzüglich 25 Prozent", erklären die Sozialkassen dazu auf ihrer Website.

Ausfallgeld für Dachdecker: Geht die Regelung weit genug?

Ob diese Maßnahme weit genug geht, zweifeln manche Betriebe jedoch an. So sagte Torsten Rotheudt, einer von zwei Geschäftsführern der J.Pause Dachdecker und Maurer GmbH im Gespräch mit dem Radiosender rbb24 im vergangenen Jahr: "Das reicht nicht aus, um den Sommer durchzustehen." Denn in seinem Betrieb liege die Stundenzahl der wegen Hitze ausgefallenen Arbeitseinsätze weit höher, als die Obergrenze der Sozialkassen.

"Wenn Sie einen Flachdachbereich haben [...] und sich vorstellen, Sie haben 30 Grad und die Temperatur wirkt da ein und Sie haben eine schwarze Fläche - dann können Sie ab 12, 13 Uhr nicht mehr arbeiten", führt Rotheudt aus. Teilweise könne es dort zwischen 40 und 50 Grad heiß werden. Er wünsche sich daher, dass die Höchstzahl der Stunden, für welche die Leistung gezahlt wird, hochgesetzt wird.

Wichtig zu unterscheiden: Dabei handelt es sich nicht um das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug). Dieses kann laut der Soka-Dach von Arbeitgebern für die Monate Dezember bis März bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Gründe dafür können neben der Witterung auch konjunktureller Natur sein. Früher wurde diese Leistung oft als "Schlechtwettergeld" bezeichnet. Während von dieser Leistung das gesamte Baugewerbe profitiert, kann das Ausfallgeld bislang nur von der Dachdeckerbranche bezogen werden.

Ähnliche Leistungen auch für andere Branchen realistisch?

Eine ähnliche Leistung fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jedoch für alle Arbeitnehmer, "die draußen arbeiten müssen", heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. Pressesprecher Frank Tekkiliç konkretisiert im Gespräch mit inFranken.de: Man wünsche sich ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld. Dazu sei man aktuell gemeinsam mit den Arbeitgebern auch in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 

"Das Klima hat sich stark verändert, also müssen wir auch die Regularien verändern", wird Carsten Burckhardt, im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig, in der Mitteilung zitiert. Bei Temperaturen von über 30 Grad fordert die Gewerkschaft auch eine weitere Maßnahme: 15 Minuten bezahlte Pause in jeder Stunde, die gearbeitet wird. Zudem sollten ausreichend Getränke, Schutzkleidung und entsprechende Hautschutzpräparate zur Verfügung gestellt werden.

Auch die grüne Bundestagsfraktion forderte laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) jüngst bessere Hitzeschutzmaßnahmen für sämtliche Angestellte bei Temperaturen ab 26 Grad - und nahm dabei die Arbeitgeber in die Pflicht. Entsprechende Maßnahmen könnten laut den Grünen angepasste Arbeitszeiten, längere und bezahlte Pausen, Verschattung und Sonnenschutz, Ventilatoren oder die kostenlose Bereitstellung von Getränken sein. In der Beschlussvorlage des Fraktionsvorstands heißt es auch: "Kommen Arbeitgebende dieser Verpflichtung zum Hitzeschutz nicht in angemessener Weise nach, müssen die Arbeitnehmenden ein Recht auf Hitzefrei haben. Das gebietet der Gesundheitsschutz, dieses individuelle Recht wollen wir gesetzlich verankern."

An den schlimmsten Schwitz-Tagen bei Hochsommer-Hitze stellt sich die Frage: Welche Produkte machen den Alltag erträglicher? Technik-Experten haben ihre Favoriten gewählt, und die Liste reicht von praktischen Gadgets bis hin zu echten Sommerklassikern. Mit dabei ist unter anderem eine mobile Klimaanlage von AEG, die sowohl kühlt als auch entfeuchtet.* 

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