Die meisten Menschen wollen früher in Rente gehen - am liebsten mit 63 Jahren. Doch Berufstätige, die 1964 oder später geboren sind, können erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand. Wer dennoch früher in Rente geht, muss dann den Preis in Form von hohen Abschlägen zahlen. Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat, den man früher in Rente will. Eine Tabelle mit Jahrgängen kann dir zeigen, ab wann du keine Abschläge zahlen musst. Durch diese Abschläge wird die Rente mit 63 unattraktiver für viele. 

Der Bundesverband der Rentenberater meint allerdings, dass sich ein vorzeitiger Renteneintritt unter bestimmten Umständen lohnen kann.

Früher in Rente - Kombi-Rentenantrag 2023 kann sinnvoll sein

Ohne Abschläge kann man nur in den Ruhestand, wenn man das offizielle Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente erreicht hat. Dieses hängt vom Geburtsjahr ab: Wer vor 1947 geboren ist, kann mit 65 Jahren in Rente. Alle, die später als 1964 geboren sind, müssen bis zum 67. Lebensjahr warten. Besonders hart: Wer den Rentenbeginn um nur einen Monat vorzieht, bekommt zwar eine Monatsrente mehr, dafür fallen aber für den Rest des Lebens alle Zahlungen um 0,3 Prozentpunkte geringer aus. Wer beispielsweise mit 63 Jahren anstatt mit 67 Jahren in die Rente will und nach 1964 geboren ist, muss mit einem monatlichen Abschlag von 14,4 Prozent rechnen. Auch eine Hinterbliebenenrente würde entsprechend niedriger ausfallen.

Grundsätzlich gilt, je älter man wird, desto weniger lohnt sich ein frühzeitiger Rentenbezug, wie der Bundesverband der Rentenberater informiert. Wann Berufstätige in Rente gehen können, hängt allerdings auch von einer Vielzahl an anderen Faktoren ab.

Wer überlegt, noch in 2023 in Rente zu gehen und weiterhin arbeiten will, der könnte sogar mit einem Plus starten. "Zur Jahreswende wird dieser Zusammenhang einmalig außer Kraft gesetzt. Wer zum Januar 2024 den Rentenstart plant, und mit zusätzlichen 0,3 Prozent Abschlag auch schon ab Dezember 2023 erstmals Rente beziehen könnte, sollte das in den allermeisten Fällen mit kombiniertem Rentenantrag tun", erklärt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Hier spielt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Rentner seit Januar 2023 eine wichtige Rolle.

Teilrenten-Trick für den Renteneintritt nutzen und bis zu 2000 Euro sichern

Wie funktioniert das genau? Konkret bedeutet das für Rentenantragssteller, dass der Antrag für langjährige Versicherte zum 1. Dezember 2023 mit einer 10-Prozentigen-Teilrente in Kombination mit 100-Prozentigen-Vollrente zum 1. Januar 2024 beantragt werden sollte.


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Der Grund für den finanziellen Vorteil: Wenn die Rente schon in 2023 beginnt, bekommt man laut Rentenberaterverband für 2022 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben. Das liege an der Formel für die Berechnung der Altersversorgung. Wer erst 2024 in Rente gehe, bekomme als Durchschnittsverdiener etwa 30 Euro weniger Rente im Jahr. Höchstbeitragszahler bekommen anfänglich sogar rund 60 Euro weniger Rente.

"Nimmt man alle relevanten Berechnungsaspekte zusammen, summiert sich der Vorteil des Rentenbeginns im Dezember unterm Strich auf etwa 1000 Euro für Durchschnittsverdienende und 2000 Euro für Höherverdienende", erklärt Neumann weiter. Bis zum 29. Februar 2024 könne noch ein Kombi-Rentenantrag mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 gestellt werden, erklärt der Bundesverband der Rentenberater.

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