- Arbeit und Rente: Diese Möglichkeiten haben Arbeitnehmer für ihren Ruhestand
- Beispielrechnung für Frührente plus Job - für wen lohnt es sich?
- Sonderfall bei Krankengeld und Co: Das müssen arbeitende Rentner bei der Versicherung beachten
Wer früher in Rente gehen will, muss meistens mit Abschlägen rechnen - und das kann sich nicht jeder leisten. Es gibt jedoch einen guten Weg, die Rente aufzubessern: Frührente plus Arbeit in Vollzeit oder Teilzeit. Experten von Stiftung Warentest erklären, wie das funktioniert und für wen es sich lohnt.
Frührente plus Job - mehr finanzielle Sicherheit im Ruhestand?
Möglich macht es eine Gesetzesänderung, die 2023 in Kraft getreten ist. Demnach gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner. Das Magazin Finanztest spricht von einer "kleinen Rentenrevolution". Zuvor durften Betroffene im Jahr höchstens 6300 Euro verdienen, alles darüber wurde zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Da Frührentner meist sowieso schon niedrigere Rentenbezüge erhalten, wird das vermutlich viele abgeschreckt haben.
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Das änderte sich jedoch durch die Corona-Pandemie. Die Bundesregierung erhöhte die Hinzuverdienstgrenze zunächst auf 44.590 Euro und dann 46.060 Euro. Damit sollten vor allem Frührentner aus dem Gesundheitsbereich zurückgeholt werden, um den Mangel an Pflegepersonal in den Kliniken zu decken. Das ebnete schließlich den Weg für die komplette Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze ab 2023.
Die Altersgruppe zwischen 63 und 67 Jahren kann dank der Neuerung Job und Rente flexibel kombinieren, ohne dadurch ihre Rente zu schmälern. Wer regulär in Rente geht oder gegangen ist, für den ändert sich nichts. Diejenigen können wie gehabt unbegrenzt dazuverdienen. Arbeitnehmer können ab sofort zwischen mehreren Möglichkeiten wählen.
Arbeit und Rente: Drei mögliche Wege in den Ruhestand
- Arbeit bis zur regulären Altersrente
- Frührente mit sofortigem Ausstieg aus dem Berufsleben nach Rentenbeginn
- Frührente und Arbeit in Vollzeit oder Teilzeit bis zur regulären Altersrente
Die Rente vor dem gesetzlichen Rentenalter fällt allerdings kleiner aus, da Frührentner für einen kürzeren Zeitraum in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu kommen in vielen Fällen lebenslange Abschläge. Rechnet es sich also überhaupt, früher in Rente zu gehen und gleichzeitig zu arbeiten?
Stiftung Warentest hat dazu zwei Modellrechnungen aufgestellt. Diese lassen zwar keine allgemeingültige Empfehlung zu, geben aber einen ersten Hinweis, ob sich der Job parallel zur Frührente lohnt.
Rechenbeispiele: Lohnt sich Frührente plus Arbeit?
Das erste Rechenbeispiel bezieht sich auf einen "Normalverdiener". Die Person hat in ihrem Leben also immer durchschnittlich verdient, das Durchschnittsgehalt in Deutschland liegt 2023 bei 3595 Euro im Monat. Netto bleiben davon laut Modell 2360 Euro pro Monat übrig. Der Arbeitnehmer im Beispiel erfüllt aber die Voraussetzungen für besonders langjährige Versicherte und kann somit abschlagsfrei in Frührente gehen.
In diesem Fall wäre das ab 2025 möglich, wenn die Person, geboren im Jahr 1960, 64 Jahre und 4 Monate alt ist. Von da an sind es noch zwei Jahre bis zur Regelaltersgrenze. Beantragt der Beispiel-Arbeitnehmer Frührente und arbeitet weiter, erhöht sich sein Einkommen in dieser Zeit laut Finanztest um 26.924 Euro - und das nach Steuern und Sozialabgaben.
Auch nach den zwei Jahren hätte er monatlich ein wenig mehr Geld zur Verfügung. Zwar bezieht er dann "nur" noch Frührente, seine Rentenanwartschaften sind aber durch die zwei Jahre Mehrarbeit gestiegen. Die Bruttohöhe der Frührente läge damit gleichauf mit der regulären Altersrente, bei etwa 1823 Euro pro Monat. Dazu kommt ein steuerlicher Vorteil, denn je später man in Rente geht, desto mehr sinkt der Rentenfreibetrag. Im Beispielfall wäre der steuerliche Freibetrag zwei Prozentpunkte höher bei einer Frührente ab 2025 (15 Prozent) als bei der Regelaltersrente ab 2027 (13 Prozent). Im Beispielfall wären die Bezüge aus der Frührente damit acht Euro höher.
Einkommens-Boost durch Frührente und Job
Das insgesamt verfügbare Einkommen wäre durch den Vorsprung aus den zwei Jahren Frührente plus Job sowie durch den Steuerbonus auf Dauer gesehen ebenfalls höher. Bei dieser Rechnung wurde das gesammelte Einkommen über die Jahre ermittelt. Ausgaben sind dabei nicht miteinberechnet, es wird lediglich das Einkommen Jahr für Jahr addiert.
Das zweite Beispiel von Finanztest bezieht sich auf eine "Besserverdienerin", die Anspruch auf eine Rente für langjährig Versicherte hätte. Sie könnte im Alter von 63 Jahren in Frührente gehen, allerdings mit lebenslangen Abschlägen von 12 Prozent. In diesem Fall wäre die Regelaltersrente für die Person deutlich höher. Finanztest macht jedoch deutlich, dass sich auch hier Frührente und Job lohnen können.
Wie schon im ersten Beispiel kann die Besserverdienerin durch mehrere Jahre doppeltes Einkommen einen Vorsprung ausbauen. In diesem Fall wären das über einen Zeitraum von drei Jahren und vier Monaten 47.477 Euro mehr verfügbares Einkommen. Bis die höhere reguläre Altersrente diesen Einkommens-Boost einholt, dauert es den Berechnungen nach 27 Jahre - die Besserverdienerin aus dem Beispiel wäre dann bereits 90 Jahre alt. Die kompletten Ergebnisse zum Nachlesen gibt es kostenpflichtig auf dem Portal test.de von Stiftung Warentest.
Das müssen arbeitende Frührentner beachten
Die Experten von Finanztest raten daher, besser früher als später in Rente zu gehen. Es lohne sich meistens nicht, auf die Regelaltersgrenze zu warten. Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt und das Mindestalter erreicht hat, sollte direkt seinen Rentenantrag stellen. Nach 35 Versicherungsjahren könnte die Frührente ebenfalls sinnvoll sein. Im Zweifel: nachrechnen, entweder selbst oder mithilfe einer Rentenberatungsstelle. So lässt sich besser einschätzen, welche Option die beste für die persönliche Finanz- und Versicherungslage ist.
Solltest du dich dafür entscheiden, Frührente zu beantragen und weiterzuarbeiten, gibt es für dich folgendes zu beachten:
- Beschäftigte, die eine Vollrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung fallen sowohl auf die Rente, als auch das Gehalt an.
- Wer eine Altersrente (Voll- oder Teilrente) bezieht, kann keine Erwerbsminderungsrente erhalten.
- Beschäftigte, die eine Vollrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das wichtigste zur Sozialversicherung bei Frührente plus Job
Krankengeld wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt, wenn Arbeitnehmer länger krankgeschrieben sind. In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Ab der siebten Woche greift das Krankengeld. Anspruch auf die Lohnfortzahlung haben auch Arbeitnehmer, die Rente beziehen. Krankengeld wird bei voller Altersrente aber nicht mehr gezahlt. Wem diese Möglichkeit dennoch wichtig ist, der kann statt Vollrente eine Teilrente beantragen. Dafür reicht ein Anteil von 99,9 Prozent der Vollrente bereits aus.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung fallen auch auf die Rente an. Arbeitet jemand zusätzlich zur Rente, werden die Beiträge separat auf die Rentenbezüge und das Gehalt angerechnet. Dadurch kann es passieren, dass einige zu viel an die Versicherung zahlen. Für die Jahre, in denen das doppelte Einkommen über die Beitragsbemessungsgrenze steigt, kann daher eine Rückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 59 850 Euro pro Jahr, der Wert wird jährlich angepasst. So setzen sich die Beiträge zusammen:
- Krankenversicherung für Rentner: Beitrag von 7,3 Prozent und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags
- Krankenversicherung für Arbeitnehmer (ohne Anspruch auf Krankengeld): Arbeitnehmeranteil von 7 Prozent und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags
- Pflegeversicherung für Rentner: Beitrag von 4 Prozent für Menschen ohne Kinder, 3,4 Prozent für Menschen mit Kindern
- Pflegeversicherung für Arbeitnehmer: Arbeitnehmeranteil von 2,3 Prozent für Menschen ohne Kinder, 1,7 Prozent für Menschen mit einem Kind oder mehreren Kindern über 25, bei mehreren Kindern unter 25 wird der Beitrag pro Kind gestaffelt und liegt zwischen 1,45 und 0,7 Prozent
Auch beim Arbeitslosengeld befinden sich arbeitende Frührentner in einer besonderen Situation. Ab dem Zeitpunkt, an dem sie eine Vollrente beziehen, erlischt ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung müssen sie dennoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen. Der Anteil vom Gehalt betragt 1,3 Prozent. Alle, die eine Teilrente beziehen, können maximal drei Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Beschäftigte ab 58 Jahren, die keine Rente beziehen, haben dagegen bis zu zwei Jahre Anspruch auf die Zahlung, wenn ihnen der Arbeitgeber kündigt.
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