Von der gesetzlichen Rente im Alter leben können? Daran glauben in Deutschland immer weniger Menschen, wie zuletzt auch eine Umfrage unserer Redaktion zeigte. Demnach gaben mehr als 70 Prozent der 4000 Befragten an, dass sich alles sehr unsicher anfühle. Schließlich liegt die Durchschnittsrente nach mindestens 35 Versicherungsjahren für Männer gerade einmal bei 1809 Euro monatlich - für Frauen sogar nur bei 1394 Euro brutto.

Gerade einmal 13,2 Prozent aller Männer erhalten demnach eine Rente von mehr als 2100 Euro pro Monat. Bei den Frauen sind es lediglich 1,3 Prozent. Anfang Juli 2025 wurden die Rentenbeiträge nun erhöht - um wie viel genau, das lässt sich in der entsprechenden Tabelle gut nachschauen. Doch selbst mit einer Brutto-Rente von 2000 Euro müssen Senioren auch sämtliche Abzüge beachten. Übrig bleibt am Ende deutlich weniger - das zeigt unsere Beispiel-Rechnung deutlich.

2000 Euro Rente: Diese Rechnung zeigt, wie viel übrig bleibt

Die Abzüge von Steuern und Beiträgen zur Pflege- und Krankenversicherung aus der Brutto-Rente spielen eine wesentliche Rolle in der finanziellen Planung im Alter. Die Berechnung dieser Abzüge kann jedoch kompliziert sein. Sowohl Steuern als auch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung müssen in der Rechnung von der Brutto-Rente abgezogen werden. Die konkrete Höhe variiert je nach Krankenkasse und Anzahl der Kinder. Für die Veranschaulichung gehen wir von folgender Beispielperson aus:

Unser Rentner ist Vater eines Kindes unter 25 Jahren, zudem ist er im Januar 2025 in die Rente eingetreten und hat keine zusätzlichen Einnahmen. Die Rechnung für die Monatsrente sieht für ihn also folgendermaßen aus:

  • 2000 Euro Monatsrente brutto - 171 Euro Krankenversicherung & Zusatzbeitrag - 72 Euro Pflegeversicherung - 92,68 Euro Steuern = 1664,32 Monatsrente netto 
  • 24.000 Euro Jahresrente brutto - 2052 Euro Krankenversicherung & Zusatzbeitrag - 864 Euro Pflegeversicherung - 1112,16 Euro Steuern = 19.971,84 Euro Jahresrente netto

Von einer Brutto-Rente von 2000 Euro im Monat und 24.000 Euro im Jahr würden in diesem Fall also 1664,32 monatlich und 19.971,84 Euro jährlich übrig bleiben. Geht man von einer kinderlosen Person aus, würden demnach 19.827,84 Euro nach Abzügen jährlich und 1652,32 Euro monatlich übrig bleiben.

So setzen sich die Abzüge bei der Rente zusammen

Um die Netto-Rente zu errechnen, müssen die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Steuer vom Brutto-Betrag abgezogen werden. Den Beitrag zur Krankenversicherung regelt in Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Internetseite beschreibt, liegt dieser derzeit bei 14,6 Prozent. Die Hälfte davon zahlt demnach die Versicherung, die andere Hälfte zahlt der Bezieher der Rente – abgezogen werden von der Rente also 7,3 Prozent.

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Hinzu kommt laut DRV ein Zusatzbeitrag, der ebenfalls von beiden Parteien zur Hälfte getragen wird. Wie hoch dieser ausfällt, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Das Bundesgesundheitsministerium lege jedoch jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest - für 2025 sind es bis zu 2,5 Prozent. Der Rentenbezieher trägt davon 1,25 Prozent. Wie viel bei 2000 Euro Brutto-Rente im Monat für die Krankenversicherung abgezogen wird, lässt sich also folgendermaßen errechnen:

  • Krankenversicherung 7,3 Prozent + Zusatzbeitrag 1,25 Prozent = 8,55 Prozent
  • 2000 Euro x 0,0855 = 171 Euro werden monatlich für die Krankenversicherung abgezogen
  • 2000 Euro x 12 = 24.000 Euro; 24.000 Euro x 0,0855 = 2052 Euro werden jährlich für die Krankenversicherung abgezogen

Beitrag zu Pflegeversicherung variiert je nach Anzahl der Kinder

Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner hingegen komplett selbstständig tragen. Dieser betrug bisher 3,4 Prozent für Rentner mit einem Kind und 4,0 Prozent für kinderlose Rentner. Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz jedoch erhöht. Rentner mit einem Kind zahlen nun 3,6 Prozent von ihrer Rente an die Pflegeversicherung, kinderlose Rentner 4,2 Prozent. Die neuen Beitragssätze sind seit dem 1. Juli 2025 wirksam. 

Zusätzlich gilt: Wer mehr Kinder hat, soll auch mehr entlastet werden. Wie eine Sprecherin des DRV auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt, sinkt der Beitragssatz mit jedem weiteren Kind um 0,25 Prozent. Allerdings gelten all die Entlastungen nur, wenn die Kinder jünger als 25 Jahre sind. Diese Regelung greift bis zum, einschließlich fünften Kind. Ab dem sechsten Kind gibt es keine weiteren Entlastungen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Rentenbezieher, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Sie müssen keinen Beitragszuschlag zahlen, wenn sie kinderlos sind.

  • Abzüge bei einem Kind seit Juli 2025: 2000 Euro x 0,036 = 72 Euro; pro Jahr: 864 Euro
  • Abzüge ohne Kinder seit Juli 2025: 2000 Euro x 0,042 = 84 Euro; pro Jahr: 1008 Euro

Rente wird nur anteilig besteuert – aktueller Satz bei 83,5 Prozent

Neben Kinder- und Pflegeversicherungsbeiträgen müssen manche Rentner auch Steuern zahlen. Ob man steuerpflichtig ist, hängt laut der DRV maßgeblich von den Gesamteinkünften ab. Aufschluss darüber kann das zuständige Finanzamt geben. Auch wenn die Rente besteuert wird: Nur für einen Teil werden Abgaben fällig. Der Prozentsatz richtet sich laut DRV nach dem Jahr des Renteneintritts. Für das Jahr 2025 liegt er bei 83,5 Prozent. Jährlich steige dieser um 0,5 Prozent. Bis zum Renteneintrittsjahr 2058 soll er durch das Wachstumschancengesetz komplett zu versteuern sein.

Es gibt allerdings auch einen Grundfreibetrag. Liegt die Rente unter diesem Betrag, wird sie folglich nicht versteuert. Der Grundfreibetrag ändert sich allerdings jährlich. Aktuell liegt er laut der Internetseite des Bundesfinanzministeriums bei 12.096 Euro. Alles, was darüber liegt, wird versteuert. Wie hoch das Einkommen versteuert wird, ist individuell. Für dieses Beispiel gehen wir von dem Eingangssteuersatz aus. Dieser liegt bei 14 Prozent.

  • Pro Jahr: 24.000 Rente x 0,835 zu versteuernder Anteil = 20.040 Euro
  • Pro Monat: 2000 Rente x 0,835 zu versteuernder Anteil = 1670 Euro
  • Grundfreibetrag abziehen (Jahr): 20.040 Euro - 12.096 Euro = 7944 Euro
  • Grundfreibetrag abziehen (Monat): 1670 Euro - (12.096 Euro / 12) = 662 Euro 
  • Steuern ausrechnen (Jahr): 7944 Euro x 0,14 = 1112,16 Euro
  • Steuern ausrechnen (Monat): 662 Euro x 0,14 = 92,68 Euro

In der Rente Steuern sparen

WICHTIG: Wie inFranken.de bereits ausführlich berichtet hat, weisen Finanz-Experten immer wieder daraufhin, dass es durchaus gute Möglichkeiten gibt, in der Rente Steuern zu sparen

So könnten zum Beispiel durch ehrenamtlichen Tätigkeiten über die sogenannte Ehrenamtspauschale Gelder in Höhe von 840 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Zudem können Rentner durchaus Werbungskosten gelten machen. Das sind dann Kosten, die durch den Erhalt der Rente entstehen. Bei der Berechnung der eigenen Rente können außerdem Rechner im Internet helfen. Beispielsweise der Rentenrechner des Sozialverbands Deutschland. Zum Rechner gehts hier.